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Nicht mal während der Finanzkrise gab es das: Wegen der Corona-Pandemie haben laut der Bundesagentur für Arbeit mehr als 900.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet – und damit fast jeder dritte deutsche Betrieb.
Zum Vergleich: In den Krisenjahren 2009 und 2010 waren es 60.000 Firmen. Kein Wunder also, dass die Arbeitsagentur in der aktuellen Krise dazu angehalten ist, Anträge auf Kurzarbeit möglichst schnell zu bewilligen, auch wenn Unterlagen fehlen. Nur so erhalten Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage rasch Hilfe.
Doch bei diesem lockeren Verfahren bleibt es nicht: Nach Ende des Bezugs von Kurzarbeitergeld prüft die Agentur für Arbeit abschließend, ob Unternehmen die Hilfen rechtmäßig kassiert haben. Betrieben, die geschummelt haben, drohen teils hohe Strafen. Jörn Kuhn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Oppenhoff, und Antje Teufel, Bereichsleiterin bei der Arbeitsagentur, geben einen Überblick darüber, was Unternehmer jetzt wissen müssen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Unternehmen geprüft wird?
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