Nießbrauch bei Nachfolge
Mit diesem Tipp sichern Sie Ihr Lebenswerk

Die Firma übergeben, Erbschaftssteuer sparen und trotzdem Mitsprachrechte behalten? Das geht, wenn sich Unternehmer auf die verschenkten Anteile einen Nießbrauch vorbehalten. So funktioniert es.

28. Februar 2024, 14:45 Uhr, von Nicolaj Faigle, aufgezeichnet von Reinhard Klimasch

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Nießbrauch bei Nachfolge
© VectorHot / iStock / Getty Images Plus

Fast die Hälfte aller deutschen Familienunternehmen (43 Prozent) planen in den nächsten zwei bis drei Jahren eine Übergabe von Unternehmensanteilen an Nachfolger. Das ist das ­Ergebnis einer repräsentativen Umfrage durch das Ifo-Institut im Auftrag der Stiftung Fami­lienunternehmen.

Die größeren Firmen sind zumeist als GmbH & Co. KG und GmbH unterwegs. Für die Gestaltung der Nachfolge innerhalb der Familie bietet sich die Übertragung der GmbH-Anteile auf die Kinder oder Enkel oft gegen Nießbrauch an. Denn auf diese Weise können die Senioren ihre individuellen Ziele bestens erreichen: Die Schenkung spart Erbschaftsteuer. Mit dem sogenannten Vorbehaltsnießbrauch sichern sie sich obendrein Erträge für die persönliche Altersvorsorge.

Zudem können sie die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens weiterhin mitgestalten. Dazu müssen sie allerdings auch rechtlich in der Lage sein; nur dann sind ihnen die vorbehaltenen Einkünfte steuerlich zuzurechnen. Dies hat der Bundesfinanzhof jüngst in einem Urteil bekräftigt (BFH, Az.: VIII R 29/18).


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