Wann redet man im juristischen Sinne eigentlich von einer Überstunde?
Immer dann, wenn die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten worden ist. Gesetzlich ist das allerdings nicht geregelt, häufig aber in Tarifverträgen.
Mehrarbeit nicht vergüten. Dürfen Arbeitgeber das eigentlich?
Das geht natürlich nicht. Überstunden, die regelmäßig geleistet werden, können im Lohn als Pauschale enthalten sein. Das funktioniert nur, wenn ein gewisser Rahmen nicht gesprengt wird. Man sagt, zwischen 10 und 15 Stunden können im Vertrag stehen. Aus dem muss klar hervorgehen, wie hoch der Betrag ist, der vom Lohn für die Überstunden gedacht ist. Mehr als 15 Stunden sind bedenklich. Kurzum: Überstunden, die nicht gesondert vergütet werden, müssen vertraglich vereinbart sein
Wann bin ich als Arbeitgeber dazu verpflichtet, meinem Mitarbeiter Überstunden zu bezahlen?
Der Arbeitnehmer kann sein Gehalt ja grundsätzlich nicht selbst bestimmen. Also kann er Überstunden nur dann geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder sie in seinem Interesse und mit seiner Kenntnis erbracht worden sind. Es muss sich also um sinnvolle Arbeit handeln. Dann kommt hinzu, dass der Arbeitnehmer jede einzelne Überstunde nachweisen muss. In der Praxis erfolgt das zumeist über ein Zeiterfassungssystem oder der Vorgesetzte zeichnet den Überstundenzettel am Ende des Monats ab. Für den Unternehmer ist wichtig, dass er in den Arbeitsvertrag Ausschlussfristen reinschreiben kann. Damit sichert er sich vor plötzlichen Forderungen nach Entlohnung für Überstunden ab. Die Frist muss mindestens drei Monate betragen. Hat ein Arbeitnehmer bis dahin die Überstunden nicht geltend gemacht, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen.
Wann darf ein Unternehmer Überstunden anordnen?
Immer dann, wenn dringende betriebliche Bedürfnisse anstehen. Und auch nur dann, wenn er diese nicht durch sorgfältige Planung hätte vermeiden können. Demgegenüber stehen überragende Interessen des Arbeitnehmers, wie etwa festgelegte Termine oder familiäre Angelegenheiten.
Jan H. Kern ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Behrens&Partner in Hamburg. Die Fragen stellte Jan-Henrik Förster
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