Spenden absetzen
Was Unternehmen als Spenden absetzen können

Wer spenden will, muss einige Dinge beachten, damit die gute Tat auch von der Steuer abgesetzt werden kann. Was Unternehmen und Selbstständige wissen sollten.

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Spenden absetzen
© Eliza/Photocase

Wann können Unternehmen Ausgaben als Spenden absetzen?

Aufwendungen von Unternehmen gelten nach § 10b Einkommenssteuergesetz (EStG) als Spende, wenn sie:

  • der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen (§ 52 bis 54 Abgabenordnung)
  • freiwillig bzw. uneigennützig sind oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung geleistet werden
  • kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung sind (im Gegensatz zum Sponsoring)
  • nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers stehen

Wie viel darf maximal als Spende abgesetzt werden?

Insgesamt können Spenden (als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben) pro Jahr bis zu einer Höhe von

  • 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG)

geltend gemacht werden. Überschreiten die Spenden diese Grenze, können Unternehmer den Überschuss als sogenannten Spendenvortrag aufs Folgejahr übertragen.

Sind Spenden Betriebsausgaben oder Sonderausgaben?

Kapitalgesellschaften können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abziehen. Selbstständige und (Personen-)Gesellschafter können Spenden dagegen nicht als Betriebsausgabe absetzen (§ 4 Abs. 4 EStG i.V. m. § 12 Nr. 1 EStG), sondern dürfen sie nur wie Privatpersonen als Sonderausgaben in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Stammt die Spende aus Betriebsmitteln, kann sie aber in der Gewerbesteuererklärung geltend gemacht werden und mindert die zu zahlende Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 5 GewStG).

Wie müssen Unternehmen Spenden nachweisen?

„Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, dass sie eine amtlich anerkannte Spendenquittung bekommen“, sagt Klaus Bührer, Steuerberater bei der Kanzlei Dornbach in München.

Spendenbescheinigungen, auch Zuwendungsbestätigungen genannt, werden von den meisten Organisationen bis Ende Februar des Folgejahres automatisch verschickt. Sie müssen den Namen und die Adresse des Spenders, den Tag der Zuwendung, die Höhe der Spende und die Angabe enthalten, dass der Empfänger zum begünstigten Personenkreis gehört und die Zuwendung nur zur Förderung des begünstigten Zwecks verwendet wird.

Bei Sachspenden muss außerdem der Wert der Ware angegeben sein.

In welchen Fällen kann man Spenden auch ohne Zuwendungsbestätigung von der Steuer absetzen?

Für Geldspenden gilt seit 2020 eine höhere Grenze für ein vereinfachtes Verfahren: Bei Beträgen von bis zu 300 Euro (zuvor 200 Euro) genügt eine Bareinzahlungsquittung von der Bank oder ein Kontoauszug als Nachweis für die Spende – auf dem Dokument sollten der Name, die Kontonummer, der Tag der Buchung und der Spendenbetrag enthalten sein. Bloße Überweisungsdurchschriften reichen hingegen nicht aus. Zusätzlich ist ein Beleg des Spendenempfängers über den steuerbegünstigten Zweck erforderlich.

Eine weitere Ausnahme: Spendet ein Unternehmen in Katastrophenfällen – wie nach Erdbeben, Tsunamis oder bei Hochwasser – genügt ein einfacher Spendennachweis auch dann, wenn die Firma mehr als 200 Euro spendet. Voraussetzung: Unternehmer müssen die Spende innerhalb eines vom Finanzamt festgelegten Zeitraum auf ein Sonderkonto einzahlen, das für die Katastrophe eingerichtet wurde.

Müssen Belege beim Finanzamt eingereicht werden?

Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, in Kraft getreten am 1. Januar 2017, brachte in Sachen Spendennachweis eine Erleichterung für Steuerzahler: Für Spenden, die seitdem getätigt wurden, muss man der Steuererklärung keine Spendenbescheinigungen mehr beifügen (§ 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

Steuerzahler müssen die Belege dem Finanzamt nur noch auf Nachfrage vorlegen. Man sollte sie allerdings auch nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahren – mindestens ein Jahr lang. Fehlt eine Zuwendungsbestätigung, erkennt das Finanzamt die Spende womöglich nicht an.

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Wann können Unternehmer Sachspenden von der Steuer absetzen?

Sachspenden können wie Geldspenden steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn der Spender eine Spendenbescheinigung erhält. Sie muss nicht nur genaue Angaben enthalten, welcher Gegenstand gespendet wird, sondern auch weitere Daten wie das Alter der Ware, deren Zustand sowie den Warenwert.

Was Unternehmen zusätzlich beachten müssen: Auf Sachspenden aus dem Betriebsvermögen wird in der Regel Umsatzsteuer fällig. Diese berechnet sich jedoch nicht nach dem Buchwert (also zum Beispiel dem Restwert von 1 Euro, der in den Büchern steht), sondern nach dem Wiederbeschaffungswert (§ 10 Abs. 4 UStG).

Spendet ein Unternehmer also einen Computer, der bis auf einen Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben ist, aber noch einen Wiederbeschaffungswert von 100 Euro hat, muss die Umsatzsteuer auf 100 Euro berechnet werden (also 100 Euro mal 19 Prozent= 19 Euro).

Die Umsatzsteuer kann nicht als Betriebsausgabe, sondern nur als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Auf der Spendenquittung muss aber der gesamte Betrag eingetragen werden (zum Beispiel 1 Euro (Buchwert) plus 19 Euro). Auf der Spendenquittung muss also beim obigen Beispiel ein Betrag von 20 Euro stehen.

Wann können Unternehmen Ausgaben als Spenden absetzen? Aufwendungen von Unternehmen gelten nach § 10b Einkommenssteuergesetz (EStG) als Spende, wenn sie: der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen (§ 52 bis 54 Abgabenordnung) freiwillig bzw. uneigennützig sind oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung geleistet werden kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung sind (im Gegensatz zum Sponsoring) nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen des Empfängers stehen Wie viel darf maximal als Spende abgesetzt werden? Insgesamt können Spenden (als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben) pro Jahr bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG) geltend gemacht werden. Überschreiten die Spenden diese Grenze, können Unternehmer den Überschuss als sogenannten Spendenvortrag aufs Folgejahr übertragen. [mehr-zum-thema] Sind Spenden Betriebsausgaben oder Sonderausgaben? Kapitalgesellschaften können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abziehen. Selbstständige und (Personen-)Gesellschafter können Spenden dagegen nicht als Betriebsausgabe absetzen (§ 4 Abs. 4 EStG i.V. m. § 12 Nr. 1 EStG), sondern dürfen sie nur wie Privatpersonen als Sonderausgaben in der persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Stammt die Spende aus Betriebsmitteln, kann sie aber in der Gewerbesteuererklärung geltend gemacht werden und mindert die zu zahlende Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 5 GewStG). Wie müssen Unternehmen Spenden nachweisen? „Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, dass sie eine amtlich anerkannte Spendenquittung bekommen“, sagt Klaus Bührer, Steuerberater bei der Kanzlei Dornbach in München. Spendenbescheinigungen, auch Zuwendungsbestätigungen genannt, werden von den meisten Organisationen bis Ende Februar des Folgejahres automatisch verschickt. Sie müssen den Namen und die Adresse des Spenders, den Tag der Zuwendung, die Höhe der Spende und die Angabe enthalten, dass der Empfänger zum begünstigten Personenkreis gehört und die Zuwendung nur zur Förderung des begünstigten Zwecks verwendet wird. Bei Sachspenden muss außerdem der Wert der Ware angegeben sein. In welchen Fällen kann man Spenden auch ohne Zuwendungsbestätigung von der Steuer absetzen? Für Geldspenden gilt seit 2020 eine höhere Grenze für ein vereinfachtes Verfahren: Bei Beträgen von bis zu 300 Euro (zuvor 200 Euro) genügt eine Bareinzahlungsquittung von der Bank oder ein Kontoauszug als Nachweis für die Spende - auf dem Dokument sollten der Name, die Kontonummer, der Tag der Buchung und der Spendenbetrag enthalten sein. Bloße Überweisungsdurchschriften reichen hingegen nicht aus. Zusätzlich ist ein Beleg des Spendenempfängers über den steuerbegünstigten Zweck erforderlich. Eine weitere Ausnahme: Spendet ein Unternehmen in Katastrophenfällen – wie nach Erdbeben, Tsunamis oder bei Hochwasser – genügt ein einfacher Spendennachweis auch dann, wenn die Firma mehr als 200 Euro spendet. Voraussetzung: Unternehmer müssen die Spende innerhalb eines vom Finanzamt festgelegten Zeitraum auf ein Sonderkonto einzahlen, das für die Katastrophe eingerichtet wurde. Müssen Belege beim Finanzamt eingereicht werden? Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, in Kraft getreten am 1. Januar 2017, brachte in Sachen Spendennachweis eine Erleichterung für Steuerzahler: Für Spenden, die seitdem getätigt wurden, muss man der Steuererklärung keine Spendenbescheinigungen mehr beifügen (§ 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Steuerzahler müssen die Belege dem Finanzamt nur noch auf Nachfrage vorlegen. Man sollte sie allerdings auch nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahren – mindestens ein Jahr lang. Fehlt eine Zuwendungsbestätigung, erkennt das Finanzamt die Spende womöglich nicht an. Wann können Unternehmer Sachspenden von der Steuer absetzen? Sachspenden können wie Geldspenden steuerlich nur dann geltend gemacht werden, wenn der Spender eine Spendenbescheinigung erhält. Sie muss nicht nur genaue Angaben enthalten, welcher Gegenstand gespendet wird, sondern auch weitere Daten wie das Alter der Ware, deren Zustand sowie den Warenwert. Was Unternehmen zusätzlich beachten müssen: Auf Sachspenden aus dem Betriebsvermögen wird in der Regel Umsatzsteuer fällig. Diese berechnet sich jedoch nicht nach dem Buchwert (also zum Beispiel dem Restwert von 1 Euro, der in den Büchern steht), sondern nach dem Wiederbeschaffungswert (§ 10 Abs. 4 UStG). Spendet ein Unternehmer also einen Computer, der bis auf einen Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben ist, aber noch einen Wiederbeschaffungswert von 100 Euro hat, muss die Umsatzsteuer auf 100 Euro berechnet werden (also 100 Euro mal 19 Prozent= 19 Euro). Die Umsatzsteuer kann nicht als Betriebsausgabe, sondern nur als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Auf der Spendenquittung muss aber der gesamte Betrag eingetragen werden (zum Beispiel 1 Euro (Buchwert) plus 19 Euro). Auf der Spendenquittung muss also beim obigen Beispiel ein Betrag von 20 Euro stehen.