Serie: Die täglichen Fragen des Arbeitgebers

Können Chefs das Rauchen verbieten? Dürfen Angestellte twittern? Was tun, wenn Mitarbeiter zu spät kommen? impulse.de gibt jede Woche Antworten auf wichtige Fragen des Unternehmeralltags.


26.02.2010

Arbeitsrecht: Was tun, wenn Angestellte zu spät kommen?

Selbst fünf Minuten Verspätung können zu einer Abmahnung führen
Zoom Selbst fünf Minuten Verspätung können zu einer Abmahnung führen
© Getty Images
Glatteis, Stau oder einfach verschlafen: Ab und an kann es vorkommen, dass sich Mitarbeiter verspäten. Ist dies jedoch häufiger der Fall, müssen Chefs eingreifen. Rechtsexperte Peter Schrader erklärt im impulse.de-Interview, auf was Arbeitgeber beim Thema Pünktlichkeit achten sollten.

Muss ein Unternehmer Ausreden wie "ich bin zu spät, weil es glatt war" gelten lassen?

Nein. Arbeitsleistung ist Bringschuld. Der Mitarbeiter muss die Arbeitsleistung vor Ort erbringen, heißt er muss bei Wind und Wetter zur Arbeit kommen. Wie er dahin kommt, ist Sache des Arbeitnehmers. Wenn es nun stark schneit oder es glatt ist, muss sich der Angestellte so organisieren, dass er rechtzeitig bei der Arbeit ist.

Ganz allgemein: Ist häufiges Zuspätkommen ein Abmahnungsgrund?

Wenn die Arbeit um acht Uhr beginnt, der Mitarbeiter aber erst fünf Minuten später erscheint, dann ist das ein Abmahnungsgrund - und kann auch im Wiederholungsfall zur Kündigung führen. In der Praxis werfen Arbeitgeber aber nicht mit Abmahnungen um sich. Man sucht das Gespräch. In Extremsituationen oder bei Streiks sind die Firmen zumeist kulant. Der Mitarbeiter verbessert übrigens seine Position, wenn er sich rechtzeitig entschuldigt, also nicht unentschuldigt fehlt. Eine entschuldigte Verspätung ist keine Pflichtverletzung.

Wie sollten Unternehmer damit umgehen, wenn ein Mitarbeiter ständig zu spät kommt?

Verfolgen, dokumentieren, abmahnen: Der Arbeitgeber muss eigentlich nicht viel tun. Wenn er genau dokumentiert, wann und wie oft der Mitarbeiter zu spät gekommen ist, kann er das vor Gericht geltend machen. Er muss es aber genau beweisen können. Nach drei Abmahnungen kann es zur Kündigung kommen.

Peter Schrader ist Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Neef Schrader Straube, Hannover. Die Fragen stellte Jan-Henrik Förster

Urlaubanspruch, Arbeitszeiten, Schweigepflicht :Das Arbeitsrecht hat viele Tücken. impulse.de widmet sich in einer neuen Serie jede Woche einer speziellen Unternehmer-Frage.

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