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Die 14 Varianten der Arbeitszeitgestaltung werden auch in der Broschüre „Flexible Arbeitszeitmodelle“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgestellt. Sie passen zu unterschiedlichsten Bedürfnissen von Unternehmen. Viele Arbeitszeitmodelle lassen sich auch miteinander kombinieren.
Teilzeit
Wenn Menschen weniger als die vereinbarte Regelarbeitszeit arbeiten, spricht man von Teilzeit. Darunter fällt etwa die Halbtagsstelle ebenso wie die 80-Prozent-Stelle. Die Stunden können unterschiedlich verteilt sein, zum Beispiel gleichmäßig auf fünf Tage pro Woche. Manche planen lieber feste freie Tage zwischen den Arbeitstagen ein oder arbeiten mehrere Monate hintereinander mehr, und dafür an anderen weniger. Das Modell lässt sich gut mit dem Lebensarbeitszeitmodell kombinieren (siehe Punkt 9: Jahresarbeitszeit). Rechtlich wird Teilzeit im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
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