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30 Tipps, um die Firma fit für den Aufschwung zu machen
1. An morgen denken
Teure Anschaffungen sind zumeist von langer Hand geplant. Wer abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Einrichtungsgegenstände erst im kommenden Jahr kaufen oder mieten will, kann sich 2023 noch einen Liquiditätsvorteil sichern: Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro dürfen bis zu 50 Prozent der avisierten Aufwendungen vorab absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Summe laufende Investitionsabzugsbeträge (IAB) von maximal 200.000 Euro.
Tipp: „Innerhalb von drei Jahren ist der IAB in der Regel aufzulösen, also sollte das Objekt spätestens 2026 angeschafft sein. Sonst erhöht sich in dem Jahr der Gewinn entsprechend, es fallen gegebenenfalls Zinsen an“, sagt Steuerberater Dietrich Loll, Geschäftsführer der Kanzlei ETL Steuerrecht in Berlin. Für IAB der Jahre 2017 bis 2019 gelten verlängerte Fristen. Sie sind bis Ende 2023 aufzulösen. „Wer noch nichts gekauft hat, muss sich beeilen.“ Wichtig: Nach der Anschaffung ist das Wirtschaftsgut stets bis Ende des Folgejahres mindestens zu 90 Prozent betrieblich einzusetzen.
IAB aus | aufzulösen bis Ende |
2017 | 2023, nach 6 Jahren |
2018 | 2023, nach 5 Jahren |
2019 | 2023, nach 4 Jahren |
2020 | 2023, regulär |
2021 | 2024, regulär |
2022 | 2025, regulär |
2. Abschreiben, bitte
Bewegliche Wirtschaftsgüter, die Unternehmen in den Corona-Jahren 2020 bis Ende 2022 gekauft haben, können sie mit maximal
25 Prozent degressiv abschreiben. Vorteil dieser Methode: Die Abschreibungsbeträge sind in den ersten Jahren höher. Für Anschaffungen ab 2023 gilt das nicht mehr. Aber vor Weihnachten soll das Wachstumschancengesetz noch durch den Bundesrat gehen. Unter anderem ist vorgesehen, die degressive AfA für Wirtschaftsgüter mit Anschaffung zwischen dem 1.10.2023 bis 31.12.2024 wiedereinzuführen.
Musterrechnung*
Ein Unternehmer hat zum 1.10.2023 eine neue Maschine für 6000 Euro gekauft, diese schreibt er zu 25 Prozent im Jahr 2023 ab.
Anschaffungskosten: 6000 Euro
Afa per anno 25 Prozent: 1500 Euro
Absetzbar für drei Monate in 2023: 375 Euro
Buchwert Ende 2023: 5625 Euro
Abschreibung 2024: 1406,25 Euro
Buchwert Ende 2024: 4218,75 Euro
*vorbehaltlich der finalen Gesetzesfassung
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