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„Nicht jedem Unternehmer fällt es leicht, sich mit dem eigenen Ableben und dessen Konsequenzen zu befassen“, sagt Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbrecht bei der Kanzlei Rose & Partner. Ein Unbehagen, vor dem selbst Profis offenbar nicht gefeit sind: „Es gibt sogar Fachanwälte für Erbrecht, die kein eigenes Testament haben“, sagt Sven Gelbke, Geschäftsführer der Internetplattform „Die Erbschützer“, die sich auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert hat.
Aber warum ist ein Testament gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem Betrieb im Rücken wichtig? Und welche Klauseln erhalten den Familienfrieden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist ein Unternehmertestament?
Wie der Name schon sagt: das Testament eines Unternehmers oder einer Unternehmerin. Es besteht nicht zusätzlich zu einem „privaten“ Testament und unterscheidet sich formal nicht von jedem anderen Testament. Inhaltlich aber schon, denn das Unternehmertestament regelt nicht nur das Privatvermögen, sondern auch, was mit dem Betrieb passieren und wer ihn führen soll.
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