Gewerberegister
Vorsicht, Abzocke: So wollen Betrüger Firmen Geld aus der Tasche ziehen

Viele Unternehmen werden derzeit aufgefordert, für die Eintragung in einem Gewerberegister hunderte Euro zu zahlen. IHK und Anwälte warnen: Das ist eine Betrugsmasche! Wie Firmen reagieren sollten - und woran sie die dubiosen Schreiben erkennen.

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Für einen Eintrag in einem Gewerberregister fordern Betrüger von Unternehmen hunderte Euro. Firmen sollten nichts unterschreiben und überweisen, raten Experten.
Für einen Eintrag in einem Gewerberregister fordern Betrüger von Unternehmen hunderte Euro. Firmen sollten nichts unterschreiben und überweisen, raten Experten.

Auf den ersten Blick sieht das Schreiben aus wie von einer Behörde. Doch was die Anmutung eines offiziellen Briefs hat, ist eine Masche, mit der Betrüger derzeit versuchen, Unternehmen Geld aus der Tasche zu ziehen. Seit Mitte August häufen sich allein bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart nach eigenen Angaben Beschwerden über ein Unternehmen aus Berlin, das aufgrund der „Eintragung der gewerblichen Tätigkeit ins Bundesanzeigenregister“ eine „fakultative Eintragungsgebühr“ von 200 Euro verlangt.

Wer nicht innerhalb der angegebenen Frist zahle, werde nicht in das Register eingetragen, heißt es darin. Laut IHK erweckt das Schreiben zudem den Eindruck, man habe negative Konsequenzen zu befürchten, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Die Aufmachung und der Inhalt des Schreibens seien höchst unseriös, teilte die IHK mit.

Solche Schreiben finden derzeit auch Unternehmen aus anderen Regionen im Briefkasten, zum Beispiel in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In anderen Briefen, die derzeit an Unternehmer in Deutschland verschickt werden, sollen Firmen für einen Eintrag in einem Gewerberegister sogar mehr als 700 Euro zahlen. Wer ein solches Schreiben bekommen hat, sollte am besten nicht darauf reagieren: „Es besteht keine rechtliche Pflicht, so etwas zu bezahlen“, sagt Hildegard Reppelmund, Syndikusrechtsanwältin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.

Gewerberegister-Eintrag: Woran Firmen eine Betrugsmasche erkennen

Die Masche ist nicht neu. Regelmäßig verschicken Betrüger ähnliche Schreiben, die sich häufig sogar als Vertragsfalle entpuppen und Unternehmen zwischen 500 und 1000 Euro kosten können. Reppelmund warnt eindringlich vor solchen betrügerischen Formularfallen und davor, Geld an die Absender solcher Schreiben zu überweisen.

Woran Sie diese erkennen können:

  • Vielen dieser Schreiben liege ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger bei, sagt Reppelmund. Das Empfängerkonto sei oft im Ausland, beispielsweise in Spanien, Bulgarien oder Montenegro. Aber auch bei deutschen Bankverbindungen sollte man misstrauisch sein: Die 200 Euro aus dem aktuell kursierenden Schreiben sollen auf ein deutsches Konto überwiesen werden.
  • Die meisten Betrugsschreiben enthalten außerdem eine Vielzahl von Gesetzesparagrafen, durch die der Anschein einer offiziellen Behördenpost erweckt werden soll.
  • Oft enthalten die Schreiben laut Reppelmund auch Wappen oder einen Adler. Auch das soll dafür sorgen, dass der Empfänger es für ein Behördenschreiben hält.
  • Sie sind außerdem häufig auf Umweltpapier gedruckt.
  • Im Kleingedruckten steht häufig, dass es sich nur um ein Angebot handelt. Oder es heißt wie im aktuellen Fall, dass es eine „fakultative“ Gebühr ist – sie also freiwillig zahlbar ist.

Reppelmund rät Unternehmern, solche Schreiben sehr genau zu lesen, insbesondere das Kleingedruckte. Darin seien oft Fallen versteckt, durch die sich Unternehmen verpflichten, mehrere Hundert Euro für den Eintrag in ein für sie in der Regel nutzloses Gewerberegister zu zahlen. Am besten sei es, das Schreiben an die örtliche IHK oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weiterzuleiten oder direkt in den Papierkorb zu werfen, sagt Reppelmund.

Mehr Informationen darüber, wie Sie solche Formularfallen erkennen und was Sie tun können, wenn Sie ein solches Schreiben bereits unterschrieben und gezahlt haben, finden Sie auf der Webseite des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität unter dem Stichpunkt Methoden / Formularfallen.

Auf den ersten Blick sieht das Schreiben aus wie von einer Behörde. Doch was die Anmutung eines offiziellen Briefs hat, ist eine Masche, mit der Betrüger derzeit versuchen, Unternehmen Geld aus der Tasche zu ziehen. Seit Mitte August häufen sich allein bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart nach eigenen Angaben Beschwerden über ein Unternehmen aus Berlin, das aufgrund der „Eintragung der gewerblichen Tätigkeit ins Bundesanzeigenregister“ eine „fakultative Eintragungsgebühr“ von 200 Euro verlangt. Wer nicht innerhalb der angegebenen Frist zahle, werde nicht in das Register eingetragen, heißt es darin. Laut IHK erweckt das Schreiben zudem den Eindruck, man habe negative Konsequenzen zu befürchten, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Die Aufmachung und der Inhalt des Schreibens seien höchst unseriös, teilte die IHK mit. Solche Schreiben finden derzeit auch Unternehmen aus anderen Regionen im Briefkasten, zum Beispiel in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In anderen Briefen, die derzeit an Unternehmer in Deutschland verschickt werden, sollen Firmen für einen Eintrag in einem Gewerberegister sogar mehr als 700 Euro zahlen. Wer ein solches Schreiben bekommen hat, sollte am besten nicht darauf reagieren: „Es besteht keine rechtliche Pflicht, so etwas zu bezahlen“, sagt Hildegard Reppelmund, Syndikusrechtsanwältin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin. Gewerberegister-Eintrag: Woran Firmen eine Betrugsmasche erkennen Die Masche ist nicht neu. Regelmäßig verschicken Betrüger ähnliche Schreiben, die sich häufig sogar als Vertragsfalle entpuppen und Unternehmen zwischen 500 und 1000 Euro kosten können. Reppelmund warnt eindringlich vor solchen betrügerischen Formularfallen und davor, Geld an die Absender solcher Schreiben zu überweisen. Woran Sie diese erkennen können: Vielen dieser Schreiben liege ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger bei, sagt Reppelmund. Das Empfängerkonto sei oft im Ausland, beispielsweise in Spanien, Bulgarien oder Montenegro. Aber auch bei deutschen Bankverbindungen sollte man misstrauisch sein: Die 200 Euro aus dem aktuell kursierenden Schreiben sollen auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Die meisten Betrugsschreiben enthalten außerdem eine Vielzahl von Gesetzesparagrafen, durch die der Anschein einer offiziellen Behördenpost erweckt werden soll. Oft enthalten die Schreiben laut Reppelmund auch Wappen oder einen Adler. Auch das soll dafür sorgen, dass der Empfänger es für ein Behördenschreiben hält. Sie sind außerdem häufig auf Umweltpapier gedruckt. Im Kleingedruckten steht häufig, dass es sich nur um ein Angebot handelt. Oder es heißt wie im aktuellen Fall, dass es eine "fakultative" Gebühr ist - sie also freiwillig zahlbar ist. Reppelmund rät Unternehmern, solche Schreiben sehr genau zu lesen, insbesondere das Kleingedruckte. Darin seien oft Fallen versteckt, durch die sich Unternehmen verpflichten, mehrere Hundert Euro für den Eintrag in ein für sie in der Regel nutzloses Gewerberegister zu zahlen. Am besten sei es, das Schreiben an die örtliche IHK oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weiterzuleiten oder direkt in den Papierkorb zu werfen, sagt Reppelmund. Mehr Informationen darüber, wie Sie solche Formularfallen erkennen und was Sie tun können, wenn Sie ein solches Schreiben bereits unterschrieben und gezahlt haben, finden Sie auf der Webseite des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität unter dem Stichpunkt Methoden / Formularfallen.
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