Wer einen alten Firmenwagen loswerden will, hat viele Optionen - von Verkaufen bis Privatentnahme. Aber Achtung: Oft drohen überraschend Steuern oder Haftung.
4. Oktober 2010, 08:54 Uhr,
Von Olaf Wittrock
So einen schicken neuen BMW 7er hätten Sie auch gern als Firmenwagen? Dann verkaufen Sie Ihren alten doch - aber Vorsicht: Es gibt rechtliche Tücken.
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Verkauf an Händler
Der einfachste Weg: Der Gebrauchte geht an den Händler zurück, der ihn in Zahlung nimmt. Steuerlich entsteht ein Gewinn oder Verlust, wenn der Händler netto mehr oder weniger zahlt als in der Bilanz angesetzt.
Verkauf an Kollegen
Mehr Geld als Händler zahlen womöglich Kollegen, die den Wagen noch länger fahren würden. Es kann lohnen, sich mal bei anderen Firmen umzuhören.
Verkauf an privat
Wer als Unternehmer an privat verkauft, sollte aufpassen. In diesem Fall droht zwei Jahre lang, was früher Gewährleistung hieß und heute Sachmängelhaftung: Geht etwas kaputt, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an Unternehmer verkauft, kann die Haftung ausschließen.
Privatentnahme
In vielen Unternehmen gängige Praxis: Der Chef überführt den Gebrauchten per Entnahme in sein Privatvermögen. Achtung: Dadurch steigt der steuerpflichtige Gewinn, und zwar um den Buchwert des Autos.
Entnahme + Verkauf
Wer ein Fahrzeug entnimmt, nur um es danach als Privatmann und ohne Sachmängelhaftung weiterzuverkaufen, kann Ärger bekommen. Weisen Juristen einen Trick nach, ist der Haftungsausschluss nichtig.
Verschenken
Steuerlich unbefriedigend ist auch das Verschenken alter Autos. Wer freiwillig auf Geld verzichtet, muss trotzdem einen Gewinn verbuchen – und zwar in Höhe des Marktwerts des Gebrauchten plus Umsatzsteuer.
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Verkauf an Händler
Der einfachste Weg: Der Gebrauchte geht an den Händler zurück, der ihn in Zahlung nimmt. Steuerlich entsteht ein Gewinn oder Verlust, wenn der Händler netto mehr oder weniger zahlt als in der Bilanz angesetzt.
Verkauf an Kollegen
Mehr Geld als Händler zahlen womöglich Kollegen, die den Wagen noch länger fahren würden. Es kann lohnen, sich mal bei anderen Firmen umzuhören.
Verkauf an privat
Wer als Unternehmer an privat verkauft, sollte aufpassen. In diesem Fall droht zwei Jahre lang, was früher Gewährleistung hieß und heute Sachmängelhaftung: Geht etwas kaputt, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an Unternehmer verkauft, kann die Haftung ausschließen.
Privatentnahme
In vielen Unternehmen gängige Praxis: Der Chef überführt den Gebrauchten per Entnahme in sein Privatvermögen. Achtung: Dadurch steigt der steuerpflichtige Gewinn, und zwar um den Buchwert des Autos.
Entnahme + Verkauf
Wer ein Fahrzeug entnimmt, nur um es danach als Privatmann und ohne Sachmängelhaftung weiterzuverkaufen, kann Ärger bekommen. Weisen Juristen einen Trick nach, ist der Haftungsausschluss nichtig.
Verschenken
Steuerlich unbefriedigend ist auch das Verschenken alter Autos. Wer freiwillig auf Geld verzichtet, muss trotzdem einen Gewinn verbuchen – und zwar in Höhe des Marktwerts des Gebrauchten plus Umsatzsteuer.