Gesetzesänderungen August 2025
Steuererleichterungen für Unternehmen: Diese Gesetze darfst du nicht verpassen

Massive Steuererleichterungen für Investitionen und E-Autos, niedrigere Körperschaftssteuer, schnelleres Internet und weniger Funklöcher: Der August 2025 bringt wichtige neue Gesetze.

Aktualisiert am 31. Juli 2025, 15:17 Uhr, von Lisa Büntemeyer, leitende Redakteurin und Chefin vom Dienst Digital

Eine Grafik auf der steht: Neue Gesetze August 2025
Neue Gesetze und Gesetzesänderungen im August 2025: Wenige, aber wichtige Änderungen für Unternehmen.
© impulse

Gesetzesänderungen im August 2025 für Unternehmen

„Investitionsbooster“: Steuerentlastungen und Anreize für Anschaffungen

Mitte Juli hat der Bundesrat den sogenannten Investitionsbooster beschlossen. Das Sofortprogramm soll das Wirtschaftswachstum ankurbeln – und bringt viele Steuererleichterungen mit sich, von denen auch kleine Unternehmen profitieren können. Die Regelungen trat am 19.7. in Kraft. Was sich konkret ändert:

  • Wer in Maschinen und Geräte investiert, kann im Jahr der Anschaffung 30 Prozent der Kosten von der Steuer abschreiben – in den beiden folgenden Jahren noch einmal 30 Prozent vom verbleibenden Restwert. Bei dieser sogenannten degressiven Abschreibung können Unternehmen Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen und somit ihre Abgaben reduzieren. Damit sollen sie schneller wieder Geld zur Verfügung haben. Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
  • E-Mobilität: Wer für den eigenen Betrieb Elektrofahrzeuge kauft, kann 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Das gilt für Neuanschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027. Bislang lag die Preisgrenze für die steuerliche Förderung bei 70.000 Euro pro elektrischem Dienstfahrzeug, sie steigt nun auf 100.000 Euro.
  • Die Körperschaftssteuer wird gesenkt – allerdings erst ab 2028. Aktuell liegt die Körperschaftssteuer bei 15 Prozent, ab 2028 soll sie fünf Jahre lang jährlich um einen Prozentpunkt sinken. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen soll damit bis 2032 von 30 Prozent auf 25 Prozent sinken.
  • Die Forschungszulage wird ausgeweitet: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, profitieren zwischen 2026 und 2030 von einer höheren Bemessungsgrenze. Diese steigt von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr.

Modernere Lehrpläne

Ab dem 1. August gelten für mehrere Ausbildungsberufe neue Ausbildungsverordnungen. Die Lehrpläne von Azubis wurden modernisiert, um sie an aktuelle Entwicklungen in den Berufen anzupassen. Die Ausbildung zum Fotografen oder zur Fotografin etwa basierte noch auf Regelungen von 2009 – und wird jetzt um Inhalte wie Künstliche Intelligenz, moderne Animationstechnik und Bewegbildproduktion erweitert.

Änderungen betreffen – neben den Fotografen – folgende Ausbildungen:

  • Floristinnen und Floristen
  • Kaufleute im Büromanagement
  • Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
  • Justizfachangestellte
  • Gold- und Silberschmiedinnen und -schmiede
  • Edelsteinfasserinnen und -fasser

Gesetzesänderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Ausbau des Mobilfunknetzes

Schluss mit Funklöchern und lahmem Internet? Der schnellere Ausbau von Mobilnetzen und Glasfaser hat nun im neuen Telekommunikationsgesetz Priorität. Heißt: Genehmigungen für die Verlegung von Glasfaserkabeln und den Bau von Mobilfunkmasten sollen schneller erteilt werden. Widersprechen sich die Interessen – etwa des Natur- oder des Denkmalschutzes – haben schnelleres Internet und flächendeckendes Mobilfunknetz bis 2030 Vorrang. Das Gesetz trat zum 30.7. in Kraft.

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