Qualifizierungsgeld
Nix mit Gießkanne! Wie Sie neue Fördermittel für Weiterbildungen bekommen

Das Qualifizierungsgeld soll Unternehmen stärken, die der Strukturwandel trifft - und Arbeitsplätze sichern. Doch wer bekommt es überhaupt? Wo liegen Fallstricke? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

28. März 2024, 09:55 Uhr, von Kathrin Halfwassen, Redakteurin

Qualifizierungsgeld
© the_burtons / Moment / Getty Images

„Gut gemeint ist das Gegenteil von gut“: Dieses Bonmot unklarer ­Herkunft passt Fachleuten zufolge ziemlich gut auf das neue Qualifi­zierungsgeld. Theoretisches Ziel des Förder­mittel-Programms: Beschäftigten, die aufgrund des Strukturwandels wahrscheinlich ihren ­Arbeitsplatz verlieren, eine Weiterbildung zu ermöglichen – und so im besten Fall den Job im Unternehmen zu sichern.

Ab dem 1. April sollen die Gelder verfügbar sein. Sie werden als Entgeltersatzleistung gezahlt – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld: Schicken Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in eine Weiterbildung, erstattet ihnen die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des Nettoentgelts, bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent.

So weit die Theorie. Aber: „Die konkreten Regelungen schließen von vornherein viele Unternehmen von der Förderung aus. Ich vermute da keine böse Absicht, eher haben diejenigen, die das Gesetz entworfen haben, zu wenige Menschen aus der Praxis befragt“, sagt Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Münchener Kanzlei Rödl & Partner.

Immerhin: Ein paar Unternehmen, denen der Strukturwandel zu schaffen macht, könnten vom Qualifizierungsgeld profitieren. Gehört Ihres dazu? Und wenn ja: Wie kommen Sie an die Förderung? Die wichtigsten Fakten.

Was genau wird mit dem Qualifizierungsgeld gefördert?

„Die Palette förderfähiger Weiterbildungsmaßnahmen ist sehr breit, der Gesetzgeber hat hier bewusst viel offen gehalten“, sagt Julia Bruck, Fachanwältin für Arbeitsrecht am Essener Standort der Kanzlei Buse. Zwar soll vor allem den Beschäftigten geholfen werden, deren Jobs durch die Digitalisierung überflüssig werden, aber nicht nur: „Die Gründe, warum ­Arbeitsplätze aufgrund des Strukturwandels gefährdet sein können, sind ja sehr verschieden – wie dann auch die möglicherweise hilf­reichen Qualifizierungsmaßnahmen“, so Bruck.

Die Weiterbildungen müssen drei Bedingungen erfüllen:

  • Das Programm umfasst mindestens 120 Stunden und überschreitet umgekehrt nicht die Dauer einer Vollzeitmaßnahme von 3,5 Jahren. „Damit ist vom Englischkurs bis zum neuen Berufsabschluss auf gleichem Qualifikationsniveau grundsätzlich alles denkbar“, sagt Alexander Bourzutschky.
  • Der Bildungsträger besitzt eine sogenannte „AZAV-Zertifizierung“, erfüllt also die gesetz­lichen Vorgaben der Akkreditierungs- und ­Zulassungsverordnung. „Die Lehrgänge selbst brauchen keine Zertifizierung. Viele KI-Kurse etwa sind so neu, dass sie noch gar keine haben können“, so Bourzutschky weiter.
  • Die Angestellten müssen der Weiterbildung zustimmen – einfach anordnen dürfen Chefs und Chefinnen sie nicht.

Drei Anwendungsbeispiele

  • Ein Schuhhändler erwirtschaftet mit seinem Laden immer weniger Umsatz. Ein Onlineshop soll das Geschäft retten – doch die beiden Verkäuferinnen kennen sich mit E-Commerce nicht aus. Eine Weiterbildung soll ­ihnen die nötigen Kompetenzen vermitteln, um einen Onlineshop erstellen zu lassen und anschließend pflegen zu können.
  • Eine Kommunikationsagentur mit fünf Angestellten nutzt verstärkt Künstliche Intelligenz, um Texte für Kunden zu erstellen. Dadurch ist die Arbeit sehr viel schneller erledigt – und ­eine Texterstelle bedroht. Eine KI-Schulung soll das Teammitglied dazu befähigen, neue Anwendungsmöglichkeiten für die Agentur zu finden und zu betreuen.
  • Ein Bäcker muss neue Geschäftsfelder für seinen Traditionsbetrieb erschließen, weil der Kundenstamm schrumpft. Er überlegt, künftig auch Motivtorten anzubieten – und will einem Mitarbeiter eine umfangreiche Konditor-Weiterbildung in Teilzeit ermög­lichen, um ihn zu halten.

„In allen Fällen sind die Unternehmen klar vom Strukturwandel betroffen und Arbeitsplätze bedroht. Die Weiterbildungen könnten diese Jobs sehr wahrscheinlich sichern. Und wären damit über das Qualifizierungsgeld förderfähig“, sagt Rechtsanwalt Bourzutschky.

Die Weiterbildungen können in Voll- oder Teilzeit erfolgen, ausgeschlossen sind laut ­Gesetzestext aber Kurse, die nicht über „arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfort­bildungen“ hinausgehen. Dazu zählen laut Julia Bruck betriebseigene Software-Schulungen mit einem Umfang von bis zu acht Stunden oder auch gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen wie die für betriebliche Ersthelfer.

Die Experten
Julia Bruck ist Fachanwältin für Arbeitsrecht am Essener Standort der Kanzlei Buse.
 
Alexander Bourzutschky Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Münchener Kanzlei Rödl & Partner.

Welche Unternehmen bekommen die Fördermittel?

Um Qualifizierungsgeld für eine förderfähige Weiterbildung zu erhalten, müssen Betriebe drei Voraussetzungen erfüllen.

  • In Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden müssen mindestens 10 Prozent der Arbeits­plätze strukturwandelbedingt bedroht sein, in größeren Betrieben mindestens 20 Prozent. „Eine Untergrenze zur absoluten Zahl ge­fährdeter Arbeitsplätze gibt es nicht“, erklärt ­Arbeitsrechtlerin Bruck. „In Kleinstbetrieben mit maximal neun Mitarbeitenden genügt es also, wenn ein Teammitglied den Job verlieren könnte.“
  • Die Beschäftigten, die das Qualifizierungsgeld bekommen sollen, dürfen zuletzt vor vier Jahren an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
  • Es muss einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geben, worin geklärt wird: Inwieweit betrifft der Strukturwandel Unternehmen und Branche? Welcher Qualifizierungsbedarf ergibt sich daraus? Wie soll das Qualifizierungsgeld in Anspruch genommen werden?

Und hier setzt die Kritik der Experten an: „Diese Voraussetzung geht an der Praxis komplett vorbei“, sagt Bourzutschky. Viele kleinere Unternehmen seien weder tarifgebunden, noch hätten sie einen Betriebsrat. „Und damit sind sie aus dem Programm komplett raus.“ Immerhin: Für Kleinstunternehmen mit ­maximal neun Angestellten gibt es eine ­Ausnahmeregelung. „Hier müssen Sie nur schriftlich erklären, dass Ihr Unternehmen die ­Voraussetzungen für die Förderung erfüllt“, so der Anwalt weiter.

Julia Bruck rät, in der Erklärung konkret zu argumentieren: „Nur den Gesetzestext abzuschreiben ist mit Sicherheit nicht ausreichend – die Angestellten der Bundesagentur für ­Arbeit müssen in der Lage sein, zu prüfen, ob die Voraussetzungen wirklich gegeben sind.“

Gibt es alternative Wege zum Qualifizierungsgeld?

Größere Unternehmen ohne Tarifbindung und Betriebsrat können womöglich trotzdem Qualifizierungsgeld erhalten. Etwa wenn sie in ­verschiedenen – kleineren – Betriebseinheiten organisiert sind. „Die Regelungen des Gesetzes beziehen sich ja auf die Betriebsebene. Wenn Ihr Unternehmen also mehrere Betriebe hat, einer davon beispielsweise nur fünf Beschäftigte zählt und ein Arbeitsplatz bedroht ist, gelten die Regeln für Kleinstbetriebe – und Sie können über die schriftliche Erklärung die Fördermittel beantragen“, sagt Bruck.

Eine zweite Möglichkeit könnte es für Firmen aus einer Branche mit Tarifverträgen ­geben. „Wenn der Betrieb unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fiele und darin Regelungen zum Qualifizierungsgeld enthalten wären, könnten Sie gegebenenfalls in Ihrem Antrag darauf verweisen – und erklären, dass Sie ähnlich wie die tarifgebundenen Betriebe vom Strukturwandel betroffen sind“, erklärt Bruck.

Dies sei allerdings nur ein Versuch und nicht ausdrücklich vom Gesetzestext gedeckt. „Es gibt noch keine Rechtsprechung zu den konkreten Vorgaben. Es könnte aber gut sein, dass an einigen Stellen im Gesetz noch nachgebessert und präzisiert wird, wenn klar wird, wie viele Unternehmen aktuell von den Maßnahmen ausgeschlossen sind“, so Brucks Fazit.

Was ist noch zu beachten?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen selbst berechnen, wie hoch das Qualifizierungsgeld ausfallen würde. Ähnlich dem Kurzarbeitergeld basiert die Berechnung auf der ­sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Genaue Informationen dazu stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website bereit. Wichtig: Nehmen Beschäftigte nach Beginn der Weiterbildung eine Nebentätigkeit auf, werden diese Einkünfte angerechnet – bis auf einen Frei­betrag von 165 Euro.

Sind Mitarbeitende arbeitsunfähig, besteht der Anspruch auf Qualifizierungsgeld weiter, nicht aber, wenn sie Krankengeld erhalten – und bei Urlaub ist er ausgeschlossen. Bricht jemand die Weiterbildung ab, gilt der Anspruch auf Qualifizierungsgeld nur zeitanteilig bis zum letzten Tag der Teilnahme. Und wenn ­Angestellte gekündigt werden oder selbst kündigen, erlischt er. „Solche Änderungen sollten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen der Bundesagentur für Arbeit mitteilen“, sagt Expertin Bruck.

Wie beantrage ich das Qualifizierungsgeld?

Die Antragsunterlagen können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit aufrufen und direkt online ausfüllen. Wichtig: Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate vor ­Beginn der Weiterbildung stellen.

In eigener Sache
Power-Hour: Change-Management
Gratis Webinar für Unternehmer
Power-Hour: Change-Management
60 Minuten, 5 Lektionen, 1 Ziel: Ihr Unternehmen zielsicher durch Veränderungen führen – ohne dass jemand durchdreht.