Arbeitszeitmodelle
14 flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick

Für jedes Unternehmen gibt es ein passendes Arbeitszeitmodell. Nur welche Formen gibt es? Was ist rechtlich zu beachten? Welche Vor- und Nachteile haben sie? Hier finden Sie Anregungen, wie Sie Ihre Arbeitszeiten gestalten können.

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Flexible Arbeitszeitmodelle
© knallgrün/Photocase

Die 14 Varianten der Arbeitszeitgestaltung werden auch in der Broschüre „Flexible Arbeitszeitmodelle“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgestellt. Sie passen zu unterschiedlichsten Bedürfnissen von Unternehmen. Viele Arbeitszeitmodelle lassen sich auch miteinander kombinieren.

Teilzeit

Wenn Menschen weniger als die vereinbarte Regelarbeitszeit arbeiten, spricht man von Teilzeit. Darunter fällt etwa die Halbtagsstelle ebenso wie die 80-Prozent-Stelle. Die Stunden können unterschiedlich verteilt sein, zum Beispiel gleichmäßig auf fünf Tage pro Woche. Manche planen lieber feste freie Tage zwischen den Arbeitstagen ein oder arbeiten mehrere Monate hintereinander mehr, und dafür an anderen weniger. Das Modell lässt sich gut mit dem Lebensarbeitszeitmodell kombinieren (siehe Punkt 9: Jahresarbeitszeit). Rechtlich wird Teilzeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.


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Die 14 Varianten der Arbeitszeitgestaltung werden auch in der Broschüre "Flexible Arbeitszeitmodelle" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgestellt. Sie passen zu unterschiedlichsten Bedürfnissen von Unternehmen. Viele Arbeitszeitmodelle lassen sich auch miteinander kombinieren. Teilzeit Wenn Menschen weniger als die vereinbarte Regelarbeitszeit arbeiten, spricht man von Teilzeit. Darunter fällt etwa die Halbtagsstelle ebenso wie die 80-Prozent-Stelle. Die Stunden können unterschiedlich verteilt sein, zum Beispiel gleichmäßig auf fünf Tage pro Woche. Manche planen lieber feste freie Tage zwischen den Arbeitstagen ein oder arbeiten mehrere Monate hintereinander mehr, und dafür an anderen weniger. Das Modell lässt sich gut mit dem Lebensarbeitszeitmodell kombinieren (siehe Punkt 9: Jahresarbeitszeit). Rechtlich wird Teilzeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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