Steuertipps 2023
Die 60 besten Steuertipps für Unternehmerinnen und Unternehmer

Egal, ob Sie den Firmengewinn drücken, privat Steuern sparen oder ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto ermöglichen wollen: Diese Steuertipps sollten Sie als Unternehmer nutzen.

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Steuertipps 2023
© Marlene Gollasch

30 Tipps, um die Firma fit für den Aufschwung zu machen

1. An morgen denken

Teure Anschaffungen sind zumeist von langer Hand geplant. Wer abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Einrichtungsgegenstände erst im kommenden Jahr kaufen oder mieten will, kann sich 2023 noch einen ­Liquiditätsvorteil sichern: Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro dürfen bis zu 50 Prozent der avisierten Aufwendungen vorab absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Summe laufende Investitionsabzugsbeträge (IAB) von maximal 200.000 Euro.

Tipp: „Innerhalb von drei Jahren ist der IAB in der Regel aufzulösen, also sollte das Objekt spätestens 2026 angeschafft sein. Sonst erhöht sich in dem Jahr der Gewinn entsprechend, es fallen gegebenenfalls Zinsen an“, sagt Steuerberater Dietrich Loll, Geschäftsführer der Kanzlei ETL Steuerrecht in Berlin. Für IAB der Jahre 2017 bis 2019 gelten verlängerte Fristen. Sie sind bis Ende 2023 aufzulösen. „Wer noch nichts gekauft hat, muss sich beeilen.“ Wichtig: Nach der Anschaffung ist das Wirtschaftsgut stets bis Ende des Folgejahres mindestens zu 90 Prozent betrieblich einzusetzen.

IAB aus aufzulösen bis Ende
2017 2023, nach 6 Jahren
2018 2023, nach 5 Jahren
2019 2023, nach 4 Jahren
2020 2023, regulär
2021 2024, regulär
2022 2025, regulär

2. Abschreiben, bitte

Bewegliche Wirtschaftsgüter, die Unternehmen in den Corona-Jahren 2020 bis Ende 2022 gekauft haben, können sie mit maximal
25 Prozent degressiv abschreiben. Vorteil dieser Methode: Die Abschreibungsbeträge sind in den ersten Jahren höher. Für Anschaffungen ab 2023 gilt das nicht mehr. Aber vor Weihnachten soll das Wachstumschancengesetz noch durch den Bundesrat gehen. Unter anderem ist vor­gesehen, die degressive AfA für Wirtschafts­güter mit Anschaffung zwischen dem 1.10.2023 bis 31.12.2024 wiedereinzuführen.

Musterrechnung*
Ein Unternehmer hat zum 1.10.2023 eine neue Maschine für 6000 Euro gekauft, diese schreibt er zu 25 Prozent im Jahr 2023 ab.
Anschaffungskosten: 6000 Euro
Afa per anno 25 Prozent: 1500 Euro
Absetzbar für drei Monate in 2023: 375 Euro
Buchwert Ende 2023: 5625 Euro
Abschreibung 2024: 1406,25 Euro
Buchwert Ende 2024: 4218,75 Euro
*vorbehaltlich der finalen Gesetzesfassung


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30 Tipps, um die Firma fit für den Aufschwung zu machen 1. An morgen denken Teure Anschaffungen sind zumeist von langer Hand geplant. Wer abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Einrichtungsgegenstände erst im kommenden Jahr kaufen oder mieten will, kann sich 2023 noch einen ­Liquiditätsvorteil sichern: Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro dürfen bis zu 50 Prozent der avisierten Aufwendungen vorab absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Summe laufende Investitionsabzugsbeträge (IAB) von maximal 200.000 Euro. Tipp: „Innerhalb von drei Jahren ist der IAB in der Regel aufzulösen, also sollte das Objekt spätestens 2026 angeschafft sein. Sonst erhöht sich in dem Jahr der Gewinn entsprechend, es fallen gegebenenfalls Zinsen an“, sagt Steuerberater Dietrich Loll, Geschäftsführer der Kanzlei ETL Steuerrecht in Berlin. Für IAB der Jahre 2017 bis 2019 gelten verlängerte Fristen. Sie sind bis Ende 2023 aufzulösen. „Wer noch nichts gekauft hat, muss sich beeilen.“ Wichtig: Nach der Anschaffung ist das Wirtschaftsgut stets bis Ende des Folgejahres mindestens zu 90 Prozent betrieblich einzusetzen. IAB aus aufzulösen bis Ende 2017 2023, nach 6 Jahren 2018 2023, nach 5 Jahren 2019 2023, nach 4 Jahren 2020 2023, regulär 2021 2024, regulär 2022 2025, regulär 2. Abschreiben, bitte Bewegliche Wirtschaftsgüter, die Unternehmen in den Corona-Jahren 2020 bis Ende 2022 gekauft haben, können sie mit maximal 25 Prozent degressiv abschreiben. Vorteil dieser Methode: Die Abschreibungsbeträge sind in den ersten Jahren höher. Für Anschaffungen ab 2023 gilt das nicht mehr. Aber vor Weihnachten soll das Wachstumschancengesetz noch durch den Bundesrat gehen. Unter anderem ist vor­gesehen, die degressive AfA für Wirtschafts­güter mit Anschaffung zwischen dem 1.10.2023 bis 31.12.2024 wiedereinzuführen. Musterrechnung* Ein Unternehmer hat zum 1.10.2023 eine neue Maschine für 6000 Euro gekauft, diese schreibt er zu 25 Prozent im Jahr 2023 ab. Anschaffungskosten: 6000 Euro Afa per anno 25 Prozent: 1500 Euro Absetzbar für drei Monate in 2023: 375 Euro Buchwert Ende 2023: 5625 Euro Abschreibung 2024: 1406,25 Euro Buchwert Ende 2024: 4218,75 Euro *vorbehaltlich der finalen Gesetzesfassung .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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