Gesetzesänderungen Juli 2025
Diese neuen Gesetze im Juli solltest du kennen

Mehr Geld für Pflegekräfte, Meldepflicht für Firmen mit elektronischen Kassen: Welche Gesetze und Gesetzesänderungen im Juli 2025 in Kraft treten.

Aktualisiert am 27. Juni 2025, 11:20 Uhr, von Verena Bast, Wirtschaftsredakteurin

Im Juli 2025 treten neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, die Unternehmer und Privatleute kennen sollten.
Im Juli 2025 treten neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, die Unternehmer und Privatleute kennen sollten.

Gesetzesänderungen im Juli 2025 für Unternehmen und Mitarbeitende

Mindestgehälter in der Pflegebranche

Ab Juli müssen Pflegedienste und Pflegeheimbetreiber ihren Beschäftigten mehr Gehalt zahlen:

Der Mindestlohn steigt…

  • für (ungelernte) Pflegehilfen auf 16,10 Euro brutto in der Stunde,
  • für Pflegehilfskräfte, die mindestens ein Jahr Ausbildung hinter sich haben, auf 17,35 Euro,
  • für vollausgebildete Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro.

Elektronische Kassensysteme

Ob Bäckereien, Restaurants, Supermärkte oder Taxiunternehmen – wer ein elektronisches Kassensystem hat, muss es bis spätestens 31. Juli digital beim Finanzamt melden.

Das geht…

  • über das ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO“ auf www.elster.de,
  • per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in „Mein ELSTER“ oder
  • indem man Daten aus einer Software über die sogenannte ERiC-Schnittstelle überträgt.

Unternehmen, die nach dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem einrichten, haben eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung.

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Was genau gemeldet werden muss, steht in § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung. Eine Anleitung gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Gesetzesänderungen für Privatleute

Pfändungsfreies Gehalt

Um verschuldeten Menschen das Existenzminimum zu sichern, legt das Gesetz sogenannte Pfändungsfreigrenzen fest. Dieser Teil des Einkommens bleibt unantastbar. Leben weitere Personen im Haushalt, erhöht sich die Freigrenze der Betroffenen. Arbeitgeber müssen diese Grenzen bei Lohnpfändungen beachten und den Teil des Gehalts ausrechnen, den sie dem oder der Betroffenen auszahlen dürfen.

Sie steigen zum ersten Juli wie folgt:

  • Unpfändbarer Grundbetrag: steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro pro Monat.
  • Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person: erhöht sich von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Freibetrag für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: steigt von 312,78 Euro auf jeweils 326,04 Euro pro Person.

Schuldnerinnen und Schuldner dürfen also künftig mehr von ihrem Einkommen behalten, bevor eine Pfändung einsetzt.

Renten

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener hat bisher nach 45 Beitragsjahren 1,769,40 Euro brutto bekommen. Ab 1. Juli erhält er 66,15 Euro mehr.

Auch die Witwen- und Witwerrente fällt höher aus. Und: Wer neben der Rente ein eigenes Einkommen hat, darf künftig mehr davon behalten – der Freibetrag beträgt künftig 1076,86 Euro netto (bisher 1.038,05 Euro).

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Zu Jahresbeginn hat der Bundestag beschlossen, die Opfer des SED-Regimes besser abzusichern. Ab dem 1. Juli steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge von 330 auf 400 Euro. Menschen, die in der DDR wegen ihres Berufs verfolgt wurden, erhalten ab Juli 291 Euro. Auch die Einmalzahlung für Opfer von Zwangsumsiedlungen steigt: Sie beträgt zukünftig 7.500 Euro.

Pflege

Wer Angehörige pflegt oder selbst gepflegt wird, profitiert ab Juli: die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem einzigen Topf zusammengelegt. Bis zu 3.539 Euro gibt es dafür künftig pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege bedeutet: die pflegende Person ist im Urlaub oder krank und kann die Betreuung nicht übernehmen. Dann zahlt die Pflegeversicherung einen Ersatz.

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, können Angehörige sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterbringen (Kurzzeitpflege). Beides ist künftig bis zu acht Wochen lang möglich.

Steuererklärung

Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung des Jahres 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, darf sich bis zum 30. April 2026 Zeit lassen.

Pakete ins Ausland

Private DHL-Pakete ins Ausland werden ab dem 1. Juli 2025 teurer. Diese Übersicht zeigt, wie stark die Preise steigen. Die 50-Euro-Versicherung bei Päckchen fällt weg. Außerdem gibt es eine neue Gewichtsstufe für Pakete, die maximal zwei Kilogramm wiegen und in Länder außerhalb der EU verschickt werden sollen. Das Zwei-Kilo-Paket gibt es bisher nur für Sendungen innerhalb Deutschlands und in die EU.

In Deutschland steigt der Preis für das Plus-Päckchen von 6,99 auf 8,19 Euro, Rollenversand kostet jetzt 3,99 Euro statt bisher 1,99 Euro.

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