Krankmeldung
Diese Rechte haben Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter krank sind

Wann müssen sich Arbeitnehmer krankmelden? Wann ein Attest vorlegen? Darf man kranken Mitarbeitern kündigen? Das Wichtigste zum Thema Krankmeldung.

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© SCIENCE PHOTO LIBRARY / Getty Images

Wie schnell muss ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren?

Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig, dann muss er seinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben – spätestens aber bis zum Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Diese so genannte Anzeigepflicht ist in Paragraf 5 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Wer etwa nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt, der muss nicht direkt nach dem Aufwachen aus der Narkose zum Telefon greifen. Er sollte aber das Pflegepersonal oder einen Angehörigen bitten, sich beim Arbeitgeber zu melden, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Wer jedoch nicht in der Lage ist, sich mitzuteilen – etwa nach einem Schlaganfall – der kann auch nicht abgemahnt werden.

Die Krankmeldung kann per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es ist auch möglich, einem Kollegen zu beauftragen, die Information weiterzugeben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz macht hierzu keine Angaben. Aber: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht. Ein E-Mail an eine Adresse zu schicken, die nicht kontinuierlich abgerufen wird, reicht daher nicht aus.

Lesen Sie auch: Krankenstandsanalyse: Die 5 häufigsten Gründe für Fehltage

Krankmeldung bei einer geplanten OP: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Wissen Arbeitnehmer schon im Voraus, dass sie wegen Krankheit nicht werden arbeiten können (etwa wegen einer geplanten OP), gilt ebenfalls: Sie müssen dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen.

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Was muss die Krankmeldung enthalten? An welches Muster müssen sich Arbeitnehmer halten?

Der Arbeitnehmer muss, wenn er noch nicht beim Arzt war, selbst eine Prognose zu seiner voraussichtlichen Genesung abgeben. Etwa so:

„Ich bin heute krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, morgen wieder arbeitsfähig zu sein.“

Oder so:

„Ich bin krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe heute zum Arzt und teile danach umgehend mit, wie lange ich krankheitsbedingt ausfallen werden.“

Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig?

Grundsätzlich muss der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn er länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann. Sprich: Ist der Mitarbeiter seit Montag krank, muss er spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Sonderfall Wochenende: Wird ein Arbeitnehmer am Donnerstag krank und hat typischerweise am Samstag und Sonntag frei, dann muss er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag vorlegen.

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Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher verlangen?

Ja. Der Arbeitgeber kann sogar schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen – und zwar unabhängig davon, ob er den Verdacht hegt, dass der Mitarbeiter die Erkrankung nur vortäuscht (BAG, Az: 5 AZR 866/11) Aber: Wenn der Arbeitgeber generell – also für alle Mitarbeiter – anordnet, dass ein Krankenschein bereits früher eingereicht werden muss, dann braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Voraussetzung ist außerdem, dass im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgeschrieben ist.

Lesen Sie auch: Arztbesuch während der Arbeitszeit: Wann ist er erlaubt?

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Wann muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen?

Die Krankmeldung des Arbeitnehmers muss lückenlos erfolgen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag und ist noch nicht wieder arbeitsfähig, muss die Folgebescheinigung ab Dienstag gelten.  Eine Folgebescheinigung muss der Arbeitnehmer auch dann noch vorlegen, wenn er länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung Auskunft über die Diagnose verlangen?

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nicht im Detail mitteilen, woran er erkrankt ist – das ist Privatsache. Sehr wohl muss der Mitarbeiter aber vor einem Arztbesuch subjektiv einschätzen, wie lange seine Erkrankung dauern könnte. Nach dem Arztbesuch muss er die Prognose des Arztes, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, dem Arbeitgeber mitteilen. Bei Krankheiten wie dem Coronavirus kann allerdings die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Priorität haben.

Lesen Sie auch: Krankenrückkehrgespräch: Warum es wichtig ist.

Ein Mitarbeiter ist zwei Wochen krankgeschrieben, aber nach einer Woche wieder fit. Darf er wieder zur Arbeit kommen?

Ja. Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet zu arbeiten, solange sie krankgeschrieben sind – selbst wenn sie mutmaßlich arbeitsfähig wären. Ein Chef darf nicht von Beschäftigten verlangen, trotz Krankschreibung zu arbeiten.

Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in diesem Fall haben, lesen Sie hier: Arbeiten trotz Krankschreibung: Dürfen krankgeschriebene Angestelle arbeiten?

Kann der Arbeitgeber ein Attest anzweifeln?

Ja. Hat der Arbeitgeber den Eindruck, dass das ärztliche Attest nur eine Gefälligkeitsbescheinigung ist und der Mitarbeiter krankfeiert, so kann er eine Abmahnung aussprechen oder dem Mitarbeiter sogar kündigen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein besonderer Fall sind dabei Online-Krankschreibungen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Internet: Müssen Chefs Online-Krankschreibungen akzeptieren?

Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn dieser häufig krank ist?

Ja. Dass eine Krankheit zu einem Kündigungsschutz führt, gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern rund ums Thema Krankschreibung. Arbeitgeber können kranken Mitarbeitern unter denselben Voraussetzungen kündigen wie andere Mitarbeiter auch.

Aber auch die Krankheit an sich kann ein legitimer Kündigungsgrund sein. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen im Jahr wegen Krankheit, kann dies als kündigungsrelevant betrachtet werden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Main, Az.: 5 Sa 152/11. Es gibt allerdings immerwieder Irrtümer, was die Kündigung wegen Krankheit betrifft. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich, wenn der Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose hat, also immer wieder krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem hat der Arbeitgeber die Nachweispflicht, dass die Krankheit des Mitarbeiters zu einer betrieblichen Belastung führen.

Der Arbeitnehmer wird im Urlaub krank. Welche Informationspflichten hat er dann? Braucht er ein ärztliches Attest?

Auch Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, müssen sich krankmelden – zumindest dann, wenn sie die Urlaubstage, an denen sie krank waren, später nachholen möchten. Dieses Recht steht ihnen laut Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz zu. Für die Krankmeldung aus dem Urlaub gelten allerdings besondere Regeln:

  • Arbeitnehmer müssen sich bereits am ersten Krankheitstag bei ihrem Arbeitgeber melden.
  • Sie müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen.
  • Sie müssen darauf achten, dass auf einem ausländischen Attest die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt wird.

Lesen Sie auch: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Wann Urlaub verfällt und wann Chefs ihn auszahlen müssen

Wie lange dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist?

Mütter und Väter dürfen zu Hause bleiben, wenn es die Erkrankung ihres Kindes dringend erforderlich macht. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen, da ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. Beziehen sich Angestellte auf Paragraf 45 SGB V, ist zumindest klar geregelt, wie lange der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen muss – wenn das Kind jünger als zwölf ist und ein Attest vom Kinderarzt vorliegt: Bei verheirateten Paaren hatte jedes Elternteil bislang einen Anspruch auf zehn Kinderkrankentage im Jahr.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kinderbetreuung wurden die Ansprüche auf Kinderkrankengeld erhöht. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 gilt nun:

  • Bei verheirateten Paaren besteht für jedes Elternteil pro Kind ein Anspruch auf 30 Kinderkrankentage im Jahr.
  • Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage im Jahr pro Elternteil gedeckelt.
  • Alleinerziehenden stehen längstens 60 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Mehr dazu hier: Kind krank: Was Arbeitgeber über die Rechte von Eltern wissen müssen

Wann kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Der gelbe Zettel ist ein Auslaufmodell. Ab dem 1. Oktober 2021 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt werden. Die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber soll am 1. Juli 2022 starten.

Wie schnell muss ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren? Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig, dann muss er seinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben – spätestens aber bis zum Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Diese so genannte Anzeigepflicht ist in Paragraf 5 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Wer etwa nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt, der muss nicht direkt nach dem Aufwachen aus der Narkose zum Telefon greifen. Er sollte aber das Pflegepersonal oder einen Angehörigen bitten, sich beim Arbeitgeber zu melden, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Wer jedoch nicht in der Lage ist, sich mitzuteilen – etwa nach einem Schlaganfall – der kann auch nicht abgemahnt werden. Die Krankmeldung kann per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es ist auch möglich, einem Kollegen zu beauftragen, die Information weiterzugeben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz macht hierzu keine Angaben. Aber: Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht. Ein E-Mail an eine Adresse zu schicken, die nicht kontinuierlich abgerufen wird, reicht daher nicht aus. Lesen Sie auch: Krankenstandsanalyse: Die 5 häufigsten Gründe für Fehltage Krankmeldung bei einer geplanten OP: Was müssen Arbeitnehmer beachten? Wissen Arbeitnehmer schon im Voraus, dass sie wegen Krankheit nicht werden arbeiten können (etwa wegen einer geplanten OP), gilt ebenfalls: Sie müssen dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen. Was muss die Krankmeldung enthalten? An welches Muster müssen sich Arbeitnehmer halten? Der Arbeitnehmer muss, wenn er noch nicht beim Arzt war, selbst eine Prognose zu seiner voraussichtlichen Genesung abgeben. Etwa so: "Ich bin heute krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, morgen wieder arbeitsfähig zu sein." Oder so: "Ich bin krank und kann daher leider nicht arbeiten. Ich gehe heute zum Arzt und teile danach umgehend mit, wie lange ich krankheitsbedingt ausfallen werden." Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig? Grundsätzlich muss der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn er länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann. Sprich: Ist der Mitarbeiter seit Montag krank, muss er spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Sonderfall Wochenende: Wird ein Arbeitnehmer am Donnerstag krank und hat typischerweise am Samstag und Sonntag frei, dann muss er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag vorlegen. Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon früher verlangen? Ja. Der Arbeitgeber kann sogar schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen – und zwar unabhängig davon, ob er den Verdacht hegt, dass der Mitarbeiter die Erkrankung nur vortäuscht (BAG, Az: 5 AZR 866/11) Aber: Wenn der Arbeitgeber generell – also für alle Mitarbeiter – anordnet, dass ein Krankenschein bereits früher eingereicht werden muss, dann braucht er die Zustimmung des Betriebsrats. Voraussetzung ist außerdem, dass im Arbeitsvertrag keine andere Regelung festgeschrieben ist. Lesen Sie auch: Arztbesuch während der Arbeitszeit: Wann ist er erlaubt? Wann muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen? Die Krankmeldung des Arbeitnehmers muss lückenlos erfolgen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag und ist noch nicht wieder arbeitsfähig, muss die Folgebescheinigung ab Dienstag gelten.  Eine Folgebescheinigung muss der Arbeitnehmer auch dann noch vorlegen, wenn er länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung Auskunft über die Diagnose verlangen? Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nicht im Detail mitteilen, woran er erkrankt ist – das ist Privatsache. Sehr wohl muss der Mitarbeiter aber vor einem Arztbesuch subjektiv einschätzen, wie lange seine Erkrankung dauern könnte. Nach dem Arztbesuch muss er die Prognose des Arztes, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, dem Arbeitgeber mitteilen. Bei Krankheiten wie dem Coronavirus kann allerdings die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Priorität haben. Lesen Sie auch: Krankenrückkehrgespräch: Warum es wichtig ist. Ein Mitarbeiter ist zwei Wochen krankgeschrieben, aber nach einer Woche wieder fit. Darf er wieder zur Arbeit kommen? Ja. Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung ist kein generelles Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Umgekehrt gilt aber auch: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet zu arbeiten, solange sie krankgeschrieben sind – selbst wenn sie mutmaßlich arbeitsfähig wären. Ein Chef darf nicht von Beschäftigten verlangen, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in diesem Fall haben, lesen Sie hier: Arbeiten trotz Krankschreibung: Dürfen krankgeschriebene Angestelle arbeiten? Kann der Arbeitgeber ein Attest anzweifeln? Ja. Hat der Arbeitgeber den Eindruck, dass das ärztliche Attest nur eine Gefälligkeitsbescheinigung ist und der Mitarbeiter krankfeiert, so kann er eine Abmahnung aussprechen oder dem Mitarbeiter sogar kündigen - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein besonderer Fall sind dabei Online-Krankschreibungen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Internet: Müssen Chefs Online-Krankschreibungen akzeptieren? Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, wenn dieser häufig krank ist? Ja. Dass eine Krankheit zu einem Kündigungsschutz führt, gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern rund ums Thema Krankschreibung. Arbeitgeber können kranken Mitarbeitern unter denselben Voraussetzungen kündigen wie andere Mitarbeiter auch. Aber auch die Krankheit an sich kann ein legitimer Kündigungsgrund sein. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen im Jahr wegen Krankheit, kann dies als kündigungsrelevant betrachtet werden. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Main, Az.: 5 Sa 152/11. Es gibt allerdings immerwieder Irrtümer, was die Kündigung wegen Krankheit betrifft. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich, wenn der Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose hat, also immer wieder krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem hat der Arbeitgeber die Nachweispflicht, dass die Krankheit des Mitarbeiters zu einer betrieblichen Belastung führen. [mehr-zum-thema] Der Arbeitnehmer wird im Urlaub krank. Welche Informationspflichten hat er dann? Braucht er ein ärztliches Attest? Auch Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, müssen sich krankmelden - zumindest dann, wenn sie die Urlaubstage, an denen sie krank waren, später nachholen möchten. Dieses Recht steht ihnen laut Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz zu. Für die Krankmeldung aus dem Urlaub gelten allerdings besondere Regeln: Arbeitnehmer müssen sich bereits am ersten Krankheitstag bei ihrem Arbeitgeber melden. Sie müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen. Sie müssen darauf achten, dass auf einem ausländischen Attest die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt wird. Lesen Sie auch: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Wann Urlaub verfällt und wann Chefs ihn auszahlen müssen Wie lange dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist? Mütter und Väter dürfen zu Hause bleiben, wenn es die Erkrankung ihres Kindes dringend erforderlich macht. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen, da ist die Gesetzgebung nicht eindeutig. Beziehen sich Angestellte auf Paragraf 45 SGB V, ist zumindest klar geregelt, wie lange der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen muss – wenn das Kind jünger als zwölf ist und ein Attest vom Kinderarzt vorliegt: Bei verheirateten Paaren hatte jedes Elternteil bislang einen Anspruch auf zehn Kinderkrankentage im Jahr. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Kinderbetreuung wurden die Ansprüche auf Kinderkrankengeld erhöht. Rückwirkend zum 5. Januar 2021 gilt nun: Bei verheirateten Paaren besteht für jedes Elternteil pro Kind ein Anspruch auf 30 Kinderkrankentage im Jahr. Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage im Jahr pro Elternteil gedeckelt. Alleinerziehenden stehen längstens 60 Tage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage. Mehr dazu hier: Kind krank: Was Arbeitgeber über die Rechte von Eltern wissen müssen Wann kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)? Der gelbe Zettel ist ein Auslaufmodell. Ab dem 1. Oktober 2021 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt werden. Die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber soll am 1. Juli 2022 starten.