02.07.2007

Firmenwagen: Spaßbremse Finanzamt

Bei schönen und schnellen Autos schalten Finanzbeamte gern auf stur. Wie Chefs gegenhalten.

Die Betriebsprüfung verlief recht entspannt; Senior- und Juniorchef eines Bauelemente-Handels in Thüringen atmeten schon auf. Doch dann knöpfte sich der Beamte die Firmenwagen vor.

Rund 20.000 Euro im Jahr standen an Leasing-Rate für einen 7er-BMW und Abschreibung für einen Mercedes CL 420 in den Büchern. Zu viel für 50.000 Euro Jahresgewinn, befand der Beamte - zumal der Daimler gerade 12.000 Kilometer jährlich im Einsatz war.

Kurzerhand strich er die halbe Abschreibung, was den Firmengewinn um fast 7.000 Euro erhöhte. Völlig zu Recht, entschied jetzt in letzter Instanz der Bundes­finanzhof (Aktenzeichen XI B 25/06).

Der Fall des üppig motorisierten Vater-Sohn-Gespanns steht für einen lästigen Trend. "Das Chefauto gerät wieder stärker ins Visier der Steuerprüfer", beobachtet Steuerberaterin Annette Schaefer aus Kassel.

Und immer öfter bieten die Anschaffungskosten oder Leasing-Raten Anlass für Stress. Vor allem bei sehr teuren und/oder sportlichen Fahrzeugen haken die Beamten ein. Ihr Argument: Das vorgebliche Firmenfahrzeug diene vorwiegend privaten Passionen des Chefs, sei unangemessen teuer - und daher eben nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar.

Frage der Angemessenheit

Immerhin müssen die Unternehmer die neue Kleinlichkeit vom Amt nicht in jedem Fall tatenlos hinnehmen. Entscheidend ist, ob gerade dieses Fahrzeug für gerade diesen Unternehmer noch "angemessen" ist. Kriterien sind: Größe und Gewinn der Firma, Branche, Art und Ausmaß der Repräsentationspflichten sowie Fahrleistung.

Zwar gibt es für die Frage der Angemessenheit keine verlässlichen Grenzwerte; stattdessen besitzt der Betriebsprüfer einen gewissen Ermessensspielraum. Immerhin: "Per saldo bedeutet dies, dass im konkreten Fall sogar ein Ferrari noch angemessen sein kann", sagt Expertin Schaefer. Und tendenziell seien Finanzrichter eher etwas großzügiger als die Finanzbeamten. Einspruch und Klage können sich also auszahlen.

Grundsätzlich gilt: "Limousinen oder gar Kombis sind deutlich leichter durchzusetzen als Sportflitzer", weiß Steuerberater Erwin Naschberger von der RWS-Treuhand im rheinischen Viersen. Je größer der Spaßfaktor, desto eher kürzen die Steuerprüfer. Liebhaber flotter Flitzer brauchen also zusätzliche Argumente - etwa dass man sich in einer hippen Branche wie dem Werbe- oder Fernsehgeschäft bewege.

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