Firmenrechner privat nutzen: Wie Sie privates Surfen auf Dienstgeräten klug regeln
Firmenrechner privat nutzen
Ganz oder gar nicht? Wie Sie privates Surfen auf Dienstgeräten klug regeln
Die Privatnutzung von Dienstgeräten erlauben oder besser nicht? Was Sie zu Vorteilen und Risiken wissen sollten – und wie ein Kompromiss aussehen kann, der Arbeitgeber wie Angestellte zufriedenstellt.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Das neueste Smartphone, der schickste Laptop oder die coolste VR-Brille: Für Mitarbeitende kann es sehr attraktiv sein, Firmengeräte auch privat nutzen zu dürfen. Daher bieten viele Unternehmen diese Möglichkeit inzwischen an: Laut einer Bitkom-Umfrage unter 206 Start-ups durften dort 2020 zwei Drittel der Beschäftigten ihre Dienst-Laptops und Smartphones privat verwenden. Nach einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter 1004 Menschen in Deutschland gilt diese Erlaubnis bereits bei 88 Prozent aller Arbeitnehmer für ihr Smartphone.
Mit einer solchen Freigabe gehen Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch Risiken ein. Vorher sollten sie sich grundsätzliche Fragen stellen: Ergibt es Sinn, die private Nutzung zu erlauben? Wie kann diese gestattet werden? Und: Wie lässt sich eine private Nutzung von Firmengeräten auch wieder einschränken?
Was spricht dafür, die Privatnutzung zuzulassen?
Die Arbeitskultur hat sich über die letzten Jahre enorm verändert, weil viel mehr Menschen im Homeoffice arbeiteten, sagt Julia Förster, Anwältin der Kanzlei Freshfields in Düsseldorf. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zunehmend – diese Entwicklung wird auch „Work-Life-Blending“ genannt. Das wirft fast zwangsläufig die Frage auf, wie viel Flexibilität auch bei der Nutzung der mitgenommenen Firmenrechner erlaubt ist.
Dass sie Firmengeräte auch privat verwenden dürfen, ist vielen jungen Mitarbeitenden wichtig. Mit der Erlaubnis können Firmen bei Bewerbern der Generation Z punkten. Damit das Employer Branding aber nicht nur bloße Werbefassade ist, hinter der nicht viel steckt, sollten Unternehmen ihre Kultur insgesamt schlüssig gestalten, sagt Maike Nuyken, Mitinhaberin von 1520, einer Agentur für Employer Branding.
Das Angebot sollte also „ernst gemeint sein, mit hochwertigen Geräten, die wirklich herausstechen“. Außerdem sollte es Flexibilität nicht nur bei der Privatnutzung geben, sondern auch bei der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort. Im besten Fall gibt es sogar die Möglichkeit, sich die Geräte selbst auszusuchen – das wird dann als „Choose Your Own Device“ bezeichnet.
Unternehmen sollten eher auf Aufklärung über mögliche Risiken und verantwortungsvolles Verhalten setzen als auf Verbote und Kontrollen, rät Maike Nuyken von 1520. „Wenn ich qualifizierte Mitarbeiter habe, brauche ich auch weniger Regeln.“
Was spricht dagegen, die Privatnutzung zuzulassen?
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Das neueste Smartphone, der schickste Laptop oder die coolste VR-Brille: Für Mitarbeitende kann es sehr attraktiv sein, Firmengeräte auch privat nutzen zu dürfen. Daher bieten viele Unternehmen diese Möglichkeit inzwischen an: Laut einer Bitkom-Umfrage unter 206 Start-ups durften dort 2020 zwei Drittel der Beschäftigten ihre Dienst-Laptops und Smartphones privat verwenden. Nach einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter 1004 Menschen in Deutschland gilt diese Erlaubnis bereits bei 88 Prozent aller Arbeitnehmer für ihr Smartphone.
Mit einer solchen Freigabe gehen Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch Risiken ein. Vorher sollten sie sich grundsätzliche Fragen stellen: Ergibt es Sinn, die private Nutzung zu erlauben? Wie kann diese gestattet werden? Und: Wie lässt sich eine private Nutzung von Firmengeräten auch wieder einschränken?
Was spricht dafür, die Privatnutzung zuzulassen?
Die Arbeitskultur hat sich über die letzten Jahre enorm verändert, weil viel mehr Menschen im Homeoffice arbeiteten, sagt Julia Förster, Anwältin der Kanzlei Freshfields in Düsseldorf. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zunehmend – diese Entwicklung wird auch „Work-Life-Blending" genannt. Das wirft fast zwangsläufig die Frage auf, wie viel Flexibilität auch bei der Nutzung der mitgenommenen Firmenrechner erlaubt ist.
Dass sie Firmengeräte auch privat verwenden dürfen, ist vielen jungen Mitarbeitenden wichtig. Mit der Erlaubnis können Firmen bei Bewerbern der Generation Z punkten. Damit das Employer Branding aber nicht nur bloße Werbefassade ist, hinter der nicht viel steckt, sollten Unternehmen ihre Kultur insgesamt schlüssig gestalten, sagt Maike Nuyken, Mitinhaberin von 1520, einer Agentur für Employer Branding.
Das Angebot sollte also „ernst gemeint sein, mit hochwertigen Geräten, die wirklich herausstechen“. Außerdem sollte es Flexibilität nicht nur bei der Privatnutzung geben, sondern auch bei der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort. Im besten Fall gibt es sogar die Möglichkeit, sich die Geräte selbst auszusuchen – das wird dann als „Choose Your Own Device“ bezeichnet.
Unternehmen sollten eher auf Aufklärung über mögliche Risiken und verantwortungsvolles Verhalten setzen als auf Verbote und Kontrollen, rät Maike Nuyken von 1520. „Wenn ich qualifizierte Mitarbeiter habe, brauche ich auch weniger Regeln.“
Was spricht dagegen, die Privatnutzung zuzulassen?
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