Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen
Das bringt es an Entlastungen für Unternehmen

Das Bundeskabinett hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Doch der Wirtschaft gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Von diesen Erleichterungen sollen Unternehmen profitieren.

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Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
© MirageC / Moment / Getty images

Die Bundesregierung will Unternehmen stärker von Bürokratie entlasten. Dementsprechend hat nun auch das Bundeskabinett am Mittwochnachmittag den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV von Bundesjustizminister Marco Buschmann beschlossen. „Heute gehen wir den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout“, sagte Buschmann nach der Kabinettssitzung. Konkret sieht es Entlastungen von 944 Millionen Euro für Unternehmen vor – 260 Millionen Euro mehr als im Referentenentwurf.

Als nächsten Schritt kann der Bundesrat eine Stellungnahme dazu abgeben. Anschließend geht der Gesetzentwurf in den Bundestag.

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Das steht drin

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten will der Gesetzgeber von zehn auf acht Jahre senken. Unternehmen können die Belege damit früher als bisher entsorgen.
  • Außerdem will die Bundesregierung die Hotelmeldepflicht abschaffen. Das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfällt dann.
  • Bisher ist bei vielen Verträgen die Schriftform Pflicht. Diese sogenannte Schriftformerfordernis will der Gesetzgeber so weit wie möglich abschaffen und durch die Textform ersetzen. Damit würde auch eine E-Mail die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
  • Die Grenze für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung steigt von 7500 auf 9000 Euro

Wirtschaftsverbände zeigten sich enttäuscht vom Ergebnis. „Das Bürokratieentlastungsgesetz greift viel zu kurz“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Verband habe viele handfeste Vorschläge zu besonders relevanten Themen erarbeitet und der Politik zur Verfügung gestellt. Dass sich diese nicht wiederfänden, sei unverständlich. Ein „bisschen Frühjahrsputz“ reiche nicht, sagte auch Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Buschmanns Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Das Gesetz ist Teil eines größeren Entlastungspakets. Auch das Wachstumschancengesetz soll Erleichterungen bringen. Zwar hat der Vermittlungsausschuss dazu bereits Ja gesagt, aber beschlossen ist das Wachstumschancengesetz noch nicht. Das Paket muss noch durch den Bundesrat und da ist die Zustimmung ungewiss.

Buschmann betonte: „Wir müssen nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch aufhören, neue Bürokratie aufzubauen. Wir müssen aufhören, jeden Lebensbereich im Detail als Gesetzgeber regeln zu wollen.“

Am Dienstag war bekanntgeworden, dass die Zahl der Informationspflichten für Firmen in den vergangenen 10 Jahren deutlich gestiegen sind – und zwar um 16 Prozent. Anfang 2024 betrugen die Bürokratiekosten aus Informationspflichten 66,5 Milliarden Euro jährlich. Das verdeutlicht, wie wichtig das beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz IV ist.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel: Bürokratie-Aufwand für Unternehmen: So hoch ist er tatsächlich

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