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Verschenken oder vererben – was ist steuerlich klüger?
Egal, ob ein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tod vererbt wird – es fällt dieselbe Erb- und Schenkungsteuer darauf an. Wer sein Vermögen aber auf mehrere Schenkungen aufteilt, kann Steuern sparen.
Welche Freibeträge gelten für Erbschaft und Schenkung?
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der Freibetrag. Bei Ehepartnern liegt er bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Ist das übertragene Vermögen größer, fallen auf den Rest Steuern an.
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Egal, ob ein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tod vererbt wird – es fällt dieselbe Erb- und Schenkungsteuer darauf an. Wer sein Vermögen aber auf mehrere Schenkungen aufteilt, kann Steuern sparen.
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Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der Freibetrag. Bei Ehepartnern liegt er bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Ist das übertragene Vermögen größer, fallen auf den Rest Steuern an.
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