Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag
- Was gilt für GbR, OHG, GmbH?
- Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?
- Wann reicht ein Mustervertrag?
- Änderung am Gesellschaftsvertrag
- Wie werden Beschlüsse gefasst?
- Wer entscheidet bei einem Patt?
- Rechte der Minderheitsgesellschafter
- Rechte der Geschäftsführung
- Verkauf von Anteilen
- Übertragung in der Familie
- Tod eines Gesellschafters
- Ausschluss von Gesellschaftern
Der Gesellschaftsvertrag ist eine Art Grundgesetz des Unternehmens. Darin legen die Gesellschafter die Spielregeln ihres gemeinsamen Geschäftslebens fest. „Es ist immer ratsam, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, wie man später zusammenarbeiten möchte“, sagt Andrea Zbiral-Müller, Referentin für Recht und Steuern bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main. „Sobald mehr als eine Person involviert ist, ist Menschlichkeit immer vorprogrammiert“, warnt die Expertin. Ein Gesellschaftsvertrag kann dann helfen, Missverständnisse auszuräumen und Konflikten vorzubeugen.
Doch wie gut sind bestehende Regelungen mit dem Unternehmen gealtert? Wann sollten sie auf den Prüfstand? Schließlich entwickelt sich nicht nur die Firma weiter, auch die Ziele der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bleiben nicht immer dieselben. Und: Nicht zuletzt ändert sich auch die Rechtslage. Der Gesellschaftsvertrag sollte dem Rechnung tragen.
GbR, OHG, GmbH: Wer braucht einen Gesellschaftsvertrag?
Um einen Gesellschaftsvertrag kommt im Grunde kaum ein Unternehmen herum. Wer sein Gewerbe als Einzelunternehmer betreibt, benötigt das Dokument zwar nicht. Auch bei einer GbR ist kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Trotzdem sei es sinnvoll, die Rechte und Anteile der Gesellschafter einer GbR vertraglich zu regeln, betont IHK-Referentin Zbiral-Müller.
Für alle anderen Rechtsformen gilt: „Spätestens mit dem Eintrag ins Handelsregister braucht es immer einen Gesellschaftsvertrag“, sagt Burkhard Binnewies, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. Bei Kapitalgesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Der Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben – auch dann, wenn die GmbH nur einen Inhaber hat. Sobald er im Handelsregister hinterlegt ist, wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH auch Satzung genannt.
Bei Personengesellschaften wie OHG und KG ist keine besondere Form des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Liegt dieser nicht als gesondertes Dokument vor, ergibt er sich aus den Pflichtangaben zu den Gesellschaftern im Handelsregister.
Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?
Die Mindestanforderungen an einen Gesellschaftsvertrag sind schnell aufgezählt. Für das Gründungsdokument einer GmbH sind etwa die folgenden Angaben gesetzlich vorgeschrieben (Paragraf 3 GmbH-Gesetz): Name und Sitz der Gesellschaft sowie Namen und Anschriften der Gesellschafter. In jedem Fall muss dort auch der Zweck der Gesellschaft enthalten sein, also ob es sich zum Beispiel um ein produzierendes Unternehmen handelt oder um einen Dienstleister.
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