Ein Paukenschlag im Arbeitsrecht: Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im September entschieden (Az.: 1 ABR 22/21). Bislang mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht wiederum vor, dass Zeiterfassungssysteme nachvollziehbar und fälschungssicher sein sollen. Besonders hoch im Kurs stehen daher digitale Stechuhren. Doch für wen eignet sich welches Tool? Ein Überblick.
Mehr zum Urteil und den Konsequenzen für Arbeitgeber lesen Sie hier: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was das BAG-Urteil für Betriebe bedeutet
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