Viele Freiberufler wissen aus bitterer Erfahrung: Wenn sie sich neue Geschäftsfelder suchen und dabei als Unternehmer auftreten, kann es bei der Steuer richtig teuer werden. Mitunter haben Freiberufler jetzt etwas mehr Spielraum. Dafür hat der Bundesfinanzhof mit einer Grundsatzentscheidung gesorgt (Az.: VIII R 6/12).
Wenn die Nebengeschäfte pro Jahr höchstens drei Prozent (bisher: 1,25 Prozent) der gesamten freiberuflichen sowie gewerblichen Nettoumsätze ausmachen und maximal 24.500 Euro betragen, kosten nur die Gewinne aus den Extra-Geschäften zusätzlich Gewerbesteuer. Oberhalb der Grenzwerte schlägt der Fiskus freilich zu. Dann ist für alle Gewinne Einkommen- und obendrein Gewerbesteuer fällig – sowohl für die aus freiberuflicher Arbeit als auch für die aus Nebengeschäften.
Das gilt zum Beispiel für Augenärzte, die Kontaktlinsen und Pflegemittel verkaufen. Oder auch für Architekten, die mit Fertighäusern handeln oder Software-Tüftler, die Hardware vertreiben. Steuersparender Ausweg für wachstumsstarke Freiberufler: eine separate Firma gründen – mit Gewerbeschein und Gesellschaftsvertrag (bei Partnern). Wichtig ist die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe. Dazu müssen beide Bücher führen und die Kosten klar aufteilen.
Das bedeutet: eigene Bankkonten, getrennte Rechnungen, eigene Räume. Ein kleines, untervermietetes Zimmer mit Türschild genügt. Die Mitarbeiter dürfen auch für den Gewerbebetrieb arbeiten, wenn ihre Arbeitsverträge ergänzt und die anteiligen Kosten verrechnet werden. So bleiben die freiberuflichen Einkünfte garantiert gewerbesteuerfrei.
Gewerbesteuer sparen – die Vorteilsrechnung
Beispiel: Eine Gemeinschaftspraxis von drei Ärzten macht eine Million Euro Nettoumsatz und 400.000 Euro Gewinn. Sie verkauft zudem Medikamente, Blutdruckmesser und andere Geräte: Umsatz 60.000 Euro netto und 30.000 Euro Gewinn. Da der Extra-Umsatz über den Grenzwerten liegt, zahlt die Praxis für alle Gewinne (Gewerbeertrag) Gewerbesteuer. Die Rechnung zeigt, wie viel die Ärzte sparen, wenn sie für den Verkauf der Geräte und Medikamente ein Gewerbe anmelden.
Ohne Gewerbebetrieb |
|
Gewerbebetrag |
430.000 Euro |
Gewerbesteuer-Freibetrag |
24.500 Euro |
Zu versteuern |
405.500 Euro |
Gewerbesteuer * |
8515 Euro |
|
|

Friedrich Wamsler ist Steuerberater in der Kanzlei Baker Tilly Roelfs in München.
Mit Gewerbebetrieb |
|
Gewerbeertrag |
30.000 Euro |
Gewerbesteuer-Freibetrag |
24.500 Euro |
Zu versteuern |
5500 Euro |
Gewerbesteuer* |
115 Euro |
Steuer gespart* |
8400 Euro |
* 440 % Hebesatz, nach Anrechnung bei der Einkommenssteuer
Viele Freiberufler wissen aus bitterer Erfahrung: Wenn sie sich neue Geschäftsfelder suchen und dabei als Unternehmer auftreten, kann es bei der Steuer richtig teuer werden. Mitunter haben Freiberufler jetzt etwas mehr Spielraum. Dafür hat der Bundesfinanzhof mit einer Grundsatzentscheidung gesorgt (Az.: VIII R 6/12).
Wenn die Nebengeschäfte pro Jahr höchstens drei Prozent (bisher: 1,25 Prozent) der gesamten freiberuflichen sowie gewerblichen Nettoumsätze ausmachen und maximal 24.500 Euro betragen, kosten nur die Gewinne aus den Extra-Geschäften zusätzlich Gewerbesteuer. Oberhalb der Grenzwerte schlägt der Fiskus freilich zu. Dann ist für alle Gewinne Einkommen- und obendrein Gewerbesteuer fällig – sowohl für die aus freiberuflicher Arbeit als auch für die aus Nebengeschäften.
Das gilt zum Beispiel für Augenärzte, die Kontaktlinsen und Pflegemittel verkaufen. Oder auch für Architekten, die mit Fertighäusern handeln oder Software-Tüftler, die Hardware vertreiben. Steuersparender Ausweg für wachstumsstarke Freiberufler: eine separate Firma gründen – mit Gewerbeschein und Gesellschaftsvertrag (bei Partnern). Wichtig ist die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe. Dazu müssen beide Bücher führen und die Kosten klar aufteilen.
Das bedeutet: eigene Bankkonten, getrennte Rechnungen, eigene Räume. Ein kleines, untervermietetes Zimmer mit Türschild genügt. Die Mitarbeiter dürfen auch für den Gewerbebetrieb arbeiten, wenn ihre Arbeitsverträge ergänzt und die anteiligen Kosten verrechnet werden. So bleiben die freiberuflichen Einkünfte garantiert gewerbesteuerfrei.
Gewerbesteuer sparen - die Vorteilsrechnung
Beispiel: Eine Gemeinschaftspraxis von drei Ärzten macht eine Million Euro Nettoumsatz und 400.000 Euro Gewinn. Sie verkauft zudem Medikamente, Blutdruckmesser und andere Geräte: Umsatz 60.000 Euro netto und 30.000 Euro Gewinn. Da der Extra-Umsatz über den Grenzwerten liegt, zahlt die Praxis für alle Gewinne (Gewerbeertrag) Gewerbesteuer. Die Rechnung zeigt, wie viel die Ärzte sparen, wenn sie für den Verkauf der Geräte und Medikamente ein Gewerbe anmelden.
Ohne Gewerbebetrieb
Gewerbebetrag
430.000 Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag
24.500 Euro
Zu versteuern
405.500 Euro
Gewerbesteuer *
8515 Euro
Mit Gewerbebetrieb
Gewerbeertrag
30.000 Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag
24.500 Euro
Zu versteuern
5500 Euro
Gewerbesteuer*
115 Euro
Steuer gespart*
8400 Euro
* 440 % Hebesatz, nach Anrechnung bei der Einkommenssteuer