Beratungsfehler
Soll ich meinen Steuerberater auf Schadensersatz verklagen?

Macht der Steuerberater einen Beratungsfehler, haftet er mitunter für den Schaden. Ihn auf Schadensersatz zu verklagen ist aber nicht in jedem Fall ratsam. Was Unternehmer beachten müssen.

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Wer seinen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers verklagen will, muss seinen Schaden exakt beziffern und die Schuld des Experten belegen können.
Wer seinen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers verklagen will, muss seinen Schaden exakt beziffern und die Schuld des Experten belegen können.
© helmutvogler/Fotolia.com

Konsequenzen mildern

Verlangt der Fiskus Nachzahlungen, ist es ratsam, gemeinsam mit einem Steuerrechtler mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern zu verhandeln. Häufig gelingt es, die Forderungen zu drücken. Vor allem ist es wichtig, den Vorwurf der „vorsätzlichen Steuer­hinterziehung“ vom Tisch zu bekommen. Bei Vorsatz liegt die Verjährungsgrenze bei zehn statt bei vier Jahren, was erheblich höhere Nachzahlungen bedeuten kann.

Schaden ermitteln

Muss eine Firma Steuern nachzahlen, weil eine Steuergestaltung nicht rechtens war, kann man den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen. Der Schaden besteht aus den an den Fiskus zu zahlenden Säumniszinsen von 6 Prozent pro Jahr und einer möglichen Strafzahlung. Hat die Firma nachweislich mehr Steuern gezahlt als ­notwendig ­ge­wesen wäre, kann der Steuerberater für die zu viel bezahlte Summe in Regress genommen werden.

Klagechancen abschätzen

Wer den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen will, muss bedenken: Meist werden Unternehmer maximal einen Teil der geforderten Summe bekommen, weil für vieles die Beweise fehlen oder das Gericht schlicht keinen Schaden feststellt. Mehr als die Hälfte aller Schadensersatzforderungen gegen Steuerberater enden mit einem Vergleich, schätzen Versicherer.

Gut zu wissen: Die Steuerberaterhaftpflicht muss laut Gesetz mindestens eine Deckungssumme von 250.000 Euro haben. Unternehmer sollten sich erkundigen, ob ihr Steuerberater nur die Mindestsumme oder mehr versichert hat.

Klage einreichen

Vor Einreichung einer Klage ist zu prüfen, wer zum Zeitpunkt der Falschberatung der Vertragspartner war und somit zum Schadensersatz verpflichtet sein könnte. Der Steuerberater persönlich oder die Kanzlei, in der er angestellt ist? Zudem gilt: Mit dem Ende des Jahres, in dem ein Steuerpflich­tiger den belastenden Steuerbescheid bekommen hat, beginnt die dreijährige Ver­jährungsfrist für einen Regressanspruch.

Versicherung prüfen

Ein Prozess kann Jahre dauern und ist ­teuer. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte zunächst klären, ob die Police die Kosten wirklich deckt.

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Konsequenzen mildern Verlangt der Fiskus Nachzahlungen, ist es ratsam, gemeinsam mit einem Steuerrechtler mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern zu verhandeln. Häufig gelingt es, die Forderungen zu drücken. Vor allem ist es wichtig, den Vorwurf der „vorsätzlichen Steuer­hinterziehung“ vom Tisch zu bekommen. Bei Vorsatz liegt die Verjährungsgrenze bei zehn statt bei vier Jahren, was erheblich höhere Nachzahlungen bedeuten kann. Schaden ermitteln Muss eine Firma Steuern nachzahlen, weil eine Steuergestaltung nicht rechtens war, kann man den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen. Der Schaden besteht aus den an den Fiskus zu zahlenden Säumniszinsen von 6 Prozent pro Jahr und einer möglichen Strafzahlung. Hat die Firma nachweislich mehr Steuern gezahlt als ­notwendig ­ge­wesen wäre, kann der Steuerberater für die zu viel bezahlte Summe in Regress genommen werden. Klagechancen abschätzen Wer den Steuerberater auf Schadensersatz verklagen will, muss bedenken: Meist werden Unternehmer maximal einen Teil der geforderten Summe bekommen, weil für vieles die Beweise fehlen oder das Gericht schlicht keinen Schaden feststellt. Mehr als die Hälfte aller Schadensersatzforderungen gegen Steuerberater enden mit einem Vergleich, schätzen Versicherer. Gut zu wissen: Die Steuerberaterhaftpflicht muss laut Gesetz mindestens eine Deckungssumme von 250.000 Euro haben. Unternehmer sollten sich erkundigen, ob ihr Steuerberater nur die Mindestsumme oder mehr versichert hat. Klage einreichen Vor Einreichung einer Klage ist zu prüfen, wer zum Zeitpunkt der Falschberatung der Vertragspartner war und somit zum Schadensersatz verpflichtet sein könnte. Der Steuerberater persönlich oder die Kanzlei, in der er angestellt ist? Zudem gilt: Mit dem Ende des Jahres, in dem ein Steuerpflich­tiger den belastenden Steuerbescheid bekommen hat, beginnt die dreijährige Ver­jährungsfrist für einen Regressanspruch. Versicherung prüfen Ein Prozess kann Jahre dauern und ist ­teuer. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte zunächst klären, ob die Police die Kosten wirklich deckt.
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