Neue Gesetze 2026
Was sich für dich im neuen Jahr ändert

Sinkende Steuern und Abgaben, aber nicht für alle: Was die neue Regierung 2026 an Gesetzesänderungen plant, liest du hier – für Unternehmer, Arbeitnehmer, Familien und Eigentümer.

15. Dezember 2025, 13:24 Uhr, von Andreas Kurz, Mitglied der Chefredaktion

Auf der Grafik steht: "Gesetzesänderungen 2026". Sie zeigt verschiedene Symbole, wie eine Waagschale und Aktenordner.
Welche Gesetzesänderungen und neuen Gesetze treten 2026 in Kraft? Was ab Januar gilt.
© impulse

Neue Gesetze für Unternehmen

Niedrigere Umsatzsteuer für die Gastrobranche

Es gibt Geschenke: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants ab dem 1. Januar 2026 auf Dauer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Dies entlastet Gastronomiebetriebe finanziell und soll im Idealfall auch zu günstigeren Preisen für Restaurantgäste führen. Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz Anfang Dezember verabschiedet, es muss nun noch in seiner letzten Sitzung des Jahres vom Bundesrat beschlossen werden. 

Die Gastro-Unternehmen waren schon zu Corona-Zeiten in den Genuss ermäßigter Mehrwertsteuersätze gekommen, die dann Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent erhöht wurden. Jetzt soll die abermals auf 7 Prozent ermäßigte Steuer zur Dauerregel werden. 

Ökonomen geißeln das Steuerpräsent für eine einzige Branche als „Niederlage der steuerpolitischen Vernunft“, die mit einem Volumen von 4 Millarden Euro pro Jahr überdies einiges kosten soll. Die Gastronominnen und Gastronomen freut es indes: Die Steuerermäßigung helfe den Betrieben, die „dramatisch gestiegenen Kosten“ abzufedern, so eine Sprecherin des Verbands DEHOGA.

Was auch auf der Haben-Seite steht: Die kaum erklärbare Unterscheidung, dass auf im Restaurant verzehrte Speisen 19 Prozent fällig werden, beim Außer-Haus-Verkauf hingegen 7 Prozent, gehört damit der Vergangenheit an. Künftig gilt also: 7 Prozent auf alles.

Weniger Stromsteuer, aber nicht für alle

Die Stromsteuer sinkt ab Januar 2026 „sektorbezogen“. Das heißt, dass auch hier nur ein erlesener Kreis von der Steuersenkung profitiert, nämlich das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die betreffenden Firmen müssen ab Januar 2026 nur noch den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen. Bislang liegt die Stromsteuer in Deutschland im Grundsatz bei 2,05 ct/kWh, die Steuerermäßigung fällt also spürbar aus.

Verbraucher und die meisten Unternehmen haben allerdings nichts davon. Das klang im Wahlkampf noch ganz anders, monieren Kritiker, und werfen der Bundesregierung vor, Wahlversprechen zu brechen. Doch der Bundesfinanzminister verweist darauf, dass die Kassen mehr nicht erlauben. Wenn es die Finanzlage hergebe, solle die Senkung auf alle Stromkunden ausgeweitet werden, so Lars Klingbeil (SPD).

Künstlersozialabgabe sinkt

Die Abgabe an die Künstlersozialkasse beträgt 2026 statt 5,0 Prozent nur noch 4,9 Prozent der an Kreative gezahlten Honorare. Abgabepflichtig sind Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt haben und mit der Honorarsumme im Kalenderjahr über 450 Euro kommen.

Nachhaltiger bauen

Bauen soll umweltfreundlicher, innovativer und modularer werden: Mehr Bauteile sollen nicht mehr direkt auf der Baustelle, sondern vorher in einer Fabrik entstehen, zum Beispiel Fassadenteile. Am Ende sollen weniger CO2-Emissionen und bis zu 15 Prozent weniger Bauschutt anfallen. Das sind die Ziele der EU-Bauproduktenverordnung (das n in der Mitte ist richtig), die am 8. Januar 2026 wirksam wird.

Künftig wird es zudem digitale Produktpässe und einheitliche Regeln für den EU-weiten Handel von Baustoffen geben. Das flankierende deutsche Bauproduktengesetz wird gerade überarbeitet und vermutlich im Frühjahr reformiert in Kraft treten.

Agrardiesel wird wieder günstiger

Als der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zum Jahreswechsel 2023/24 die staatlichen Beihilfen beim Agrardiesel streichen wollte, löste er unter den Bauern fast einen Aufstand aus. Landwirte blockierten eine Fähre, auf der sich Habeck befand. Diverse Traktorenkonvois später fand sich ein Kompromiss: Die Dieselbeihilfe sollte nicht sofort abgeschafft, sondern schrittweise abgebaut werden. Anfang 2026 wäre sie komplett weggefallen. 

Dazu kommt es jetzt nicht mehr: Die Subvention lebt zum 1. Januar 2026 wieder voll auf, womit die schwarz-rote Bundesregierung ein Wahlversprechen der CSU einlöst. Landwirtinnen und Landwirte erhalten für jeden getankten Liter Diesel 21,48 Cent zurück und müssen somit statt 47,04 Cent nur 25,56 Cent Dieselsteuer pro Liter entrichten. Durchschnittlich bekommt ein Agrarbetrieb auf diese Weise 2.790 Euro pro Jahr zurück, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Neue Gesetze für alle Steuerzahlerinnen und -zahler

Kalte Progression wird gemindert

Wie zu jedem Jahresbeginn wird die kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung infolge von Lohnsteigerungen und Inflation, ausgeglichen. Erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Lohnplus, wird dieses oft von der Inflation aufgezehrt. Gleichzeitig steigen sie aber im Steuertarif und haben so bisweilen trotz Gehaltsplus weniger Netto als vorher. Diesen Effekt gleicht der Gesetzgeber mit der jährlichen Erhöhung des Grundfreibetrags aus: Dieser steigt 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro.

Steuerbescheide werden digital – vielleicht

Eigentlich sollte hier stehen, dass digitale Steuerbescheide ab 2026 zum Standard werden. Es war schon alles vorbereitet: § 122a der Abgabenordnung legt fest, dass Verwaltungsakte wie etwa Steuerbescheide digital bekanntgegeben werden, wenn die zugrundeliegende Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde (was der Regelfall ist), die Papierform wird zur Ausnahme. Die Steuerpflichtigen müssen nicht mehr aktiv zustimmen, den Bescheid digital zu erhalten.

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Hätte, wenn, wäre: Die Finanzverwaltung hat es sich kurz vor knapp doch noch anders überlegt. Der Finanzausschuss des Bundestags hat einen Passus in das neue Mindeststeuergesetz hineingemogelt, wonach das Projekt erst 2027 startet. Bis dahin können die Finanzämter Steuerbescheide digital bereitstellen, aber sie müssen nicht.

Offiziell wird das damit begründet, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Zeit für die Umstellung bekommen sollen. Inoffiziell gewinnen damit aber auch die Finanzämter ein Jahr, um mit der Digitalisierung technisch klarzukommen. Der Aufschub muss vom Bundesrat noch bestätigt werden.

Neue Gesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Azubis bekommen mehr Geld

Die Mindestauszubildendenvergütung, also der Mindestlohn für Azubis, steigt zum Jahresbeginn. Für Lehrlinge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 ihre Ausbildung beginnen, liegt die Mindestvergütung

  • bei 724 Euro im 1. Lehrjahr (zuvor: 682 Euro),
  • bei 854 Euro im 2. Lehrjahr (zuvor: 805 Euro),
  • bei 977 Euro im 3. Lehrjahr (zuvor: 921 Euro),
  • bei 1014 Euro im 4. Lehrjahr (zuvor: 955 Euro).

Höherer Mindestlohn

Auch für alle anderen Arbeitnehmer gibt es 2026 höhere Mindestsätze: Der allgemeine Mindestlohn ist von 12,82 Euro auf 13,90 Euro gestiegen. Damit wird automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro angehoben (2025: 556 Euro monatlich).

Der Übergangsbereich (für die sogenannten Midijobs) liegt 2026 in der Zone zwischen 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. 2025 begann sie noch bei 556,01 Euro.

Noch höhere Branchenmindestlöhne

Über noch höhere Mindestvergütungen dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Branchen freuen. Deren Mindestlöhne werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und innerhalb dieses Gewerks für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt, sie gelten auch für Angestellte nicht tarifgebundener Betriebe.

Der Branchenmindestlohn steigt zum 1. Januar 2026

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  • im Elektrohandwerk auf 14,93 Euro pro Stunde,
  • in der Gebäudereinigung für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 15 Euro, für die Glas- und Fassadenreinigung auf 18,40 Euro,
  • in der Aus- und Weiterbildung für pädagogische Mitarbeiter auf 20,24 Euro, für solche mit Bachelorabschluss auf 20,86 Euro in der Stunde.

Im Juli 2026 erhöht sich der Mindestlohn für gelernte Maler und Lackiererinnen von 15,55 Euro auf 16,13 Euro pro Stunde.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen haben sich – wie zu jedem Jahreswechsel – nach oben verschoben, und das ähnlich deutlich wie zu Beginn des vergangenen Jahres. Das liegt vor allem an den kräftig gestiegenen Bruttolöhnen. Diese ziehen die Rechengrößen um 5,16 Prozent nach oben. Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet das: Ihr Schutz wird teurer.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist monatlich um 300 Euro auf 5812,50 Euro brutto (69.750 Euro im Jahr) gestiegen. Die Krankenkassenbeiträge berechnen sich bis zu diesem Betrag; wer mehr verdient, muss davon nichts mehr an die Krankenkasse abgeben. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenkasse wechseln können, hat sich von 73.800 Euro Jahresbruttogehalt auf 77.400 Euro verschoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt 2026 bei einem Bruttoverdienst von 8450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro im Jahr. 2025 waren es noch 8.050 Euro bzw. 96.600 Euro. 

Neue Anreize für die Betriebsrente

Die Ampelkoalition wollte 2024 mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge fördern. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung zerbrach, noch bevor es verabschiedet werden konnte. Da sämtliche noch nicht beschlossenen Gesetzespläne verfallen, wenn ein neuer Bundestag gewählt wird, durchlief das Vorhaben das Parlament noch mal – und steht nun kurz vor der Verabschiedung durch den Bundesrat. 

Was darin geplant ist:

  • Der Betriebsrentenanspruch von Angestellten ist streng geschützt und unantastbar, bis er mit Rentenbeginn fällig wird. Dennoch können Unternehmen diese Anwartschaften unter engen Bedingungen „abfinden“, das heißt auszahlen – zum Beispiel, wenn Angestellte die Firma verlassen und die zu erwartende Betriebsrente sehr, sehr klein ist. Diese Werte sollen mit dem neuen Gesetz angehoben werden.

    So dürfen Unternehmen Betriebsrenten künftig abfinden, wenn die spätere monatliche Rente 1,5 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreitet. Die Bezugsgröße ist ein zentraler Rechenwert in der Sozialversicherung und gibt den Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten an. 2026 wird er  bei 3955 Euro monatlich liegen. Das heißt: Eine Betriebsrente darf 2026 ausgezahlt werden, wenn sie nicht höher als 59,33 Euro im Monat ist (und natürlich die übrigen Bedingungen vorliegen).

    Wird die betriebliche Altersversorgung als Einmalbetrag ausgezahlt („Kapitalleistung“), darf sie künftig abgefunden werden, wenn der angesparte Betrag nicht höher als das 1,8-fache der Bezugsgröße liegt. 2026 sind das 7.119 Euro. 
  • Außerdem steigt die staatliche Förderung für Geringverdiener, deren Arbeitgeberin in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Der maximal geförderte Arbeitgeberbeitrag  liegt künftig bei 1.200 Euro pro Jahr (vorher: 960 Euro), der Staat beteiligt sich mit maximal 360 Euro (vorher: 288 Euro). Die Geringverdienergrenze wird dynamisiert: Lag sie bisher fix bei einem Monatsgehalt von 2.575 Euro, sind es künftig 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (rund 3000 Euro). 
  • Zudem können Arbeitnehmer sich künftig auch dann schon eine Betriebsrente auszahlen lassen, wenn sie eine staatliche Teilrente erhalten. Früher ging das nur, wenn sie eine Vollrente bezogen. Beide Regelungen (Förderung für Geringverdiener/Teilrente) gelten erst ab dem 1. Januar 2027.
  • Außerdem will die Bundesregierung 2027 prüfen, ob die Sozialpartnermodelle erfolgreich sind. Bei diesen regeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die betriebliche Altersversorgung in einem tarifvertraglichen Modell. Vorteil für die Unternehmen: Sie haften nicht mehr für die Höhe der späteren Betriebsrenten, sondern zahlen nur die Beiträge ein. Ehrgeizige Zielvorgabe im neuen Gesetz: Die Zahl der Angestellten, die bis 2027 an Sozialpartnermodellen teilnehmen, soll sich gegenüber 2025 verdoppelt haben. 

Neue Gesetze und Gesetzesänderungen für Familien

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2026 um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind im Monat. Parallel dazu liegt der steuerliche Kinderfreibetrag dann bei 6828 Euro (2025: 6672 Euro) für zusammenveranlagte Eltern (Einzelveranlagte: 3414 Euro).

Neue Gesetze für Rentnerinnen und Rentner

Die Rentenerhöhung ist sicher

Die Renten werden auch 2026 mit großer Wahrscheinlichkeit steigen. Das ist gesetzlich so festgelegt und von aktuellen politischen Entwicklungen unabhängig. Derzeit prognostiziert die Bundesregierung für Juli 2026 einen Anstieg von 3,7 Prozent.

Es könnten aber auch mehr werden: 2024 zum Beispiel waren 3,5 Prozent in Aussicht gestellt, es wurde dann aber eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent – auch hier verantwortlich: die gestiegenen Löhne.

Das große Rentenpaket

Nach langem Hin und Her und Bibbern und Bangen um die Kanzlermehrheit hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Seine wesentlichen Inhalte: Die Mütterrente geht in ihre dritte Auflage, das Rentenniveau soll stabil bleiben, es wird eine neue „Aktivrente“ geben.

  • Das Rentenniveau soll bis 2031 bei mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns stabilisiert werden. Diese „Haltelinie“ sorgt dafür, dass die Renten nicht langsamer steigen als die Löhne. Bis 2039 soll das Rentenniveau dann auf 46,3 Prozent sinken. Würde es die Haltelinie nicht geben, würde das Rentenniveau bis dahin nur noch bei 45 Prozent liegen. Doch Vorsicht: Diese Zahlen gelten längst nicht für alle Rentnerinnen und Rentner, sondern basieren auf der Annahme, dass 45 Jahre lang auf Basis des Durchschnittsverdienst in die Rentenkasse eingezahlt wurde. 
  • Nach der Mütterrente I und II gibt es künftig die Mütterrente III: Demnach werden für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder die anrechenbaren Zeiten von zuvor zweieinhalb auf drei Jahre angehoben. Damit sind die Mütter vor 1992 geborener Kinder mit den Müttern Nachgeborener komplett gleichgestellt. Konkret bedeutet das: 20,40 Euro monatlich mehr Rente pro Kind. Bis 2039 soll diese Maßnahme rund 63 Milliarden Euro kosten.
  • Die Aktivrente soll ein Anreiz für Fachkräfte sein, weiter zu arbeiten. Bis zu 2000 Euro können angestellte Beschäftigte im Rentenalter, die zugleich Rente beziehen, steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen regulär weiter an, Arbeitgeber zahlen für den Mitarbeiter auch in die Arbeitslosen- und in die Rentenversicherung ein. Allerdings unterliegt das steuerfreie Zusatzeinkommen nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also den Steuersatz für das restliche Einkommen nicht. 

Neue Gesetze für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Beiträge sollen stabil bleiben

Die Bundesregierung will die Beiträge zur Krankenversicherung stabil halten, doch Insider wie Jens Baas, Chef der größten deutschen Krankenkasse TK, halten das für unrealistisch: Er erwartet trotzdem Beitragssteigerungen, womöglich auch im Laufe des Jahres. Das Sparpaket, mit dem die Regierung die Preise stabil halten will, steckt derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest.

Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung bei 2,9 Prozent fixiert. 2024 waren es noch 1,7 Prozent. Allerdings bildet dieser Wert nicht den tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab, sondern ist nur eine statistische Größe. Die Krankenkassen legen ihre Zusatzbeiträge individuell fest.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt stabil bei 3,6 Prozent. Weil aber gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenzen steigen (siehe oben), müssen Gutverdiener de facto mit höheren Beiträgen rechnen. 

Mehr Abgaben für CO2, weniger für Strom

Ab 2026 werden Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas teurer: Die CO₂-Abgabe erhöht sich von bisher 55 Euro auf mindestens 55 bis 65 Euro pro Tonne. Statt eines festen Betrags wird es künftig einen Preiskorridor geben, weil der nationale Emissionshandel in ein Auktionssystem wechselt. 

Praktisch bedeutet das, dass der Literpreis für Benzin 2026 um knapp 3 Cent je Liter steigen könnte, der für Diesel um etwas mehr als 3 Cent. Pro Liter Heizöl werden dann circa 20,7 Cent CO₂-Abgabe fällig (bisher: 17,5 Cent),  pro kWh Gas etwa 1,55 Cent (2025: 1,19 Cent). 

Ein Beispiel: Ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt im nächsten Jahr bis zu 311 Euro CO₂-Kosten im Jahr statt wie bisher rund 237 Euro. Für ein unsaniertes Eigenheim mit Ölheizung und einem Jahresverbrauch von 2000 Litern Heizöl können bis zu 412 Euro im Jahr fällig werden. 2025 waren es rund 350 Euro CO₂-Abgabe. Dafür wird es an anderer Stelle günstiger: 2026 entfällt die staatlich festgelegte Gasspeicherumlage von circa 0,3 Cent pro kWh, worüber sich unter anderem Eigentümer einer Gasheizung freuen dürfen.

Außerdem schießt der Bund im nächsten Jahr rund 6,5 Milliarden Euro zu den Strom-Übertragungsnetzentgelten hinzu. Diese Gebühren entstehen, wenn Strom über die Hochspannungsnetze durch das Land transportiert wird.

Viele Stromversorger haben die Senkung schon in ihre Tarif für 2026 eingepreist; der Strompreis dürfte um durchschnittlich 1,95 Cent pro kWh sinken, was Verbrauchern und Unternehmen zugute kommt. Die genaue Entlastung variiert je nach Region und Netz: Industriegebiete profitieren tendenziell stärker, weil sie näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind als Haushalte, die ihren Strom aus dem Niederspannungsnetz beziehen. Der Zuschuss ist zunächst auf 2026 befristet.

Neuer Preis fürs Deutschland-Ticket

Bus- und Bahnfahren werden teurer, das Deutschland-Ticket kostet künftig 63 Euro statt zuvor 58 Euro. Immerhin: Das Ticket bleibt vorerst. Die Finanzierung ist bis Ende 2030 gesichert.

Einmalzahlung für die Kfz-Steuer

Ab 2026 dürfen Halter die Kfz-Steuer nur noch jährlich im Voraus entrichten. Die bisher mögliche viertel- oder halbjährliche Zahlung (gegen Zuschlag) entfällt. Die gesamte Jahressteuer wird also in einem Betrag abgebucht. 

Führerschein-Umtausch

Seit Jahren müssen alte Führerscheine in neue EU-Kartendokumente umgetauscht werden. Bislang war das vom Alter ihrer Inhaber abhängig, künftig ist entscheidend, wann das Dokument ausgestellt wurde. Bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden müssen Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgegeben wurden. Diese Führerscheine haben zwar schon ein modernes Scheckkartenformat, entsprechen aber nicht mehr den Anforderungen der EU-Führerscheinrichtlinie. Bis zum 19. Januar 2027, also empfehlenswerterweise schon im Laufe des Jahres 2026, umgetauscht werden müssen Führerscheine mit Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004.

Rechtlich wird der Führerschein mit Ablauf der Umtauschfrist ungültig. Zwar dürfen Halter mit Kulanz rechnen, wenn sie diese Frist geringfügig überschreiten, später wird dann aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Mitzubringen beim Behördentermin zum Umtausch: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein, eine Gebühr von rund 25 Euro. 

Neue Gesetze für Mieterinnen und Eigentümer

Die kommunale Wärmeplanung kommt

Sie ist eines der Kernanliegen der Habeck’schen Heizungsgesetze: die kommunale Wärmeplanung. 2026 wird es für die 80 deutschen Großstädte, also Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, ernst: Bis zum 30. Juni müssen sie darlegen, wie sie sich eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 in ihren Stadtgrenzen vorstellen. Hauseigentümer können daraus wiederum ableiten, ob in ihrer Straße ein Fernwärmeanschluss oder eine dezentrale Wärmeversorgung etwa durch ein Blockheizkraftwerk geplant ist – wichtig für die Investitionsentscheidung, wenn die alte Heizung kaputt geht.

Bis zum 30. Juni 2026 darf außerhalb von Neubaugebieten noch eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden, falls die alte kaputtgeht. Ein Schlupfloch ist das indes nicht: Die Heizung muss dann

  • ab 2029 mit mindestens 15 Prozent regenerativen Energien betrieben werden,
  • ab 2035 mit mindestens 30 Prozent,
  • ab 2040 mit mindestens 60 Prozent und
  • ab 2045 vollständig klimaneutral laufen. 

Kleinere Gemeinden haben für die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Für Arbeitslose

Bürgergeld heißt bald anders

Beim Bürgergeld gibt es 2026 die zweite Nullrunde in Folge; die Sätze werden nicht erhöht. Somit bleibt es bei 563 Euro, die Alleinstehende monatlich erhalten (Paare je Partner: 506 Euro). Kinder werden für ihren persönlichen Schulbedarf im ersten Halbjahr weiterhin mit 130 Euro, im zweiten mit 65 Euro unterstützt. Rechnerisch wären die Leistungen aufgrund der niedrigen Inflation sogar gesunken, doch eine gesetzliche Besitzstandsregelung verhindert Kürzungen. 

Änderungen wird es 2026 dennoch geben: Die Sozialleistung wird dann nicht mehr Bürgergeld, sondern „Grundsicherung“ heißen. Über weitere Teile der Reform streitet die Bundesregierung derzeit: So ist geplant, Terminverweigerern, die nicht in der Behörde erscheinen, beim zweiten Versäumnis nicht wie bisher ein Zehntel, sondern 30 Prozent der Grundsicherung zu streichen. Nach den aktuellen Sätzen wären das gut 17o Euro.

Beim dritten Mal soll die Leistung komplett entzogen werden – allerdings sehen die Pläne des Bundesarbeitsministeriums vorher eine persönliche Anhörung vor. Diese Bedingung lehnen zwei unionsgeführte Ministerien ab: Sie sehen darin ein Schlupfloch. Die Leistungsbezieher könnten sich der Streichung entziehen, wenn sie diese Anhörung schwänzen. 

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