ESG für Unternehmen
ESG-Berichtspflicht für Unternehmen – das gilt nach der Reform

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung bleiben für Unternehmen wichtig. Zugleich hat die EU die ESG-Berichtspflichten deutlich gelockert: Künftig sind viel weniger Firmen direkt betroffen. Was jetzt gilt.

Aktualisiert am 2. September 2026, 17:32 Uhr, von Peter Neitzsch, Wirtschaftsredakteur

Graphische Darstellung einer Wippe, die sich im Gleichgewicht befindet, mit drei Bäumen auf der linken und einer Fabrik auf der rechten Seite.
Blühende Landschaften oder rauchende Schornsteine? ESG-Kriterien für Unternehmen tragen zu mehr Nachhaltigkeit bei.
© Richard Drury / Digital Vision / Getty Images

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung werden in der Geschäftswelt immer mehr zu einem Faktor. Allerdings hat die EU nach Protesten aus der Wirtschaft 2026 ihre Vorgaben deutlich gelockert: Künftig müssen viel weniger Unternehmen als zunächst geplant einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.

Doch die Anforderungen kommen nicht nur aus der Politik: Auch die Ansprüche von Kunden, Geschäftspartnern oder Banken an nachhaltiges Wirtschaften steigen ständig.

Ein freiwilliger Bericht kann daher sinnvoll sein: „Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Nachhaltigkeit zu befassen, damit man nicht überrascht wird, wenn Banken oder Großkunden danach fragen“, sagt Lisa Schosser, Partnerin bei der Unternehmensberatung KPMG in Deutschland.

Doch was bedeutet das konkret? Was sollten Unternehmen tun, um sich für die neuen Herausforderungen zu rüsten? Und: Wozu sind sie gar verpflichtet? Ein Überblick über Gesetze und Fristen sowie Tipps für die Umsetzung.

Definition: Was bedeutet ESG?

Immer mehr Unternehmen müssen Rechenschaft darüber ablegen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Im Kern geht es dabei um die Frage: Wie schneiden Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab?

Diese drei Bereiche werden unter dem Kürzel ESG zusammengefasst – für die englischen Begriffe: Environmental, Social und Corporate Governance.

  • Environmental (Umwelt) umfasst alle Maßnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat, um die Umwelt zu schützen, Ressourcen zu schonen und den CO-Ausstoß zu verringern.

  • Social (Soziales) betrifft die Arbeitsbedingungen im Betrieb, Vielfalt und Gleichberechtigung im Team, Menschenrechte in der Lieferkette und den gesellschaftlichen Beitrag des Unternehmens.

  • Corporate Governance (Unternehmensführung) bezieht sich auf Strukturen, Praktiken und Richtlinien im Unternehmen – etwa mit Blick auf Management, Kontrollen und Compliance-Regeln.

Unternehmen müssen immer mehr ESG-Kriterien in Form von Auflagen und Gesetzen beachten.

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Welche ESG-Regeln für Unternehmen gibt es?

„Auf EU-Ebene gibt es mehrere Regelwerke für den ESG-Bereich“, erläutert Timo Busch, Betriebswirt und Inhaber des Lehrstuhls für Energie- und Umweltmanagement an der Universität Hamburg.

  • Für die ESG-Berichtspflicht ist vor allem eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 maßgeblich: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie verpflichtet große Unternehmen, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

  • Daneben existieren Offenlegungsvorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Vorgaben der Bankenaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifikationssystem, das bestimmte Wirtschaftsaktivitäten anhand von Benchmarks als nachhaltig einstuft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen bei der Produktion einer Tonne Stahl weniger CO₂ als üblich ausstößt.

Auch Gesetze wie das Lieferkettengesetz oder das Hinweisgeberschutzgesetz zählen zum ESG-Bereich.

Was ist die ESG-Berichtspflicht für Unternehmen?

Unternehmen, die unter die CSRD-Regelung fallen, müssen jährlich einen Report erstellen, der den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht. Ziel ist es, Transparenz für Investoren, Kunden und andere Stakeholder zu schaffen.

Große börsennotierte Unternehmen mussten in Deutschland bereits seit 2014 unter der Vorgängerregelung Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. „Mit der CSRD hatte die EU diese Regelung zunächst deutlich verschärft und ausgeweitet“, erklärt der Experte für nachhaltiges Wirtschaften, Timo Busch.

Nach Protesten aus der Wirtschaft hat die EU mit der Omnibus-I-Richtlinie den Zeitplan und den Anwendungsbereich allerdings grundlegend geändert: Nun sind deutlich weniger Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Die Änderungsrichtlinie ist seit dem 18. März 2026 in Kraft; Deutschland muss sie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht überführen.

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Welche Unternehmen sind von der Berichtspflicht betroffen?

Nach der Omnibus-I-Reform gilt die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, nur noch für folgende Firmen:

  • Seit dem Geschäftsjahr 2024 für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und ­Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits unter die Vorgänger­regelung fielen.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2027 für Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erzielt haben.

Anders als ursprünglich vorgesehen, fallen die meisten mittelständischen Firmen damit nicht mehr unter die Berichtspflicht: „Personengesellschaften oder kleine Kapitalgesellschaften, häufig GmbHs, sind in aller Regel auch weiterhin nicht berichtspflichtig“, erläutert Schosser.

Nach Angaben des Bundestags sind in Deutschland nach der Neuregelung nur noch rund 2500 statt etwa 17.000 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen.

Für Unternehmen, die 2024 aufgrund der alten CSRD berichtspflichtig wurden, gibt es eine Übergangsregel: Liegen sie unter den Schwellenwerten von 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz, können sie sich auch für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreien lassen.

Welche Daten müssen Zulieferer und Dienstleister bereitstellen?

Die Berichtspflicht betrifft also nur sehr große Unternehmen direkt. Diese können aber für ihre Berichte auch weiterhin Daten von Zulieferern oder Dienstleistern anfordern. „Große Unternehmen kommen immer wieder auf ihre Lieferanten zu und verlangen detaillierte Auskünfte“, sagt Busch.

Die Möglichkeit solcher Abfragen soll allerdings künftig begrenzt werden: Nach der Umsetzung der Omnibus-I-Richtlinie in deutsches Recht müssen Geschäftspartner mit weniger als 1000 Beschäftigten keine ESG-Informationen herausgeben, die über den freiwilligen europäischen Berichtsstandard hinausgehen.

Für andere Zwecke – etwa das Risikomanagement einer Bank oder vertraglich vereinbarte Brancheninformationen – gilt diese Begrenzung jedoch nicht. Dadurch können Unternehmen unabhängig von einer eigenen Berichtspflicht nach Klimarisiken, Emissionen oder anderen ESG-Daten gefragt werden.

Welche Rolle spielt ESG für Banken und bei der Kreditvergabe?

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar von der Berichtspflicht betroffen sind, sollten sich Gedanken über ihre ESG-Bilanz machen. Der Grund: Banken müssen Nachhaltigkeitsrisiken – etwa Risiken durch den Klimawandel oder den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft – in ihr Risikomanagement einbeziehen. Dafür können sie auch Informationen bei Kreditnehmern erheben.

„Die zweite wichtige EU-Verordnung betrifft den Bereich der Finanzregulatorik“, erklärt der Hamburger Professor Timo Busch. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer wie Banken oder Fonds offenzulegen, wie nachhaltig ihre Investments sind. „Und diese Informationen müssen die Banken wiederum bei den Unternehmen einholen.“

Zusätzlich verpflichtet die Bankenaufsicht Kreditinstitute dazu, ESG-Risiken systematisch zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen. In Deutschland kontrolliert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass das Thema umgesetzt wird.

Die Finanzinstitute müssen standardmäßig eine Nachhaltigkeitsbewertung bei der Kreditvergabe vornehmen. Eine schlechte ESG-Bewertung durch die Bank führt nicht automatisch zu einem Zinsaufschlag. Wenn daraus jedoch höhere finanzielle Risiken entstehen, kann sich das auf Kreditentscheidung, Konditionen oder verlangte Sicherheiten auswirken.

Was droht, wenn Unternehmen gegen die Berichtspflicht verstoßen?

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen, wenn sich Unternehmen nicht an die ESG-Berichtspflicht halten. Welche Bußgelder in Deutschland künftig bei Verstößen gegen die reformierte CSRD konkret drohen, hängt vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, das spätestens im März 2027 beschlossen werden muss.

Die Vorgängerregelung sah bei Verstößen Geldbußen vor, die nach Firmengröße gestaffelt waren. Für bewusste Falschdarstellungen sogar Freiheitsstrafen. Unabhängig von gesetzlichen Sanktionen können unvollständige oder irreführende Nachhaltigkeitsangaben Reputationsschäden und – je nach Einzelfall – wettbewerbs- oder haftungsrechtliche Folgen auslösen.

Schließlich kann die Nichteinhaltung von ESG-Kriterien die Finanzierung erschweren, wenn Banken oder Investoren daraus erhöhte finanzielle Risiken ableiten.

Was muss im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht stehen?

Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht die Folgen ihres Wirtschaftens für Menschen und Umwelt aufzeigen – und die unternehmerischen Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen bewerten.

Dafür müssen sich berichtspflichtige Unternehmen an den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) orientieren.

Jeder Nachhaltigkeitsbericht besteht aus einem qualitativen und einem quantitativen Teil:

1. Strategie, Auswirkungen und Risiken

Zu den qualitativen Angaben gehören unter anderem Geschäftsmodell und Strategie, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Konzepte und Maßnahmen. Auch Ziele und Fortschritte gehören in diesen Teil des Berichts. Hat ein Unternehmen bei einem wesentlichen Thema keine entsprechenden Konzepte, Maßnahmen oder Ziele, muss es dies nach den ESRS transparent angeben.

2. ESG-Kennzahlen

Hinzu kommen quantitative Angaben: „Hier sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Kennzahlen offenzulegen – etwa zum CO-Ausstoß, zur Recyclingquote oder zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern im Betrieb“, sagt KPMG-Expertin Lisa Schosser. Dieser ESG-Kennzahlenkatalog sei vergleichbar mit der Bilanz, die Unternehmen einmal im Jahr erstellen müssen.

Berichtspflichtige Unternehmen müssen diese Zahlen veröffentlichen – vorausgesetzt, dass sie für das Unternehmen wesentlich sind. „Wer kein physisches Produkt herstellt, der kann natürlich auch keine Recyclingquote veröffentlichen“, erklärt Schosser. Es gibt also keinen für jedes Unternehmen identischen Kennzahlenkatalog.

Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS verabschiedet, die den Umfang der Pflichtangaben reduzieren sollen.

Was ist der Standard für freiwillige ESG-Berichte?

Auch Unternehmen, die nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind, sollten sich Gedanken über ihre ESG-Bilanz machen. Auf diese Weise sind sie für entsprechende Anfragen von Kunden, Geschäftspartnern oder Banken gewappnet.

Dafür konnten Unternehmen bislang den freiwilligen europäischen Nachhaltigkeitsstandard VSME (Voluntary Sustainability ­Reporting Standard for SME) nutzen, der sich an nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen richtete.

Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission den VSME zum breiter angelegten Voluntary Standard (VS) weiterentwickelt. Der VS richtet sich an alle Unternehmen mit höchstens 1000 Beschäftigten – unabhängig davon, ob sie an der Börse notiert sind oder nicht.

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht erfordert deutlich weniger Angaben: Wie schon sein Vorgänger besteht der VS-Bericht aus einem Basismodul mit Mindestangaben und einem freiwilligen Zusatzmodul. Neu ist die Verbindlichkeit: Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern mit weniger als 1000 Mitarbeitenden grundsätzlich nicht mehr verlangen, als der VS vorsieht.

Für Unternehmen, die freiwillig berichten wollen, bietet die Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) eine kostenlose Arbeitshilfe. Ende 2026 wird die DNK-Plattform auf den neuen Voluntary Standard umgestellt. Bis dahin können dort weiterhin VSME-Berichte erstellt und zur Prüfung eingereicht werden.

Wie lässt sich ein ESG-Bericht konkret erstellen?

„Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich überlegen: Was ist meine Reportingstrategie?“, rät Schosser. Dafür sollten sie die Frage beantworten: „Wie viel will ich preisgeben? Nur das Nötigste oder kommuniziere ich bewusst mehr?“ Von dieser Entscheidung hängt das weitere Vorgehen ab.

Als Nächstes müssen Inhaber entscheiden, wen sie für die Erstellung des ESG-Berichts ins Boot holen. Meist ist es sinnvoll, die Personalabteilung des Betriebs hinzuziehen, aber auch Beauftragte für Datenschutz oder Gleichstellung sollten eingebunden werden. Für andere Kennzahlen – wie zum CO-Ausstoß – gibt es Ansprechpartner in den Fachabteilungen, etwa im Einkauf oder in der Fertigung.

„Die Daten, die für ein ESG-Reporting erforderlich sind, befinden sich im Unternehmen an ganz unterschiedlichen Stellen“, erläutert Schosser. Mitunter müssen Daten auch erst gesammelt werden, weil sie noch gar nicht im System hinterlegt sind.

Wie können Unternehmen ihre ESG-Bilanz verbessern?

„In den meisten Firmen gibt es ‚low hanging fruits‘, die sich leicht ernten lassen“, sagt Busch. In vielen Bereichen ließe sich etwa ohne großen Aufwand Energie sparen. Das senkt nicht nur die Kosten, sondern ist auch ein wichtiger Hebel, um die CO₂-Emissionen des Unternehmens zu reduzieren.

„Ich würde immer mit dem Thema CO und Energieverbrauch anfangen“, rät Busch. „Denn das wird früher oder später auf alle Firmen zukommen.“ Gleichzeitig steht den Unternehmen hier ein Koffer mit etablierten Werkzeugen zur Verfügung. So gibt es im Internet kostenlose CO-Rechner wie den von Ecocockpit, mit deren Hilfe sich der jeweilige CO-Ausstoß ermitteln lässt.

„Im nächsten Schritt kann man sich um weitere Kriterien kümmern, die Unternehmen erfüllen sollten, um ihre ESG-Bilanz zu verbessern“, erläutert Busch.

Eine Checkliste mit 80 Vorschlägen, die du verbessern und in deinen Nachhaltigkeitsbericht schreiben kannst, können impulse-Mitglieder hier herunterladen: Checkliste ESG-Bilanz.

Welche Vorteile bietet die Einhaltung der ESG-Kriterien?

Nicht nur für Banken sind ökologische und soziale Kriterien wichtig. „Arbeitnehmer und Kunden achten immer mehr darauf, wie die Produkte hergestellt werden“, sagt Busch. „Wenn man hier mit umweltfreundlichen Verfahren punkten kann, wird das künftig ein echter Wettbewerbsvorteil sein.“

Für Firmen, die Fachkräfte suchen, kann es auch interessant sein, sich als nachhaltig wirtschaftender Arbeitgeber zu positionieren – und das gezielt im Recruiting zu nutzen. „Bewerbern aus der jüngeren Generation sind Themen wie Ökologie und Klimawandel sehr wichtig.“ Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und dies aktiv zu kommunizieren, kann daher auch für Unternehmen sinnvoll sein, die nicht direkt von der ESG-Berichtspflicht betroffen sind.

„Sich mit diesen Themen zu beschäftigen, ist ein hervorragendes Instrument der Organisationsentwicklung“, sagt Wirtschaftsprüferin Lisa Schosser. Statt nur einer Pflicht nachzukommen, können Unternehmen den Bericht nutzen, um gezielt bestimmte Stakeholder – wie Investoren, Kunden oder Mitarbeiter – anzusprechen.

Die Experten
Lisa SchosserLisa Schosser ist Partnerin bei der Unternehmensberatung KPMG und Teil des ESG-Expertenteams von KPMG in Deutschland. Die Wirtschaftsprüferin hat bereits zahlreiche Unternehmen bei der Einführung von ESG-Reportings begleitet.
 

 
 
Prof. Dr. Timo Busch ist Inhaber des Lehrstuhls für Energie- und Umweltmanagement an der Universität Hamburg. Der Betriebswirt forscht unter anderem zu den Themen nachhaltiges Wirtschaften und nachhaltige Finanzierung.

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