Recht auf Weiterbildung
Wenn Chef und Mitarbeiter über Fortbildungen streiten

Mal wollen Arbeitnehmer eine Weiterbildung und der Chef sagt Nein, mal ist es umgekehrt. Wer setzt sich in solchen Fällen durch? Was das Arbeitsrecht beim Thema Fortbildung regelt.

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Mitarbeiter haben beim Thema Weiterbildung Ansprüche und Pflichten. Arbeitgeber müssen einiges beachten.
Mitarbeiter haben beim Thema Weiterbildung Ansprüche und Pflichten. Arbeitgeber müssen einiges beachten.
© picture allicance / blickwinkel/McPhotos

Welche Gesetze gelten bei Fortbildungen?

Es existieren nur wenige gesetzliche Vorschriften zur Weiterbildung, sagt Arbeitsrechtler Christian Klages von der Kölner Kanzlei Klages Glaser Krosch. Unternehmer können die Organisation von Seminaren weitgehend frei vereinbaren – ebenso wie Kostenaufteilung und Arbeitszeitausgleich.

Ist ein Unternehmen tarifgebunden, muss es die Regeln im Tarifvertrag beachten. Außerdem sollten Chefs ihre Angestellten in Art und Umfang von Schulungen nicht allzu sehr gängeln, sonst können sich diese arbeitsrechtlich gegen Fortbildungsmaßnahmen wehren. „Vor Gericht gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab“, sagt Klages.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Fortbildung in der Arbeitszeit?

Chefs können mit jedem Angestellten individuelle Rahmenbedingungen aushandeln: Gibt es Sonderurlaub, muss der Mitarbeiter nacharbeiten, seine Freizeit opfern, oder wird er unbezahlt während des Seminars freigestellt? Das alles kann je nach Anlass, Art und Dauer der Fortbildung unterschiedlich geregelt werden.

In zahlreichen Fällen lohnt es sich allerdings, Grundregeln für die gesamte Belegschaft einheitlich festzulegen. Zum Beispiel eine bestimmte Zahl von Sonderurlaubstagen für Weiterbildung für alle Angestellten im Arbeitsvertrag niederzuschreiben. In manchen Bundesländern haben Angestellte darauf sogar ein Recht (eine Übersicht über den Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es auf der Webseite InfoWeb Weiterbildung). Positiver Nebeneffekt einer unternehmensweit verbindlichen Regelung: Der Chef signalisiert, dass ihm Weiterbildung wichtig ist.

Was gilt bei verpflichtender Weiterbildung?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter vertraglich zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichten – wenn sie denn während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Ordnen Arbeitgeber dagegen eine Schulung abends oder am Wochenende an, können sich Angestellte aus wichtigen Gründen weigern. Zum Beispiel, wenn sie an dem für ein Seminar vorgesehenen Wochenende heiraten.

Wer trägt die Kosten für die Fortbildung?

In der Regel müssen Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn sie Pflichtveranstaltungen anordnen. Es sei denn, sie haben schon vor der Einstellung im Arbeitsvertrag festgehalten, dass ein Mitarbeiter auf eigene Kosten fehlende Qualifikationen nachholen muss. Dafür muss es indes einen guten Grund geben.

Besucht der Mitarbeiter eine Fortbildung auf eigenen Wunsch hin, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er die Kosten dafür trägt oder sich daran beteiligt – es sei denn, im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt.

Dank des Qualifizierungschancengesetzes gibt es hohe Zuschüsse vor allem für kleine Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft machen.

Sind Bindungsklauseln im Arbeitsvertrag zulässig?

Ein Unternehmer investiert Zeit und Geld in die Weiterbildung eines Mitarbeiters, und kaum hält der sein Zertifikat in der Hand, kündigt er. Ein solches Schreckensszenario lässt sich durch Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag verhindern: Mitarbeiter verpflichten sich darin zum Beispiel, nach Abschluss eines Seminars für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu bleiben, andernfalls müssen sie Strafe zahlen.

Allerdings müssen Unternehmer etliche Regeln beachten, damit solche Klauseln rechtswirksam sind, erklärt Arbeitsrechtler Klages: „Die Bindungsfristen müssen verhältnismäßig sein, sonst erklären Gerichte sie meist für unwirksam.“ Die Faustregel lautet: Ein Monat Seminar rechtfertigt maximal sechs Monate Mitarbeiterbindung; ein Jahr Seminar maximal drei Jahre Bindungsfrist. Die Höchstgrenze beträgt stets fünf Jahre. „Die Konventionalstrafe ist ebenfalls limitiert“, so Klages. „Sie darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.“

Welche Gesetze gelten bei Fortbildungen? Es existieren nur wenige gesetzliche Vorschriften zur Weiterbildung, sagt Arbeitsrechtler Christian Klages von der Kölner Kanzlei Klages Glaser Krosch. Unternehmer können die Organisation von Seminaren weitgehend frei vereinbaren – ebenso wie Kostenaufteilung und Arbeitszeitausgleich. Ist ein Unternehmen tarifgebunden, muss es die Regeln im Tarifvertrag beachten. Außerdem sollten Chefs ihre Angestellten in Art und Umfang von Schulungen nicht allzu sehr gängeln, sonst können sich diese arbeitsrechtlich gegen Fortbildungsmaßnahmen wehren. „Vor Gericht gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab“, sagt Klages. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Fortbildung in der Arbeitszeit? Chefs können mit jedem Angestellten individuelle Rahmenbedingungen aushandeln: Gibt es Sonderurlaub, muss der Mitarbeiter nacharbeiten, seine Freizeit opfern, oder wird er unbezahlt während des Seminars freigestellt? Das alles kann je nach Anlass, Art und Dauer der Fortbildung unterschiedlich geregelt werden. In zahlreichen Fällen lohnt es sich allerdings, Grundregeln für die gesamte Belegschaft einheitlich festzulegen. Zum Beispiel eine bestimmte Zahl von Sonderurlaubstagen für Weiterbildung für alle Angestellten im Arbeitsvertrag niederzuschreiben. In manchen Bundesländern haben Angestellte darauf sogar ein Recht (eine Übersicht über den Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es auf der Webseite InfoWeb Weiterbildung). Positiver Nebeneffekt einer unternehmensweit verbindlichen Regelung: Der Chef signalisiert, dass ihm Weiterbildung wichtig ist. Was gilt bei verpflichtender Weiterbildung? Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter vertraglich zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichten – wenn sie denn während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Ordnen Arbeitgeber dagegen eine Schulung abends oder am Wochenende an, können sich Angestellte aus wichtigen Gründen weigern. Zum Beispiel, wenn sie an dem für ein Seminar vorgesehenen Wochenende heiraten. Wer trägt die Kosten für die Fortbildung? In der Regel müssen Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn sie Pflichtveranstaltungen anordnen. Es sei denn, sie haben schon vor der Einstellung im Arbeitsvertrag festgehalten, dass ein Mitarbeiter auf eigene Kosten fehlende Qualifikationen nachholen muss. Dafür muss es indes einen guten Grund geben. Besucht der Mitarbeiter eine Fortbildung auf eigenen Wunsch hin, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er die Kosten dafür trägt oder sich daran beteiligt - es sei denn, im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Dank des Qualifizierungschancengesetzes gibt es hohe Zuschüsse vor allem für kleine Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft machen. Sind Bindungsklauseln im Arbeitsvertrag zulässig? Ein Unternehmer investiert Zeit und Geld in die Weiterbildung eines Mitarbeiters, und kaum hält der sein Zertifikat in der Hand, kündigt er. Ein solches Schreckensszenario lässt sich durch Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag verhindern: Mitarbeiter verpflichten sich darin zum Beispiel, nach Abschluss eines Seminars für eine bestimmte Zeit im Unternehmen zu bleiben, andernfalls müssen sie Strafe zahlen. Allerdings müssen Unternehmer etliche Regeln beachten, damit solche Klauseln rechtswirksam sind, erklärt Arbeitsrechtler Klages: „Die Bindungsfristen müssen verhältnismäßig sein, sonst erklären Gerichte sie meist für unwirksam.“ Die Faustregel lautet: Ein Monat Seminar rechtfertigt maximal sechs Monate Mitarbeiterbindung; ein Jahr Seminar maximal drei Jahre Bindungsfrist. Die Höchstgrenze beträgt stets fünf Jahre. „Die Konventionalstrafe ist ebenfalls limitiert“, so Klages. „Sie darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.“