Qualifizierungsgeld
Nix mit Gießkanne! Wie Sie neue Fördermittel für Weiterbildungen bekommen

Das Qualifizierungsgeld soll Unternehmen stärken, die der Strukturwandel trifft - und Arbeitsplätze sichern. Doch wer bekommt es überhaupt? Wo liegen Fallstricke? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

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Qualifizierungsgeld
© Getty Images / the_burtons

„Gut gemeint ist das Gegenteil von gut“: Dieses Bonmot unklarer ­Herkunft passt Fachleuten zufolge ziemlich gut auf das neue Qualifi­zierungsgeld. Theoretisches Ziel des Förder­mittel-Programms: Beschäftigten, die aufgrund des Strukturwandels wahrscheinlich ihren ­Arbeitsplatz verlieren, eine Weiterbildung zu ermöglichen – und so im besten Fall den Job im Unternehmen zu sichern.

Ab dem 1. April sollen die Gelder verfügbar sein. Sie werden als Entgeltersatzleistung gezahlt – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld: Schicken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in eine Weiterbildung, erstattet ihnen die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Nettoentgelts, bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent.

So weit die Theorie. Aber: „Die konkreten Regelungen schließen von vornherein viele Unternehmen von der Förderung aus. Ich vermute da keine böse Absicht, eher haben diejenigen, die das Gesetz entworfen haben, zu wenige Menschen aus der Praxis befragt“, sagt Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Münchener Kanzlei Rödl & Partner.

Immerhin: Ein paar Unternehmen, denen der Strukturwandel zu schaffen macht, könnten vom Qualifizierungsgeld profitieren. Gehört Ihres dazu? Und wenn ja: Wie kommen Sie an die Förderung? Die wichtigsten Fakten.

Was genau wird mit dem Qualifizierungsgeld gefördert?

„Die Palette förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen ist sehr breit, der Gesetzgeber hat hier bewusst viel offen gehalten“, sagt Julia Bruck, Fachanwältin für Arbeitsrecht am Essener Standort der Kanzlei Buse. Zwar soll vor allem den Beschäftigten geholfen werden, deren Jobs durch die Digitalisierung überflüssig werden, aber nicht nur: „Die Gründe, warum ­Arbeitsplätze aufgrund des Strukturwandels gefährdet sein können, sind ja sehr verschieden – wie dann auch die möglicherweise hilf­reichen Qualifizierungsmaßnahmen“, so Bruck.

Die Weiterbildungen müssen drei Bedingungen erfüllen:


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"Gut gemeint ist das Gegenteil von gut“: Dieses Bonmot unklarer ­Herkunft passt Fachleuten zufolge ziemlich gut auf das neue Qualifi­zierungsgeld. Theoretisches Ziel des Förder­mittel-Programms: Beschäftigten, die aufgrund des Strukturwandels wahrscheinlich ihren ­Arbeitsplatz verlieren, eine Weiterbildung zu ermöglichen – und so im besten Fall den Job im Unternehmen zu sichern. Ab dem 1. April sollen die Gelder verfügbar sein. Sie werden als Entgeltersatzleistung gezahlt – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld: Schicken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in eine Weiterbildung, erstattet ihnen die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Nettoentgelts, bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. So weit die Theorie. Aber: „Die konkreten Regelungen schließen von vornherein viele Unternehmen von der Förderung aus. Ich vermute da keine böse Absicht, eher haben diejenigen, die das Gesetz entworfen haben, zu wenige Menschen aus der Praxis befragt“, sagt Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Münchener Kanzlei Rödl & Partner. Immerhin: Ein paar Unternehmen, denen der Strukturwandel zu schaffen macht, könnten vom Qualifizierungsgeld profitieren. Gehört Ihres dazu? Und wenn ja: Wie kommen Sie an die Förderung? Die wichtigsten Fakten. Was genau wird mit dem Qualifizierungsgeld gefördert? „Die Palette förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen ist sehr breit, der Gesetzgeber hat hier bewusst viel offen gehalten“, sagt Julia Bruck, Fachanwältin für Arbeitsrecht am Essener Standort der Kanzlei Buse. Zwar soll vor allem den Beschäftigten geholfen werden, deren Jobs durch die Digitalisierung überflüssig werden, aber nicht nur: „Die Gründe, warum ­Arbeitsplätze aufgrund des Strukturwandels gefährdet sein können, sind ja sehr verschieden – wie dann auch die möglicherweise hilf­reichen Qualifizierungsmaßnahmen“, so Bruck. Die Weiterbildungen müssen drei Bedingungen erfüllen: .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden