Urlaubsplanung
Diese Rechte haben Arbeitgeber beim Urlaub

Um die Urlaubsplanung gibt es oft Streit: Darf der Arbeitgeber Urlaubswünsche verweigern? Wie viel Urlaub am Stück darf der Arbeitnehmer nehmen? Antworten auf wichtige Fragen.

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Bevor ein Mitarbeiter den Koffer packt, sollte er seine Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber abstimmen.
Bevor ein Mitarbeiter den Koffer packt, sollte er seine Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber abstimmen.
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Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Urlaub verweigern?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich abgesicherten Urlaubsanspruch. Streit gibt es aber nicht selten über die Frage, wann und wie lange der Mitarbeiter in den Urlaub gehen darf. Hierzu regelt das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 7, Absatz 1: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Was aber bedeutet das in der Praxis? Ist eine Abteilung in einer bestimmten Zeit, beispielsweise während des Jahresabschlusses, stark gefordert, kann der Chef einem Urlaubswunsch widersprechen. Auch an Heiligabend und Silvester haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Urlaub. Und wollen zwei Mitarbeiter einer Abteilung während der Sommerferien Urlaub nehmen, hat der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang. Unbezahlten Urlaub müssen Chefs in der Regel nicht genehmigen.

Mehr dazu hier: Unbezahlter Urlaub: Was Arbeitgeber wissen sollten

Darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, ihren Urlaub zu stückeln?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf zwei Wochen (zwölf Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) Urlaub am Stück – das steht im Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 7, Absatz 2. Ihr Mitarbeiter will seinen gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen? Grundsätzlich darf er das. „Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren“, heißt es im Bundesurlaubsgesetz. Allerdings kann der Chef „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe“ für eine Teilung des Urlaubs geltend machen. Das gilt beispielsweise, wenn Betriebsferien geplant sind.

Mehr dazu hier: Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Darf ein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub streichen?

Grundsätzlich gilt: genehmigt ist genehmigt. Wer es trotzdem tut, riskiert einen Rechtsstreit – und in dieser Frage dürfte ein Arbeitsgericht nur dann zugunsten des Arbeitgebers entscheiden, wenn dieser einen absoluten Notfall geltend machen kann. In Urlaubsfragen sind die Gerichte in der Regel auf der Seite der Arbeitnehmer.

Allerdings muss der Arbeitnehmer vor Gericht nachweisen können, dass der Chef die Genehmigung für den Urlaub erteilt hat.

Was gilt während der Probezeit für den Urlaub?

Neue Mitarbeiter haben schon während der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch, pro Monat ist das ein Zwölftel des Jahresurlaubs – bei beispielsweise 24 Tagen Jahresurlaub wären das zwei Tage pro Monat. Aus den oben genannten Gründen können Arbeitgeber aber auch während der Probezeit einen Urlaubswunsch verweigern.

Mehr dazu hier: Probezeit: Diese Regeln gelten im Arbeitsrecht

Muss der Arbeitnehmer im Urlaub für den Chef erreichbar bleiben?

Im Urlaub oder im Sabbatical erreichbar zu bleiben, darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern nicht verlangen: Schließlich soll Urlaub der Erholung dienen – und die kann sich nicht recht einstellen, wenn sich der Chef jederzeit melden kann. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Demzufolge darf der Arbeitgeber nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“ anrufen (Az. 9 AZR – 405/99). Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zuhause auf dem Balkon oder unter Palmen in der Karibik in der Sonne liegt.

Wer ein gutes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern hat, vereinbart mit seinen Mitarbeitern vor deren Urlaub, in welchen Notfällen ein Anruf okay wäre.

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Mehr zur Rechtslage hier: Erreichbarkeit im Urlaub und nach Feierabend: Arbeitsrecht im Überblick

Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen?

Gegen den Willen des Arbeitnehmers geht auch das nicht ohne Weiteres; die Arbeitsgerichte legen hier noch höhere Maßstäbe an als bei einem genehmigten, aber noch nicht angetretenen Urlaub. In solchen Fällen müsste schon die Existenz der Firma auf dem Spiel stehen – ein kranker Kollege ist kein ausreichender Grund.

De facto ist es für einen Arbeitgeber also so gut wie ausgeschlossen, einen Urlaubsabbruch gegen den Willen des Mitarbeiters zu erwirken – und auch ein Abmahnungsgrund liegt nicht vor, wenn er zum Urlaubsabbruch nicht bereit ist. Ein loyaler Mitarbeiter wird sich in Notfällen hoffentlich erweichen lassen, auch ohne dass der Rechtsanspruch des Chefs vorher vor Gericht geklärt wurde.

Bricht der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub ab, muss die Firma sämtliche Kosten dafür tragen. Die durchgearbeiteten Urlaubstage darf der Mitarbeiter später nachholen – oder aber der Arbeitgeber muss ihn bezahlen.

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter bei Krankheit Urlaubstage zurückbuchen?

Ja, das muss er. Kann der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen, demzufolge er arbeitsunfähig war, gilt der Urlaub in den Tagen der Krankheit als nicht angetreten. Der Arbeitgeber muss ihn zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. So steht es in Paragraf 9 im Bundesurlaubsgesetz.

Mehr dazu hier: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Fragen und Antworten

Darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Urlaub verweigern? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich abgesicherten Urlaubsanspruch. Streit gibt es aber nicht selten über die Frage, wann und wie lange der Mitarbeiter in den Urlaub gehen darf. Hierzu regelt das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 7, Absatz 1: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." Was aber bedeutet das in der Praxis? Ist eine Abteilung in einer bestimmten Zeit, beispielsweise während des Jahresabschlusses, stark gefordert, kann der Chef einem Urlaubswunsch widersprechen. Auch an Heiligabend und Silvester haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf Urlaub. Und wollen zwei Mitarbeiter einer Abteilung während der Sommerferien Urlaub nehmen, hat der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern Vorrang. Unbezahlten Urlaub müssen Chefs in der Regel nicht genehmigen. Mehr dazu hier: Unbezahlter Urlaub: Was Arbeitgeber wissen sollten Darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, ihren Urlaub zu stückeln? Arbeitnehmer haben Anspruch auf zwei Wochen (zwölf Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) Urlaub am Stück - das steht im Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 7, Absatz 2. Ihr Mitarbeiter will seinen gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen? Grundsätzlich darf er das. "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren", heißt es im Bundesurlaubsgesetz. Allerdings kann der Chef "dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" für eine Teilung des Urlaubs geltend machen. Das gilt beispielsweise, wenn Betriebsferien geplant sind. Mehr dazu hier: Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Darf ein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub streichen? Grundsätzlich gilt: genehmigt ist genehmigt. Wer es trotzdem tut, riskiert einen Rechtsstreit - und in dieser Frage dürfte ein Arbeitsgericht nur dann zugunsten des Arbeitgebers entscheiden, wenn dieser einen absoluten Notfall geltend machen kann. In Urlaubsfragen sind die Gerichte in der Regel auf der Seite der Arbeitnehmer. Allerdings muss der Arbeitnehmer vor Gericht nachweisen können, dass der Chef die Genehmigung für den Urlaub erteilt hat. [mehr-zum-thema] Was gilt während der Probezeit für den Urlaub? Neue Mitarbeiter haben schon während der Probezeit einen anteiligen Urlaubsanspruch, pro Monat ist das ein Zwölftel des Jahresurlaubs - bei beispielsweise 24 Tagen Jahresurlaub wären das zwei Tage pro Monat. Aus den oben genannten Gründen können Arbeitgeber aber auch während der Probezeit einen Urlaubswunsch verweigern. Mehr dazu hier: Probezeit: Diese Regeln gelten im Arbeitsrecht Muss der Arbeitnehmer im Urlaub für den Chef erreichbar bleiben? Im Urlaub oder im Sabbatical erreichbar zu bleiben, darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern nicht verlangen: Schließlich soll Urlaub der Erholung dienen - und die kann sich nicht recht einstellen, wenn sich der Chef jederzeit melden kann. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Demzufolge darf der Arbeitgeber nur bei "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" anrufen (Az. 9 AZR - 405/99). Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zuhause auf dem Balkon oder unter Palmen in der Karibik in der Sonne liegt. Wer ein gutes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern hat, vereinbart mit seinen Mitarbeitern vor deren Urlaub, in welchen Notfällen ein Anruf okay wäre. Mehr zur Rechtslage hier: Erreichbarkeit im Urlaub und nach Feierabend: Arbeitsrecht im Überblick Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen? Gegen den Willen des Arbeitnehmers geht auch das nicht ohne Weiteres; die Arbeitsgerichte legen hier noch höhere Maßstäbe an als bei einem genehmigten, aber noch nicht angetretenen Urlaub. In solchen Fällen müsste schon die Existenz der Firma auf dem Spiel stehen - ein kranker Kollege ist kein ausreichender Grund. De facto ist es für einen Arbeitgeber also so gut wie ausgeschlossen, einen Urlaubsabbruch gegen den Willen des Mitarbeiters zu erwirken - und auch ein Abmahnungsgrund liegt nicht vor, wenn er zum Urlaubsabbruch nicht bereit ist. Ein loyaler Mitarbeiter wird sich in Notfällen hoffentlich erweichen lassen, auch ohne dass der Rechtsanspruch des Chefs vorher vor Gericht geklärt wurde. Bricht der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub ab, muss die Firma sämtliche Kosten dafür tragen. Die durchgearbeiteten Urlaubstage darf der Mitarbeiter später nachholen - oder aber der Arbeitgeber muss ihn bezahlen. Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter bei Krankheit Urlaubstage zurückbuchen? Ja, das muss er. Kann der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen, demzufolge er arbeitsunfähig war, gilt der Urlaub in den Tagen der Krankheit als nicht angetreten. Der Arbeitgeber muss ihn zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. So steht es in Paragraf 9 im Bundesurlaubsgesetz. Mehr dazu hier: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Fragen und Antworten
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