Sonderurlaub
Wann müssen Arbeitgeber Mitarbeiter bezahlt freistellen?

Ob Hochzeit, Umzug oder Todesfall in der Familie: Bei besonderen Ereignissen beantragen Arbeitnehmer oft Sonderurlaub. In welchen Fällen Arbeitgeber ihn gewähren müssen - und wann nicht.

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Eine Hochzeit ist nicht nur ein erfreuliches Ereignis. Begründet durch Paragraf 616 BGB, steht einem Arbeitnehmer hierfür Sonderurlaub zu - es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen.
Eine Hochzeit ist nicht nur ein erfreuliches Ereignis. Begründet durch Paragraf 616 BGB, steht einem Arbeitnehmer hierfür Sonderurlaub zu - es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen.
© Neustockimages /  iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Was versteht man unter Sonderurlaub?

Grundsätzlich versteht man unter Sonderurlaub im Arbeitsrecht die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit – auf dessen eigenen Wunsch und wegen besonderer Umstände. „Nicht immer wird Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung gewährt“, präzisiert Rechtsanwältin Marion Bernhardt. „Es kann sich auch um unbezahlten Urlaub handeln.“ Im Folgenden geht es aber um die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellen muss.

Wie ist bezahlter Sonderurlaub gesetzlich geregelt?

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Sonderurlaub lässt sich aus Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableiten. Dort heißt es:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

„Der Paragraf 616 BGB statuiert eine Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz: ‚Ohne Arbeit keinen Lohn’“, sagt Marion Bernhardt. Auf ihn können sich Arbeitnehmer aber nur dann berufen, wenn es in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag keine Regelungen zum Sonderurlaub gibt und im konkreten Fall kein anderes Gesetz greift.

Welche Gründe für Sonderurlaub gibt es?

Was ein persönlicher Verhinderungsgrund ist und was nicht, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus. Und auch darüber, wie viele Tage Sonderurlaub einem Arbeitnehmer zustehen, etwa bei einem Todesfall in der Familie, bei der eigenen Hochzeit oder der Geburt des Kindes, sagt Paragraf 616 BGB nichts. Entsprechend häufig beschäftigten diese Fragen bereits die Gerichte.

Konkrete Regeln finden sich aber in vielen Tarifverträgen, beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser stellt einen wichtigen Anhaltspunkt dar, wie Bernhardt erklärt: „Da Arbeitgeber im Zweifel nicht die gesamte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kennen oder kennen können, orientieren sie sich häufig an den Vorgaben des Paragrafen 29 TVöD.“

Unsere Expertin
Prof. Dr. Marion Bernhardt ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle.

Sonderurlaub bei Geburt des Kindes

Das ist üblich:
Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis – dem auch die Rechtsprechung Rechnung trägt: „Der Vater kann sich, sofern keine anderslautende Regelung gilt, auf Paragraf 616 BGB berufen“, sagt Marion Bernhardt. Auch der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub – allerdings nur bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, nicht bei unverheirateten, bzw. unverpartnerten Paaren.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Der Anspruch auf Sonderurlaub gilt unabhängig davon, ob der Kindsvater der werdenden Mutter im Kreißsaal die Hand hält, erklärt Bernhardt: „Selbst wenn die Ehefrau ‚in Spanien niederkommt‘ und der Ehemann den freien Tag nicht zum Besuch seiner Frau nutzt, steht ihm ein freier Tag zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon 1973 entschieden.“ (Az.: 4 AZR 75/73)

Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie

Das ist üblich:
Stirbt ein geliebter Mensch, gerät die Welt aus den Fugen. Angehörige trauern und müssen zudem rund um Bestattung und Nachlass viel organisieren. Entsprechend gewährt der TVöD zwei Tage Sonderurlaub bei Tod des Ehepartners, des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Entscheidend ist für die Arbeitsgerichte die Frage, wie nah sich der Verstorbene und der Arbeitnehmer standen, wie Marion Bernhardt erklärt. Unstrittig ist Sonderurlaub nur bei Todesfällen im engsten Familienkreis – und dazu gehören nicht einmal Großeltern, Schwiegereltern oder Geschwister. Einige Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter in solchen Fällen aber trotzdem für die Beerdigung frei. Auch eine unbezahlte Freistellung kommt in Frage.

Sonderurlaub bei Hochzeit

Das ist üblich:
Heiratet ein Arbeitnehmer, gilt das allgemein als guter Grund für Sonderurlaub. So urteilte etwa das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 2010, es sei nicht zumutbar, dass ein Arbeitnehmer am Tag seiner Hochzeit arbeiten müsse. Daher könne er von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Arbeitsabläufe umorganisiert und den Mitarbeiter bezahlt freistellt (Az.: 3 Sa 265/10). Der TVöD enthält allerdings keine Regelung zum Sonderurlaub bei Hochzeit oder Lebenspartnerschaft.

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Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Was gilt, wenn Kinder oder Eltern des Mitarbeiters heiraten? Auch hierfür kann ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen, wie Marion Bernhardt erklärt – allerdings mit einer Einschränkung: „Umstritten ist dabei, ob dies nur für die standesamtliche oder nur für die kirchliche Trauung oder für beide gelten soll.“

Auch für die goldene Hochzeit und sogar für die silberne Hochzeit könne es Sonderurlaub geben. Nicht nur für die eigene, wie das Bundesarbeitsgericht 1973 urteilte: Dem Urteil zufolge musste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Goldene Hochzeit der Eltern laut Paragraf 616 BGB bezahlt freistellen (Az.: 5 AZR 156/73).

Sonderurlaub bei Umzug

Das ist üblich:
Der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub bei dienstlich begründetem Umzug.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Dienstlich oder betrieblich begründet ist ein Umzug etwa dann, wenn der Arbeitnehmer an einen anderen Firmenstandort versetzt wird oder wenn der Firmensitz an einen anderen Ort verlagert wird. Einige Arbeitgeber gewähren darüber hinaus auch Sonderurlaub, wenn der Arbeitnehmer näher an den Arbeitsort zieht, und sogar für vollständig privat begründete Umzüge.

Sonderurlaub zur Pflege kranker Angehöriger

Das ist üblich:
Laut TVöD müssen Arbeitgeber Sonderurlaub in folgendem Umfang gewähren:

  • ein Tag Sonderurlaub im Jahr für die Pflege von kranken Angehörigen im selben Haushalt.
  • bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr für die Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren, sofern Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V nicht greift.
  • bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr für die Pflege eines behinderten und pflegebedürftigen Kindes unter acht Jahren, wenn dessen Betreuungsperson krank ist.

Die bezahlte Freistellung ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft (siehe TvöD § 29 (1) 2).

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Die Ehefrau ist im Krankenhaus und ihr Mann muss zuhause bleiben, um die minderjährigen Kinder zu versorgen. Muss der Arbeitgeber den Mann bezahlt freistellen? Ein strittiger Fall, urteilt Marion Bernhardt. Der Arbeitnehmer habe mit einer solchen Forderung aber gute Chancen, schätzt sie.

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Sonderurlaub wegen Ehrenamt

Das gilt:
Übt der Arbeitnehmer ein Ehrenamt aus, etwa als Schöffe oder Wahlhelfer, hat er grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub – das regelt auch der TVöD so.

Eine zeitliche Begrenzung gilt hierbei nicht. „Ein Arbeitnehmer, der als ehrenamtlicher Richter zu einer Sitzung des Arbeitsgerichts geladen worden ist und am Tag vor der Sitzung Prozessakten einsieht, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Sonderurlaub nach Paragraf 616 BGB für beide Tage“, erläutert Bernhardt. Allerdings müsse ein Arbeitnehmer mit Ehrenamt stets versuchen, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
„Nicht anerkannt ist eine Freistellung für die Kandidatur um ein öffentliches Amt oder für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats“, stellt Bernhardt klar. „Hierbei greifen speziellere Regelungen des Abgeordnetengesetzes.“

Sonderurlaub wegen Gerichtstermin

Das gilt:
Wer vor Gericht erscheinen muss, kommt einer staatsbürgerlichen Pflicht nach, erklärt Marion Bernhardt. „Diese geht der privatrechtlichen Pflicht zur Leistung der Arbeit vor.“ Folglich habe der Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung.

Diese Besonderheiten sind zu beachten:
Ein Recht auf bezahlte Freistellung hat der Arbeitnehmer dann, wenn er als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht erscheinen muss oder wenn in einer Zivilsache sein persönliches Erscheinen angeordnet sei. „Der Anspruch aus Paragraf 616 BGB ist aber ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eigenen Verschuldens bei Gericht erscheinen muss“, sagt Bernhardt. „Das betrifft etwa Angeklagte in einem Strafverfahren.“

Sonderurlaub bei Dienstjubiläum

Das ist üblich:
Der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub bei 25- und 40-jährigem Arbeitsjubiläum.

Sonderurlaub bei Arztbesuch

Auch für Arztbesuche müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bezahlt freistellen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Freistellung, was gilt bei Gleitzeit, was bei Vorsorgeuntersuchungen? All das und mehr erfahren Sie in unserem großen Ratgeber zum Arztbesuch während der Arbeitszeit.

Kann ein Arbeitgeber den Anspruch auf Sonderurlaub vertraglich ausschließen?

Ja, grundsätzlich geht das. „Bei Paragraf 616 BGB handelt es sich um so genanntes dispositives Recht“, erklärt Marion Bernhardt. „Das heißt: Die Regelung kann durch Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers aufgehoben, beschränkt oder erweitert werden.“

Enthalten allerdings kollektive Vereinbarungen, etwa ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, Regelungen zum Sonderurlaub, gelten diese für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme. In diesem Fall kann ein Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen.

Zudem müsse die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag klar formuliert sein, wie Bernhardt betont: Der Arbeitnehmer müsse verstehen, was er da unterschreibt.

Muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Sonderurlaub nachweisen?

Der Mitarbeiter kommt einfach nicht zur Arbeit und verweist im Nachhinein auf Sonderurlaub? Ein solches Verhalten muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen. Denn der Arbeitnehmer muss seinen Chef rechtzeitig informieren: „damit sich der Arbeitgeber auf die Dauer der Verhinderung einstellen kann“, wie Marion Bernhardt sagt.

Der Arbeitgeber könne außerdem einen Nachweis vom Mitarbeiter fordern, sagt Bernhardt – „insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen begründetem Anlass zum Verlangen eines Nachweises hat“. Unaufgefordert vorlegen muss der Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung aber nicht.

Hat der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn das Ereignis auf einen arbeitsfreien Tag fällt?

Die Partnerin bekommt ihr Kind an Pfingstmontag, die Hochzeit findet an einem Samstag statt: Glück für den Arbeitgeber – und Pech für den Arbeitnehmer. Denn den Sonderurlaub zu bunkern und an einem anderen Tag zu beanspruchen, das geht nicht.

Was ist, wenn Sonderurlaub und Erholungsurlaub zusammenfallen?

Angenommen, ein Mitarbeiter hat drei Wochen Urlaub und in dieser Zeit wird sein Kind geboren: Auch in diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Sonderurlaub, stellt Marion Bernhardt klar: „Da während der Dauer des Erholungsurlaubs keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, kann der Arbeitnehmer auch nicht von dieser freigestellt werden.“ Weder kann der Arbeitnehmer den Sonderurlaub aufsparen, noch verlangen, dass einer der bereits eingereichten Urlaubstage in einen Sonderurlaubstag „umgetauscht“ wird.

Welche Auswirkungen hat Sonderurlaub auf den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers?

„Sonderurlaub wird zusätzlich zum Urlaubsanspruch gewährt und wird nicht auf diesen angerechnet“, stellt Marion Bernhardt klar. Denn der eine werde gewährt, „um einen anderen Termin wahrzunehmen oder einer Veranstaltung beizuwohnen“, der andere hingegen „dient der Erholung des Arbeitnehmers“. Aus diesem Grund ist Sonderurlaub auch, anders als Erholungsurlaub, nicht im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Gibt es eine Maximalzahl an Sonderurlaubstagen, die ein Arbeitgeber pro Jahr gewähren muss?

Vier Hochzeiten und ein Todesfall – das ist nicht nur eine erfolgreiche Filmkomödie, sondern auch ein Szenario, das manchem Arbeitgeber den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte. Denn der Anspruch auf Sonderurlaub besteht unabhängig davon, wie oft der Mitarbeiter schon bezahlt freigestellt wurde. Kein Chef kann also einem Mitarbeiter Sonderurlaub verwehren mit der Begründung, er habe die Regelung bereits häufig genug in Anspruch genommen.

Was versteht man unter Sonderurlaub? Grundsätzlich versteht man unter Sonderurlaub im Arbeitsrecht die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit - auf dessen eigenen Wunsch und wegen besonderer Umstände. „Nicht immer wird Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung gewährt“, präzisiert Rechtsanwältin Marion Bernhardt. „Es kann sich auch um unbezahlten Urlaub handeln.“ Im Folgenden geht es aber um die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellen muss. Wie ist bezahlter Sonderurlaub gesetzlich geregelt? Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Sonderurlaub lässt sich aus Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableiten. Dort heißt es: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. „Der Paragraf 616 BGB statuiert eine Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz: 'Ohne Arbeit keinen Lohn'“, sagt Marion Bernhardt. Auf ihn können sich Arbeitnehmer aber nur dann berufen, wenn es in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag keine Regelungen zum Sonderurlaub gibt und im konkreten Fall kein anderes Gesetz greift. Welche Gründe für Sonderurlaub gibt es? Was ein persönlicher Verhinderungsgrund ist und was nicht, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus. Und auch darüber, wie viele Tage Sonderurlaub einem Arbeitnehmer zustehen, etwa bei einem Todesfall in der Familie, bei der eigenen Hochzeit oder der Geburt des Kindes, sagt Paragraf 616 BGB nichts. Entsprechend häufig beschäftigten diese Fragen bereits die Gerichte. Konkrete Regeln finden sich aber in vielen Tarifverträgen, beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser stellt einen wichtigen Anhaltspunkt dar, wie Bernhardt erklärt: „Da Arbeitgeber im Zweifel nicht die gesamte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kennen oder kennen können, orientieren sie sich häufig an den Vorgaben des Paragrafen 29 TVöD.“ Sonderurlaub bei Geburt des Kindes Das ist üblich: Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis – dem auch die Rechtsprechung Rechnung trägt: „Der Vater kann sich, sofern keine anderslautende Regelung gilt, auf Paragraf 616 BGB berufen“, sagt Marion Bernhardt. Auch der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub – allerdings nur bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, nicht bei unverheirateten, bzw. unverpartnerten Paaren. Diese Besonderheiten sind zu beachten: Der Anspruch auf Sonderurlaub gilt unabhängig davon, ob der Kindsvater der werdenden Mutter im Kreißsaal die Hand hält, erklärt Bernhardt: „Selbst wenn die Ehefrau 'in Spanien niederkommt' und der Ehemann den freien Tag nicht zum Besuch seiner Frau nutzt, steht ihm ein freier Tag zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon 1973 entschieden.“ (Az.: 4 AZR 75/73) Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie Das ist üblich: Stirbt ein geliebter Mensch, gerät die Welt aus den Fugen. Angehörige trauern und müssen zudem rund um Bestattung und Nachlass viel organisieren. Entsprechend gewährt der TVöD zwei Tage Sonderurlaub bei Tod des Ehepartners, des Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils. Diese Besonderheiten sind zu beachten: Entscheidend ist für die Arbeitsgerichte die Frage, wie nah sich der Verstorbene und der Arbeitnehmer standen, wie Marion Bernhardt erklärt. Unstrittig ist Sonderurlaub nur bei Todesfällen im engsten Familienkreis – und dazu gehören nicht einmal Großeltern, Schwiegereltern oder Geschwister. Einige Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter in solchen Fällen aber trotzdem für die Beerdigung frei. Auch eine unbezahlte Freistellung kommt in Frage. Sonderurlaub bei Hochzeit Das ist üblich: Heiratet ein Arbeitnehmer, gilt das allgemein als guter Grund für Sonderurlaub. So urteilte etwa das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 2010, es sei nicht zumutbar, dass ein Arbeitnehmer am Tag seiner Hochzeit arbeiten müsse. Daher könne er von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Arbeitsabläufe umorganisiert und den Mitarbeiter bezahlt freistellt (Az.: 3 Sa 265/10). Der TVöD enthält allerdings keine Regelung zum Sonderurlaub bei Hochzeit oder Lebenspartnerschaft. Diese Besonderheiten sind zu beachten: Was gilt, wenn Kinder oder Eltern des Mitarbeiters heiraten? Auch hierfür kann ein Anspruch auf Sonderurlaub bestehen, wie Marion Bernhardt erklärt – allerdings mit einer Einschränkung: „Umstritten ist dabei, ob dies nur für die standesamtliche oder nur für die kirchliche Trauung oder für beide gelten soll.“ Auch für die goldene Hochzeit und sogar für die silberne Hochzeit könne es Sonderurlaub geben. Nicht nur für die eigene, wie das Bundesarbeitsgericht 1973 urteilte: Dem Urteil zufolge musste der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Goldene Hochzeit der Eltern laut Paragraf 616 BGB bezahlt freistellen (Az.: 5 AZR 156/73). Sonderurlaub bei Umzug Das ist üblich: Der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub bei dienstlich begründetem Umzug. Diese Besonderheiten sind zu beachten: Dienstlich oder betrieblich begründet ist ein Umzug etwa dann, wenn der Arbeitnehmer an einen anderen Firmenstandort versetzt wird oder wenn der Firmensitz an einen anderen Ort verlagert wird. Einige Arbeitgeber gewähren darüber hinaus auch Sonderurlaub, wenn der Arbeitnehmer näher an den Arbeitsort zieht, und sogar für vollständig privat begründete Umzüge. Sonderurlaub zur Pflege kranker Angehöriger Das ist üblich: Laut TVöD müssen Arbeitgeber Sonderurlaub in folgendem Umfang gewähren: ein Tag Sonderurlaub im Jahr für die Pflege von kranken Angehörigen im selben Haushalt. bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr für die Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren, sofern Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V nicht greift. bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr für die Pflege eines behinderten und pflegebedürftigen Kindes unter acht Jahren, wenn dessen Betreuungsperson krank ist. Die bezahlte Freistellung ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft (siehe TvöD § 29 (1) 2). Diese Besonderheiten sind zu beachten: Die Ehefrau ist im Krankenhaus und ihr Mann muss zuhause bleiben, um die minderjährigen Kinder zu versorgen. Muss der Arbeitgeber den Mann bezahlt freistellen? Ein strittiger Fall, urteilt Marion Bernhardt. Der Arbeitnehmer habe mit einer solchen Forderung aber gute Chancen, schätzt sie. Sonderurlaub wegen Ehrenamt Das gilt: Übt der Arbeitnehmer ein Ehrenamt aus, etwa als Schöffe oder Wahlhelfer, hat er grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub – das regelt auch der TVöD so. Eine zeitliche Begrenzung gilt hierbei nicht. „Ein Arbeitnehmer, der als ehrenamtlicher Richter zu einer Sitzung des Arbeitsgerichts geladen worden ist und am Tag vor der Sitzung Prozessakten einsieht, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Sonderurlaub nach Paragraf 616 BGB für beide Tage“, erläutert Bernhardt. Allerdings müsse ein Arbeitnehmer mit Ehrenamt stets versuchen, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Diese Besonderheiten sind zu beachten: „Nicht anerkannt ist eine Freistellung für die Kandidatur um ein öffentliches Amt oder für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats“, stellt Bernhardt klar. „Hierbei greifen speziellere Regelungen des Abgeordnetengesetzes.“ Sonderurlaub wegen Gerichtstermin Das gilt: Wer vor Gericht erscheinen muss, kommt einer staatsbürgerlichen Pflicht nach, erklärt Marion Bernhardt. „Diese geht der privatrechtlichen Pflicht zur Leistung der Arbeit vor.“ Folglich habe der Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlte Freistellung. Diese Besonderheiten sind zu beachten: Ein Recht auf bezahlte Freistellung hat der Arbeitnehmer dann, wenn er als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht erscheinen muss oder wenn in einer Zivilsache sein persönliches Erscheinen angeordnet sei. „Der Anspruch aus Paragraf 616 BGB ist aber ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eigenen Verschuldens bei Gericht erscheinen muss“, sagt Bernhardt. „Das betrifft etwa Angeklagte in einem Strafverfahren.“ Sonderurlaub bei Dienstjubiläum Das ist üblich: Der TVöD gewährt einen Tag Sonderurlaub bei 25- und 40-jährigem Arbeitsjubiläum. Sonderurlaub bei Arztbesuch Auch für Arztbesuche müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bezahlt freistellen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Freistellung, was gilt bei Gleitzeit, was bei Vorsorgeuntersuchungen? All das und mehr erfahren Sie in unserem großen Ratgeber zum Arztbesuch während der Arbeitszeit. Kann ein Arbeitgeber den Anspruch auf Sonderurlaub vertraglich ausschließen? Ja, grundsätzlich geht das. „Bei Paragraf 616 BGB handelt es sich um so genanntes dispositives Recht“, erklärt Marion Bernhardt. „Das heißt: Die Regelung kann durch Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers aufgehoben, beschränkt oder erweitert werden.“ Enthalten allerdings kollektive Vereinbarungen, etwa ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, Regelungen zum Sonderurlaub, gelten diese für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme. In diesem Fall kann ein Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen. Zudem müsse die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag klar formuliert sein, wie Bernhardt betont: Der Arbeitnehmer müsse verstehen, was er da unterschreibt. Muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Sonderurlaub nachweisen? Der Mitarbeiter kommt einfach nicht zur Arbeit und verweist im Nachhinein auf Sonderurlaub? Ein solches Verhalten muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen. Denn der Arbeitnehmer muss seinen Chef rechtzeitig informieren: „damit sich der Arbeitgeber auf die Dauer der Verhinderung einstellen kann“, wie Marion Bernhardt sagt. Der Arbeitgeber könne außerdem einen Nachweis vom Mitarbeiter fordern, sagt Bernhardt - „insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen begründetem Anlass zum Verlangen eines Nachweises hat“. Unaufgefordert vorlegen muss der Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung aber nicht. Hat der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn das Ereignis auf einen arbeitsfreien Tag fällt? Die Partnerin bekommt ihr Kind an Pfingstmontag, die Hochzeit findet an einem Samstag statt: Glück für den Arbeitgeber – und Pech für den Arbeitnehmer. Denn den Sonderurlaub zu bunkern und an einem anderen Tag zu beanspruchen, das geht nicht. Was ist, wenn Sonderurlaub und Erholungsurlaub zusammenfallen? Angenommen, ein Mitarbeiter hat drei Wochen Urlaub und in dieser Zeit wird sein Kind geboren: Auch in diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Sonderurlaub, stellt Marion Bernhardt klar: „Da während der Dauer des Erholungsurlaubs keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, kann der Arbeitnehmer auch nicht von dieser freigestellt werden.“ Weder kann der Arbeitnehmer den Sonderurlaub aufsparen, noch verlangen, dass einer der bereits eingereichten Urlaubstage in einen Sonderurlaubstag „umgetauscht“ wird. Welche Auswirkungen hat Sonderurlaub auf den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers? „Sonderurlaub wird zusätzlich zum Urlaubsanspruch gewährt und wird nicht auf diesen angerechnet“, stellt Marion Bernhardt klar. Denn der eine werde gewährt, „um einen anderen Termin wahrzunehmen oder einer Veranstaltung beizuwohnen“, der andere hingegen „dient der Erholung des Arbeitnehmers“. Aus diesem Grund ist Sonderurlaub auch, anders als Erholungsurlaub, nicht im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Gibt es eine Maximalzahl an Sonderurlaubstagen, die ein Arbeitgeber pro Jahr gewähren muss? Vier Hochzeiten und ein Todesfall – das ist nicht nur eine erfolgreiche Filmkomödie, sondern auch ein Szenario, das manchem Arbeitgeber den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte. Denn der Anspruch auf Sonderurlaub besteht unabhängig davon, wie oft der Mitarbeiter schon bezahlt freigestellt wurde. Kein Chef kann also einem Mitarbeiter Sonderurlaub verwehren mit der Begründung, er habe die Regelung bereits häufig genug in Anspruch genommen.