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Seit vergangenem Herbst ist es dunkler in Deutschland – zumindest dort, wo Unternehmen und öffentliche Verwaltung den Vorgaben der ersten Energiesicherungsverordnung folgen: Sie beinhaltet unter anderem, dass Gebäude nachts nicht mehr angestrahlt werden dürfen und Leuchtreklamen ausgeschaltet bleiben müssen. Und das wird wohl auch bis weit ins Frühjahr hinein so bleiben: In einem Beschluss hat der Bundesrat zugestimmt, die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung zu verlängern. Sie gilt nun bis zum 15. April 2023.
Hintergrund ist das Ziel der Regierung, den Gasverbrauch um 20 Prozent zu senken, um unabhängiger von russischen Gasimporten zu werden. Der Staat spannt zum Energiesparen Privatpersonen, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer ein. Am 1. September 2022 ist die erste Verordnung (EnSikuMaV) in Kraft getreten, die nun bis Mitte April 2023 gilt. Am 1. Oktober 2022 folgte die zweite Verordnung (EnSimiMaV) mit weiteren Maßnahmen für zwei Jahre.
Wer die Vorgaben umsetzt, kann angesichts der stark gestiegen Energiepreise viel Geld sparen. Klar ist aber auch: Wie sehr Betriebe sich auch bemühen zu sparen – es ist utopisch, ähnliche Energiekosten wie 2021, dem Jahr vor Beginn der Krieges, zu erreichen. „Die Mehrkosten gegenüber 2021 kann man nicht auffangen“, sagt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online.
Ein Überblick über die Maßnahmen der Verordnungen, für welche Betriebe sie gelten und wieviel Energie Unternehmen dadurch sparen können.
Was gilt bis 15. April 2023?
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