Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag
- Verschenken oder vererben – was ist steuerlich klüger?
- Welche Freibeträge gelten für Erbschaft und Schenkung?
- Was ist beim Vererben und Verschenken von Betriebsvermögen zu beachten?
- Welche Optionen haben Unternehmen mit einem Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro?
- Welche Optionen haben Unternehmen mit einem Betriebsvermögen unter 90 Millionen Euro?
- Welche Optionen haben Unternehmen mit einem Betriebsvermögen ab 90 Millionen Euro?
- Wie lassen sich mit Nießbrauch Steuern sparen?
Verschenken oder vererben – was ist steuerlich klüger?
Egal, ob ein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder nach dem Tod vererbt wird – es fällt dieselbe Erb- und Schenkungsteuer darauf an. Wer sein Vermögen aber auf mehrere Schenkungen aufteilt, kann Steuern sparen.
Welche Freibeträge gelten für Erbschaft und Schenkung?
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist der Freibetrag. Bei Ehepartnern liegt er bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro. Ist das übertragene Vermögen größer, fallen auf den Rest Steuern an.
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