Steuertipp Betriebsvermögen übertragen
Jetzt noch Steuern bei der Nachfolge sparen – bevor es zu spät sein könnte

Noch gilt: bis zu 100 Prozent Steuerfreiheit beim Firmenübergang. Ein Urteil könnte alles ändern – wer die Übergabe plant, sollte jetzt handeln.

30. Januar 2026, 12:11 Uhr, von Katrin Dorn und von Reinhard Klimasch aufgezeichnet

Fünfhundert-Euro-Scheine mit roter Schleife auf hellblauem Hintergrund.
© Volha Maksimava / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Zeit zu handeln: Etliche Unternehmer und Freiberufler haben bereits ein Konzept für die Unternehmensnachfolge und planen, den Betrieb oder die Praxis demnächst komplett oder schrittweise in der Familie weiterzureichen. Sie sollten jetzt prüfen, ob sie die angedachte Übertragung von Betriebsvermögen vorzeitig umsetzen wollen und können. Denn bekanntlich steht die Erbschaft- und Schenksteuer politisch und gesellschaftlich stark unter Druck.

So fordern Politiker jeglicher Couleur sowie Rechts- und Wirtschaftsexperten eine deutlich stärkere Belastung großer Vermögen. Außerdem stellen sie die Steuerbegünstigungen beim Schenken und Vererben von Familienunternehmen infrage. Derweil wartet der Gesetz­geber, ob ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier Korrekturen verlangt.


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