Gewinnbeteiligung
Warum Firmen Mitarbeiter am Erfolg beteiligen sollten

Eine Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter hat auch für Unternehmen viele Vorteile. Welche das sind - und worauf Firmen achten sollten.

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Immer mehr Unternehmen schütten eine Gewinnbeteiligung an ihre Mitarbeiter aus.
Immer mehr Unternehmen schütten eine Gewinnbeteiligung an ihre Mitarbeiter aus.
© Getty Images/112709080

Seit 1999 beteiligt das IT-Unternehmen Octavia seine Mitarbeiter am Gewinn. Dafür hat die Firma ein gängiges Konzept gewählt, bei dem das Geld auf ein Guthabenkonto des Mitarbeiters eingezahlt und verzinst wird. Im impulse-Interview erklärt Uwe Hillebrand, der die Firma bis Ende 2013 insgesamt 15 Jahre lang leitete und jetzt Aufsichtsratschef der AG ist, warum er sich für das Modell entschieden hat, welche Vorteile es bringt – und worauf Unternehmer achten sollten, die eine Mitarbeiterbeteiligung planen.

impulse: Herr Hillebrand, Ihr IT-Unternehmen schüttet jedes Jahr einen Teil des Gewinns an die Mitarbeiter aus. Warum haben Sie sich dafür entschieden und wie haben Sie die Gewinnbeteiligung in der Praxis umgesetzt?

Uwe Hillebrand: Wir haben unser Unternehmen 1997 gegründet und zwei Jahre später die Gewinnbeteiligung eingeführt, weil wir unsere Angestellten am Erfolg beteiligen wollten. Dafür haben wir das Modell des Mitarbeiterguthabens gewählt. Am Jahresende geht seitdem immer ein Teil des Gewinns an die Mitarbeiter. Das Geld wird dabei auf ein Konto eingezahlt. Der Vorteil: So fallen darauf zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, erst wenn das Guthaben am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Sehr attraktiv erschien uns auch, dass der Mitarbeiter selbst kein Geld aufbringen muss.

Wie viel des Gewinns schütten Sie an die Mitarbeiter aus?

Vom Unternehmensgewinn bleibt ein Drittel im Unternehmen, ein Drittel geht an die Eigentümer als Dividende und ein Drittel wird als Gewinnbeteiligung an die Mitarbeiter ausgeschüttet, nach einem festgelegten Schlüssel. 50 Prozent des Gewinnanteils wird dabei nach dem Jahresbruttoeinkommen verteilt, 25 Prozent werden pro Kopf ausgeschüttet und 25 Prozent nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wer länger im Unternehmen ist, bekommt also etwas mehr. Diesen Verteilungsschlüssel haben wir von unseren Mitarbeitern erarbeiten lassen, in einer kleinen Arbeitsgruppe.

Halten Sie es für wichtig, die Mitarbeiter bei der konkreten Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung einzubeziehen?

Unbedingt, das ist sehr wichtig. Wenn man eine Gewinnbeteiligung von oben überstülpt, würde sie nicht die richtige Akzeptanz finden.

Das Mitarbeiterguthaben
Der Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern eine Erfolgsbeteiligung, woraus diese einen Kapitalstock aufbauen. Das Geld bleibt im Unternehmen, die Einlagen werden fest oder erfolgsabhängig verzinst und sind bis zur Auszahlung an den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Gute Alternative zu einer Betriebsrente.

Müssen Sie den Mitarbeitern den Gewinn und Umsatz offen legen?

Das ist freiwillig, aber es hilft, Vertrauen zu schaffen. Die Mitarbeiter müssen sich ja auch sicher sein, dass ihr Geld gut aufgehoben ist und sie es am Ende auch ausbezahlt bekommen.

Welche steuerlichen Vorteile hat das Modell für Unternehmen?

Das Geld, das an die Mitarbeiter fließt, fällt unter die Personalkosten, zählt also als Betriebsausgabe. Das bringt einen Liquiditätsvorteil, weil es frühestens nach fünf Jahren ausgezahlt wird. Das Mitarbeiterguthaben zählt außerdem zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wenn es nicht insolvenzgeschützt ist und mindestens fünf Jahre im Unternehmen bleibt.

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Gab es von den Mitarbeitern kritische Fragen zur fehlenden Insolvenzsicherung?

Das war eigentlich kein Thema.

Welche formalen Voraussetzungen müssen die Mitarbeiter für die Gewinnbeteiligung erfüllen?

Die Gewinnbeteiligung erhalten alle festangestellten Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag, die mindestens eine 50-Prozent-Stelle haben und mindestens ein Jahr im Unternehmen arbeiten – mit Ausnahme der Azubis.

Wird das Kapital verzinst? Und wenn ja, wie hoch?

Das Kapital wird mit mindestens 3,5 Prozent verzinst. Bei sehr guten Ergebnissen können wir den Zinssatz nach oben anpassen, das haben wir auch ein oder zwei Mal gemacht. In den meisten Jahren haben wir aber den Mindestzinssatz gezahlt.

Wie viel Zeit nimmt die Verwaltung des Modells in Anspruch?

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Das ist wirklich überschaubar: Einmal im Jahr sind das vielleicht zwei bis drei Tage, mehr Aufwand ist es nicht. Man muss festlegen, wie viel ausgeschüttet wird und dann eine Excel-Tabelle mit den aktuellen Daten füllen. Zum Drucken des jährlichen Kontoauszugs haben wir einen Serienbrief eingerichtet.

Was hat die Einführung der Gewinnbeteiligung gekostet?

Für die Erarbeitung des Konzepts durch eine Unternehmensberatung haben wir damals 20.000 Mark bezahlt. Intern haben wir uns etwa drei Monate nebenbei mit dem Thema auseinandergesetzt. Man muss das Modell zu Papier bringen, eine Präsentation machen und viel erklären. Das kostet sicherlich zwischen zehn und 20 Mann-Tagen.

Haben Sie sich am Anfang auch noch Gedanken über andere Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gemacht?

Wir haben uns relativ schnell für dieses Modell entschieden. Wir wollten niemanden zusätzlich als Aktionär aufnehmen. Die Möglichkeit einer stillen Beteiligung haben wir auch kurz diskutiert, das erschien uns zum damaligen Zeitpunkt aber zu aufwendig. Wir wollten eine schnelle Lösung haben, die handhabbar ist und wenig Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Welche Hürden gab oder gibt es bei der Gewinnbeteiligung?

Eine große Hürde ist, dass es kaum steuerliche Anreize gibt. Lediglich bis zu 360 Euro sind pro Jahr absetzbar. Das ist wenig. Ich denke, es sollte mindestens in der Größenordnung eines 13. Monatsgehalts liegen. Das wäre in meinen Augen angemessen.

Beim Modell des Mitarbeiterguthabens sollte man beachten, dass der Beschluss zur Ausschüttung noch im laufenden Geschäftsjahr liegt, damit die Personalausgaben in diesem Zeitraum angesetzt werden können. Wir müssen deshalb immer im Dezember festlegen, wie viel Geld in das Mitarbeiterguthaben fließt. Am Anfang hatten wir den Beschluss erst im Januar gefasst – das wurde in der Prüfung beanstandet. Die Personalausgaben konnten wir dann erst im nächsten Geschäftsjahr geltend machen.

Worauf sollte man als Unternehmer achten, wenn man eine Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter plant?

Uwe Hillebrand

Uwe Hillebrand© Unternehmen

Ich würde auf jeden Fall raten, dass man sich mit anderen Unternehmern über dieses Thema austauscht und sich nicht nur auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Banken verlässt, die ein gewisses Maß an Eigeninteresse haben. Man braucht natürlich auch einen Steuerberater oder Anwalt, aber das ist vor allem für die Umsetzung wichtig.

Wenn Sie auf die vergangenen Jahre zurückblicken: Würden Sie es noch einmal genauso machen oder würden Sie etwas ändern?

Rückblickend würde ich es zunächst genauso machen. Aber ich würde wahrscheinlich früher zum Beispiel auf eine stille Beteiligung schwenken oder einen Mix aus beidem machen, den Mitarbeitern also anbieten, das Geld in eine stille Beteiligung umzuwandeln.

Warum?

Ich denke, es ist besser, weil die Mitarbeitern dann aus eigener Tasche etwas dazu geben können. Das ist nochmal ein anderer Schritt. Sonst kann sich eine Art Konsumentenhaltung unter den Angestellten entwickeln. Nach dem Motto: Wenn die Firma gut verdient, dann geht das Geld auf mein Konto, ohne dass ich dafür zusätzlich etwas tun muss.

Außerdem denken wir gerade über eine Aktienbeteiligung für Führungskräfte nach. Das wollen wir im Laufe des Jahres angehen.

Seit 1999 beteiligt das IT-Unternehmen Octavia seine Mitarbeiter am Gewinn. Dafür hat die Firma ein gängiges Konzept gewählt, bei dem das Geld auf ein Guthabenkonto des Mitarbeiters eingezahlt und verzinst wird. Im impulse-Interview erklärt Uwe Hillebrand, der die Firma bis Ende 2013 insgesamt 15 Jahre lang leitete und jetzt Aufsichtsratschef der AG ist, warum er sich für das Modell entschieden hat, welche Vorteile es bringt – und worauf Unternehmer achten sollten, die eine Mitarbeiterbeteiligung planen. impulse: Herr Hillebrand, Ihr IT-Unternehmen schüttet jedes Jahr einen Teil des Gewinns an die Mitarbeiter aus. Warum haben Sie sich dafür entschieden und wie haben Sie die Gewinnbeteiligung in der Praxis umgesetzt? Uwe Hillebrand: Wir haben unser Unternehmen 1997 gegründet und zwei Jahre später die Gewinnbeteiligung eingeführt, weil wir unsere Angestellten am Erfolg beteiligen wollten. Dafür haben wir das Modell des Mitarbeiterguthabens gewählt. Am Jahresende geht seitdem immer ein Teil des Gewinns an die Mitarbeiter. Das Geld wird dabei auf ein Konto eingezahlt. Der Vorteil: So fallen darauf zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, erst wenn das Guthaben am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Sehr attraktiv erschien uns auch, dass der Mitarbeiter selbst kein Geld aufbringen muss. Wie viel des Gewinns schütten Sie an die Mitarbeiter aus? Vom Unternehmensgewinn bleibt ein Drittel im Unternehmen, ein Drittel geht an die Eigentümer als Dividende und ein Drittel wird als Gewinnbeteiligung an die Mitarbeiter ausgeschüttet, nach einem festgelegten Schlüssel. 50 Prozent des Gewinnanteils wird dabei nach dem Jahresbruttoeinkommen verteilt, 25 Prozent werden pro Kopf ausgeschüttet und 25 Prozent nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wer länger im Unternehmen ist, bekommt also etwas mehr. Diesen Verteilungsschlüssel haben wir von unseren Mitarbeitern erarbeiten lassen, in einer kleinen Arbeitsgruppe. Halten Sie es für wichtig, die Mitarbeiter bei der konkreten Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung einzubeziehen? Unbedingt, das ist sehr wichtig. Wenn man eine Gewinnbeteiligung von oben überstülpt, würde sie nicht die richtige Akzeptanz finden. Müssen Sie den Mitarbeitern den Gewinn und Umsatz offen legen? Das ist freiwillig, aber es hilft, Vertrauen zu schaffen. Die Mitarbeiter müssen sich ja auch sicher sein, dass ihr Geld gut aufgehoben ist und sie es am Ende auch ausbezahlt bekommen. Welche steuerlichen Vorteile hat das Modell für Unternehmen? Das Geld, das an die Mitarbeiter fließt, fällt unter die Personalkosten, zählt also als Betriebsausgabe. Das bringt einen Liquiditätsvorteil, weil es frühestens nach fünf Jahren ausgezahlt wird. Das Mitarbeiterguthaben zählt außerdem zum wirtschaftlichen Eigenkapital, wenn es nicht insolvenzgeschützt ist und mindestens fünf Jahre im Unternehmen bleibt. Gab es von den Mitarbeitern kritische Fragen zur fehlenden Insolvenzsicherung? Das war eigentlich kein Thema. Welche formalen Voraussetzungen müssen die Mitarbeiter für die Gewinnbeteiligung erfüllen? Die Gewinnbeteiligung erhalten alle festangestellten Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag, die mindestens eine 50-Prozent-Stelle haben und mindestens ein Jahr im Unternehmen arbeiten - mit Ausnahme der Azubis. Wird das Kapital verzinst? Und wenn ja, wie hoch? Das Kapital wird mit mindestens 3,5 Prozent verzinst. Bei sehr guten Ergebnissen können wir den Zinssatz nach oben anpassen, das haben wir auch ein oder zwei Mal gemacht. In den meisten Jahren haben wir aber den Mindestzinssatz gezahlt. Wie viel Zeit nimmt die Verwaltung des Modells in Anspruch? Das ist wirklich überschaubar: Einmal im Jahr sind das vielleicht zwei bis drei Tage, mehr Aufwand ist es nicht. Man muss festlegen, wie viel ausgeschüttet wird und dann eine Excel-Tabelle mit den aktuellen Daten füllen. Zum Drucken des jährlichen Kontoauszugs haben wir einen Serienbrief eingerichtet. Was hat die Einführung der Gewinnbeteiligung gekostet? Für die Erarbeitung des Konzepts durch eine Unternehmensberatung haben wir damals 20.000 Mark bezahlt. Intern haben wir uns etwa drei Monate nebenbei mit dem Thema auseinandergesetzt. Man muss das Modell zu Papier bringen, eine Präsentation machen und viel erklären. Das kostet sicherlich zwischen zehn und 20 Mann-Tagen. Haben Sie sich am Anfang auch noch Gedanken über andere Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gemacht? Wir haben uns relativ schnell für dieses Modell entschieden. Wir wollten niemanden zusätzlich als Aktionär aufnehmen. Die Möglichkeit einer stillen Beteiligung haben wir auch kurz diskutiert, das erschien uns zum damaligen Zeitpunkt aber zu aufwendig. Wir wollten eine schnelle Lösung haben, die handhabbar ist und wenig Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Welche Hürden gab oder gibt es bei der Gewinnbeteiligung? Eine große Hürde ist, dass es kaum steuerliche Anreize gibt. Lediglich bis zu 360 Euro sind pro Jahr absetzbar. Das ist wenig. Ich denke, es sollte mindestens in der Größenordnung eines 13. Monatsgehalts liegen. Das wäre in meinen Augen angemessen. Beim Modell des Mitarbeiterguthabens sollte man beachten, dass der Beschluss zur Ausschüttung noch im laufenden Geschäftsjahr liegt, damit die Personalausgaben in diesem Zeitraum angesetzt werden können. Wir müssen deshalb immer im Dezember festlegen, wie viel Geld in das Mitarbeiterguthaben fließt. Am Anfang hatten wir den Beschluss erst im Januar gefasst – das wurde in der Prüfung beanstandet. Die Personalausgaben konnten wir dann erst im nächsten Geschäftsjahr geltend machen. Worauf sollte man als Unternehmer achten, wenn man eine Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter plant? [caption id="attachment_2015767" align="alignleft" width="204"] Uwe Hillebrand[/caption] Ich würde auf jeden Fall raten, dass man sich mit anderen Unternehmern über dieses Thema austauscht und sich nicht nur auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Banken verlässt, die ein gewisses Maß an Eigeninteresse haben. Man braucht natürlich auch einen Steuerberater oder Anwalt, aber das ist vor allem für die Umsetzung wichtig. Wenn Sie auf die vergangenen Jahre zurückblicken: Würden Sie es noch einmal genauso machen oder würden Sie etwas ändern? Rückblickend würde ich es zunächst genauso machen. Aber ich würde wahrscheinlich früher zum Beispiel auf eine stille Beteiligung schwenken oder einen Mix aus beidem machen, den Mitarbeitern also anbieten, das Geld in eine stille Beteiligung umzuwandeln. Warum? Ich denke, es ist besser, weil die Mitarbeitern dann aus eigener Tasche etwas dazu geben können. Das ist nochmal ein anderer Schritt. Sonst kann sich eine Art Konsumentenhaltung unter den Angestellten entwickeln. Nach dem Motto: Wenn die Firma gut verdient, dann geht das Geld auf mein Konto, ohne dass ich dafür zusätzlich etwas tun muss. Außerdem denken wir gerade über eine Aktienbeteiligung für Führungskräfte nach. Das wollen wir im Laufe des Jahres angehen.
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