In Familienunternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG) unterwegs sind, können die Inhaber ihre Anteile an die Kinder oder Enkel weiterreichen und sich dabei den Nießbrauch vorbehalten. Dadurch kann die Familie gleichwohl von den Vergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer profitieren – unter gewissen Umständen, urteilte unlängst der Bundesfinanzhof (BFH; Az.: II R 34/16).
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