Verträge für Nachfolger: Gesellschaftervertrag oder Familienverfassung – was gehört wo rein?
Verträge für Nachfolger
Gesellschaftervertrag oder Familienverfassung – was gehört wo rein?
Ein Gesellschaftervertrag und eine Familienverfassung regeln die Zusammenarbeit und helfen, Konflikte unter den Unternehmenserben zu vermeiden. Wie sie sich unterscheiden und worauf zu achten ist.
24. April 2024, 08:54 Uhr, von Jennifer Spatz und Marie Welling
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Was muss in einem Gesellschaftervertrag stehen?
Der Gesellschaftervertrag ist der Kern einer jeden Gesellschaft, egal, ob GmbH, AG oder KG. Das Dokument, auch Satzung genannt, ist für die Gründung einer Gesellschaft unerlässlich und muss Fakten enthalten wie Name und Sitz der Gesellschaft sowie Name und Anschrift der Gesellschafter. Auch der Zweck des Unternehmens muss drinstehen, etwa, ob es sich um ein Handels- und ein Produktionsunternehmen handelt. Zudem darf die Höhe des Nennkapitals nicht fehlen.
Laut den Rechtsanwälten und Steuerberatern Rose & Partner aus Hannover ist es auch wichtig, Klauseln für einen Streitfall zu formulieren. Auf ihrer Website empfehlen sie daher auch Abfindungsregeln, falls ein Mitglied aus dem Gesellschafterkreis aussteigt. Auch wer welche Stimmrechte hat und wie der Gewinn verteilt wird, kann im Gesellschaftervertrag stehen.
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Was muss in einem Gesellschaftervertrag stehen?
Der Gesellschaftervertrag ist der Kern einer jeden Gesellschaft, egal, ob GmbH, AG oder KG. Das Dokument, auch Satzung genannt, ist für die Gründung einer Gesellschaft unerlässlich und muss Fakten enthalten wie Name und Sitz der Gesellschaft sowie Name und Anschrift der Gesellschafter. Auch der Zweck des Unternehmens muss drinstehen, etwa, ob es sich um ein Handels- und ein Produktionsunternehmen handelt. Zudem darf die Höhe des Nennkapitals nicht fehlen.
Laut den Rechtsanwälten und Steuerberatern Rose & Partner aus Hannover ist es auch wichtig, Klauseln für einen Streitfall zu formulieren. Auf ihrer Website empfehlen sie daher auch Abfindungsregeln, falls ein Mitglied aus dem Gesellschafterkreis aussteigt. Auch wer welche Stimmrechte hat und wie der Gewinn verteilt wird, kann im Gesellschaftervertrag stehen.
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