Brückentage
Was gilt, wenn sich Mitarbeiter um Brückentage streiten

Wer Brückentage nutzt, kann seinen Urlaub verlängern. Aber was, wenn alle gleichzeitig frei haben wollen? Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten.

, von

Kommentieren
Mit Brückentagen kann man seinen Urlaub verlängern. Aber was, wenn es deswegen Streit zwischen Mitarbeitern gibt?
Mit Brückentagen kann man seinen Urlaub verlängern. Aber was, wenn es deswegen Streit zwischen Mitarbeitern gibt?
© animaflora - Fotolia.com

2019 liegen viele Brückentage für Arbeitnehmer sehr günstig. Auch für Unternehmer sind Brückentage perfekt, um mal abzuschalten. Denn an diesen Tagen ist es in vielen Firmen deutlich ruhiger als sonst. Chefs sollten also die Gelegenheit nutzen und sich einen Tag zum Durchschnaufen und Erholen gönnen!

Was tun, wenn es Streit um Brückentage gibt?

An einem Brückentag Urlaub zu nehmen, ist bei Mitarbeitern extrem beliebt. Aber was können Chefs tun, wenn sich Mitarbeiter um bestimmte Brückentage streiten? Schließlich können ja meist nicht alle Mitarbeiter an solchen Tage fehlen.

In vielen Unternehmen gilt dann das Motto: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Aber ist diese Verfahrensweise auch legitim? „Diese Praxis ist nicht zu beanstanden, das ist erlaubt“, sagt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dornbach. „Aber man muss darauf achten, dass nicht immer die gleichen Mitarbeiter Urlaub an Brückentagen bekommen, nur weil sie als erstes Urlaub dafür einreichen. Das geht nicht.“ Hier gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung. Zumindest im Laufe des Jahres sollten möglichst alle Mitarbeiter mal zum Zug kommen.

Um eine möglichst faire Verteilung der Brückentage zu ermöglichen, können Arbeitgeber auch eine Deadline setzen, bis wann Urlaub für Brückentage eingereicht werden muss. „Dann kann der Arbeitgeber bis zu diesem Termin alle Anträge sammeln und dann auswählen, wer ihn am Ende bekommt“, sagt Birkhahn. Bei der Urlaubsplanung sollten soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden (siehe unten).

Wann dürfen Arbeitgeber einen Urlaubswunsch verweigern?

Verweigert werden dürfen Urlaubswünsche grundsätzlich nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte dagegensprechen. Im Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 1 heißt es dazu: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Als soziale Gesichtspunkte gelten laut gängiger Rechtsprechung zum Beispiel:

  • Schulferien von schulpflichtigen Kindern
  • Schließzeiten von Kitas
  • Urlaubsmöglichkeiten des Partners
  • Alter
  • Betriebszugehörigkeit
  • Erholungsbedürftigkeit

Soziale Gesichtspunkte greifen jedoch erst dann, wenn aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht allen Mitarbeiter ein Urlaubstag gewährt werden kann. Wenn also nicht mehr sichergestellt wäre, dass der Betrieb mit knappem Personal aufrechterhalten werden kann, dürfen Arbeitgeber einen Urlaubswunsch ablehnen.

Der Experte
Dr. Alexander Birkhahn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter bei Dornbach in Koblenz. Die Dornbach Gruppe bietet an 20 Standorten Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung an und betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.

Wann dürfen Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub an Brückentagen widerrufen?

„Das müssen schon ganz erhebliche Gründe sein, die zum Widerruf berechtigen, zum Beispiel akute Notsituationen“, sagt Birkhahn. Übliche betriebliche Schwankungen, beispielsweise beim Personalstand oder der Auftragslage, berechtigten dagegen nicht zum Widerruf eines Urlaubs. Und wenn plötzlich ein riesiger Auftrag reinkommt, der nicht abzusehen war? „Beim Sommerurlaub von vier Wochen könnte das ein Grund für einen Widerruf sein“, sagt Birkhahn. „Aber bei einem Brückentag geht das nicht.“

2019 liegen viele Brückentage für Arbeitnehmer sehr günstig. Auch für Unternehmer sind Brückentage perfekt, um mal abzuschalten. Denn an diesen Tagen ist es in vielen Firmen deutlich ruhiger als sonst. Chefs sollten also die Gelegenheit nutzen und sich einen Tag zum Durchschnaufen und Erholen gönnen! Was tun, wenn es Streit um Brückentage gibt? An einem Brückentag Urlaub zu nehmen, ist bei Mitarbeitern extrem beliebt. Aber was können Chefs tun, wenn sich Mitarbeiter um bestimmte Brückentage streiten? Schließlich können ja meist nicht alle Mitarbeiter an solchen Tage fehlen. In vielen Unternehmen gilt dann das Motto: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Aber ist diese Verfahrensweise auch legitim? "Diese Praxis ist nicht zu beanstanden, das ist erlaubt", sagt Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Dornbach. "Aber man muss darauf achten, dass nicht immer die gleichen Mitarbeiter Urlaub an Brückentagen bekommen, nur weil sie als erstes Urlaub dafür einreichen. Das geht nicht." Hier gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung. Zumindest im Laufe des Jahres sollten möglichst alle Mitarbeiter mal zum Zug kommen. Um eine möglichst faire Verteilung der Brückentage zu ermöglichen, können Arbeitgeber auch eine Deadline setzen, bis wann Urlaub für Brückentage eingereicht werden muss. "Dann kann der Arbeitgeber bis zu diesem Termin alle Anträge sammeln und dann auswählen, wer ihn am Ende bekommt", sagt Birkhahn. Bei der Urlaubsplanung sollten soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden (siehe unten). Wann dürfen Arbeitgeber einen Urlaubswunsch verweigern? Verweigert werden dürfen Urlaubswünsche grundsätzlich nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte dagegensprechen. Im Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 1 heißt es dazu: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." Als soziale Gesichtspunkte gelten laut gängiger Rechtsprechung zum Beispiel: Schulferien von schulpflichtigen Kindern Schließzeiten von Kitas Urlaubsmöglichkeiten des Partners Alter Betriebszugehörigkeit Erholungsbedürftigkeit Soziale Gesichtspunkte greifen jedoch erst dann, wenn aufgrund dringender betrieblicher Gründe nicht allen Mitarbeiter ein Urlaubstag gewährt werden kann. Wenn also nicht mehr sichergestellt wäre, dass der Betrieb mit knappem Personal aufrechterhalten werden kann, dürfen Arbeitgeber einen Urlaubswunsch ablehnen. Wann dürfen Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub an Brückentagen widerrufen? "Das müssen schon ganz erhebliche Gründe sein, die zum Widerruf berechtigen, zum Beispiel akute Notsituationen", sagt Birkhahn. Übliche betriebliche Schwankungen, beispielsweise beim Personalstand oder der Auftragslage, berechtigten dagegen nicht zum Widerruf eines Urlaubs. Und wenn plötzlich ein riesiger Auftrag reinkommt, der nicht abzusehen war? "Beim Sommerurlaub von vier Wochen könnte das ein Grund für einen Widerruf sein", sagt Birkhahn. "Aber bei einem Brückentag geht das nicht."
Mehr lesen über