Gesetzesänderungen im Mai 2024
Das ändert sich für Unternehmen und Verbraucher

Mindestlohn, Ladekabel, Balkonkraftwerke: Im Mai 2024 treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen.

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Im Mai 2024 treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft, die für Unternehmen und Verbraucher relevant sind.
Im Mai 2024 treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft, die für Unternehmen und Verbraucher relevant sind.

Gesetzesänderungen für Unternehmer im Mai 2024

Mindestlohn in der Pflege steigt

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab dem 1. Mai 2024 mehr Geld. Hilfskräften müssen Arbeitgeber künftig mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde zahlen, qualifizierten Pflegehilfskräften 16,50 Euro und Pflegefachkräften 19,50 Euro. Zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne erneut steigen.

Mehr Geld für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie

Beschäftigte und Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie erhalten ab dem 1. Mai 2024 ebenfalls mehr Geld. Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen steigen um 3,3 Prozent.

Kennzeichnung bei Neuwagen

Autohändler müssen Käufern von Neuwagen ab dem 1. Mai mehr Informationen liefern. Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Außerdem ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, das Fahrzeuggewicht spielt jetzt für die Einstufung keine Rolle mehr. Zudem müssen Autohändler die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre ausweisen.

Meldung bei Unfällen mit Kraftstoffen

Bisher mussten Unternehmen, die Diesel oder ähnliche Kraftstoffe transportieren, bei einem Unfall getrennt voneinander melden, wie viel des Ladeguts und wie viel vom Antriebsstoff ausgeflossen ist. Das konnten mitunter derselbe Stoff sein, also etwa beides Mal Diesel. Die ausgetretene Menge dieser Stoffe mussten Transportfirmen dennoch eindeutig dem Betriebsstoff bzw. dem Ladegut zuordnen. Künftig entfällt diese Anforderung, und sie müssen nur noch die Gesamtmenge des ausgetretenen Stoffes melden.

Digitale-Dienste-Gesetz

Bundestag und Bundesrat haben das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Damit setzt die Bundesregierung den Digital Services Act (DSA) in nationales Recht um. Die EU-Verordnung beinhaltet eine Reihe von Verpflichtungen für 19 besonders große Plattformen wie Google-Dienste, soziale Medien (z.B. Instagram und Tiktok) und Shoppingseiten (z.B. Amazon und Zalando). Sie ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Das deutsche Gesetz regelt vor allem, wer für die Aufsicht und bei Verstößen zuständig ist. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Bundesnetzagentur. Nutzerinnen und Nutzer können sich bei Beschwerden direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz betrifft insbesondere die großen Internetkonzerne, ist aber auch auf kleinere Unternehmen anwendbar, die mehr als 49 Mitarbeiter haben und Host-Provider sind. Unter anderem beinhaltet das Gesetz Bußgelder für Verstöße gegen die EU-Verordnung. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Euro sogar bis zu einer Geldbuße von 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich im Laufe des Mai.

Gesetzesänderungen für Verbraucher im Mai 2024

Mehr Kraftwerke für Balkons

Mieter und Eigentümer können jetzt leichter Balkonkraftwerke installieren – nach monatelangen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung ist das „Solarpaket I“ im Schnelldurchlauf durch Bundestag und Bundesrat gegangen. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die am Balkongeländer befestigt werden und Strom vor allem für den Hausgebrauch produzieren.

Bislang allerdings mit diversen Beschränkungen: So durfte der Wechselrichter, der aus dem solaren Gleichstrom haushaltsüblichen Wechselstrom macht, nur 600 Watt haben, das Balkonkraftwerk musste bei mehreren Stellen offiziell angemeldet werden. Auch die wohnungs- und mietrechtlichen Verfahren vor der Anbringung waren vergleichsweise kompliziert.

Nunmehr gilt:

  • Die Wechselrichter dürfen künftig bis zu 800 Watt leisten.
  • Die Anlage muss nur noch beim Marktstammdatenregister, nicht mehr beim Netzbetreiber registriert werden.
  • Im Mietrecht gelten Balkonkraftwerke künftig als „privilegierte Veränderung“, die Vermieter in aller Regel genehmigen müssen.
  • Bis ein Zweirichtungstromzähler angebracht ist, darf vorübergehend auch ein rückwärts laufender Zähler verwendet werden – das gilt dann, wenn der Strom nicht im Haushalt verbraucht wird, sondern ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Erleichtert wird auch der Ausbau von Solaranlagen auf den Dächern von Gewerbegebäuden, in Solarparks und auf Parkplätzen, Äckern, Mooren und an Berghängen. Was mal geplant war, aber nicht mehr kommt: ein „Resilienzbonus“, sprich: Subventionen für heimische Hersteller von Photovoltaikanlagen.

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Ticketsteuer steigt

Ab Mai dürfte Fliegen teurer werden. Denn die Steuer auf jedes Flugticket wird je nach Ziel um fast 20 Prozent angehoben. Sie steigt zum 1. Mai wie folgt:

  • Kurzstrecke bis zu 2500 Kilometer: von 13,03 Euro auf 15,53 Euro
  • Mittelstrecke zwischen 2500 und 6000 Kilometer: von 33,01 Euro auf 39,34 Euro
  • Langstrecke ab 6000 Kilometer: von 59,43 Euro auf 70,83 Euro

Fluggesellschaften dürfen sie an die Gäste weitergeben. Hat man bereits ein Ticket für einen günstigeren Steuersatz gekauft, kann der Preis nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Bundesregierung erhofft sich von der höheren Steuer deutliche Mehreinnahmen.

Einheitliche Ladekabel sind bald Pflicht

Mobiltelefone und andere technische Geräte wie Tablets, eBook-Reader oder Digitalkameras müssen Nutzerinnen und Nutzer künftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufladen können: eine USB-C-Schnittstelle. Das gilt auch für Apple-Geräte. Der amerikanische Tech-Riese hatte sich lange geweigert, seine Smartphones, Tablets mit USB-C-Anschlüssen auszustatten.

Damit dürfen technische Geräte mit USB-C-Anschluss künftig auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden, weil davon ausgegangen wird, dass viele Konsumenten entsprechende Ladekabel bereits besitzen. Auf den Verpackungen müssen Käuferinnen und Käufer jedoch anhand von Piktogrammen eindeutig erkennen können, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.

Mit diesen Änderungen am Funkanlagengesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Durch die Novelle sollen Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden. Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich im Laufe des Mai.

Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland bezahlen

Autofahrer, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Voraussetzung ist, dass die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt. Das Gleiche gilt übrigens auch umgekehrt, wenn Schweizer im deutschen Straßenverkehr auffällig werden.

 

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Gesetzesänderungen für Unternehmer im Mai 2024 Mindestlohn in der Pflege steigt Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab dem 1. Mai 2024 mehr Geld. Hilfskräften müssen Arbeitgeber künftig mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde zahlen, qualifizierten Pflegehilfskräften 16,50 Euro und Pflegefachkräften 19,50 Euro. Zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne erneut steigen. Mehr Geld für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie Beschäftigte und Auszubildende in der Metall- und Elektroindustrie erhalten ab dem 1. Mai 2024 ebenfalls mehr Geld. Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen steigen um 3,3 Prozent. Kennzeichnung bei Neuwagen Autohändler müssen Käufern von Neuwagen ab dem 1. Mai mehr Informationen liefern. Vorgeschrieben sind spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Außerdem ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, das Fahrzeuggewicht spielt jetzt für die Einstufung keine Rolle mehr. Zudem müssen Autohändler die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre ausweisen. Meldung bei Unfällen mit Kraftstoffen Bisher mussten Unternehmen, die Diesel oder ähnliche Kraftstoffe transportieren, bei einem Unfall getrennt voneinander melden, wie viel des Ladeguts und wie viel vom Antriebsstoff ausgeflossen ist. Das konnten mitunter derselbe Stoff sein, also etwa beides Mal Diesel. Die ausgetretene Menge dieser Stoffe mussten Transportfirmen dennoch eindeutig dem Betriebsstoff bzw. dem Ladegut zuordnen. Künftig entfällt diese Anforderung, und sie müssen nur noch die Gesamtmenge des ausgetretenen Stoffes melden. Digitale-Dienste-Gesetz Bundestag und Bundesrat haben das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Damit setzt die Bundesregierung den Digital Services Act (DSA) in nationales Recht um. Die EU-Verordnung beinhaltet eine Reihe von Verpflichtungen für 19 besonders große Plattformen wie Google-Dienste, soziale Medien (z.B. Instagram und Tiktok) und Shoppingseiten (z.B. Amazon und Zalando). Sie ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern. Das deutsche Gesetz regelt vor allem, wer für die Aufsicht und bei Verstößen zuständig ist. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Bundesnetzagentur. Nutzerinnen und Nutzer können sich bei Beschwerden direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Das Digitale-Dienste-Gesetz betrifft insbesondere die großen Internetkonzerne, ist aber auch auf kleinere Unternehmen anwendbar, die mehr als 49 Mitarbeiter haben und Host-Provider sind. Unter anderem beinhaltet das Gesetz Bußgelder für Verstöße gegen die EU-Verordnung. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Euro sogar bis zu einer Geldbuße von 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich im Laufe des Mai. [mehr-zum-thema] Gesetzesänderungen für Verbraucher im Mai 2024 Mehr Kraftwerke für Balkons Mieter und Eigentümer können jetzt leichter Balkonkraftwerke installieren - nach monatelangen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung ist das "Solarpaket I" im Schnelldurchlauf durch Bundestag und Bundesrat gegangen. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die am Balkongeländer befestigt werden und Strom vor allem für den Hausgebrauch produzieren. Bislang allerdings mit diversen Beschränkungen: So durfte der Wechselrichter, der aus dem solaren Gleichstrom haushaltsüblichen Wechselstrom macht, nur 600 Watt haben, das Balkonkraftwerk musste bei mehreren Stellen offiziell angemeldet werden. Auch die wohnungs- und mietrechtlichen Verfahren vor der Anbringung waren vergleichsweise kompliziert. Nunmehr gilt: Die Wechselrichter dürfen künftig bis zu 800 Watt leisten. Die Anlage muss nur noch beim Marktstammdatenregister, nicht mehr beim Netzbetreiber registriert werden. Im Mietrecht gelten Balkonkraftwerke künftig als "privilegierte Veränderung", die Vermieter in aller Regel genehmigen müssen. Bis ein Zweirichtungstromzähler angebracht ist, darf vorübergehend auch ein rückwärts laufender Zähler verwendet werden - das gilt dann, wenn der Strom nicht im Haushalt verbraucht wird, sondern ins öffentliche Netz eingespeist wird. Erleichtert wird auch der Ausbau von Solaranlagen auf den Dächern von Gewerbegebäuden, in Solarparks und auf Parkplätzen, Äckern, Mooren und an Berghängen. Was mal geplant war, aber nicht mehr kommt: ein "Resilienzbonus", sprich: Subventionen für heimische Hersteller von Photovoltaikanlagen. Ticketsteuer steigt Ab Mai dürfte Fliegen teurer werden. Denn die Steuer auf jedes Flugticket wird je nach Ziel um fast 20 Prozent angehoben. Sie steigt zum 1. Mai wie folgt: Kurzstrecke bis zu 2500 Kilometer: von 13,03 Euro auf 15,53 Euro Mittelstrecke zwischen 2500 und 6000 Kilometer: von 33,01 Euro auf 39,34 Euro Langstrecke ab 6000 Kilometer: von 59,43 Euro auf 70,83 Euro Fluggesellschaften dürfen sie an die Gäste weitergeben. Hat man bereits ein Ticket für einen günstigeren Steuersatz gekauft, kann der Preis nachträglich nicht mehr geändert werden. Die Bundesregierung erhofft sich von der höheren Steuer deutliche Mehreinnahmen. Einheitliche Ladekabel sind bald Pflicht Mobiltelefone und andere technische Geräte wie Tablets, eBook-Reader oder Digitalkameras müssen Nutzerinnen und Nutzer künftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufladen können: eine USB-C-Schnittstelle. Das gilt auch für Apple-Geräte. Der amerikanische Tech-Riese hatte sich lange geweigert, seine Smartphones, Tablets mit USB-C-Anschlüssen auszustatten. Damit dürfen technische Geräte mit USB-C-Anschluss künftig auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden, weil davon ausgegangen wird, dass viele Konsumenten entsprechende Ladekabel bereits besitzen. Auf den Verpackungen müssen Käuferinnen und Käufer jedoch anhand von Piktogrammen eindeutig erkennen können, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht. Mit diesen Änderungen am Funkanlagengesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Durch die Novelle sollen Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden. Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich im Laufe des Mai. Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland bezahlen Autofahrer, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen, werden vom 1. Mai an durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Voraussetzung ist, dass die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt. Das Gleiche gilt übrigens auch umgekehrt, wenn Schweizer im deutschen Straßenverkehr auffällig werden.  
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