Organisation
Firmenwagen verkaufen – und was ist mit der Steuer?

Wer einen alten Firmenwagen loswerden will, hat viele Optionen - von Verkaufen bis Privatentnahme. Aber Achtung: Oft drohen überraschend Steuern oder Haftung.

,

Kommentieren
So einen schicken neuen BMW 7er hätten Sie auch gern als Firmenwagen? Dann verkaufen Sie Ihren alten doch -  aber Vorsicht: Es gibt rechtliche Tücken.
So einen schicken neuen BMW 7er hätten Sie auch gern als Firmenwagen? Dann verkaufen Sie Ihren alten doch - aber Vorsicht: Es gibt rechtliche Tücken.
© press-inform

Verkauf an Händler

Der einfachste Weg: Der Gebrauchte geht an den Händler zurück, der ihn in Zahlung nimmt. Steuerlich entsteht ein Gewinn oder Verlust, wenn der Händler netto mehr oder weniger zahlt als in der Bilanz angesetzt.

Verkauf an Kollegen

Mehr Geld als Händler zahlen womöglich Kollegen, die den Wagen noch länger fahren würden. Es kann lohnen, sich mal bei anderen Firmen umzuhören.

Verkauf an privat

Wer als Unternehmer an privat verkauft, sollte aufpassen. In diesem Fall droht zwei Jahre lang, was früher Gewährleistung hieß und heute Sachmängelhaftung: Geht etwas kaputt, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an Unternehmer verkauft, kann die Haftung ausschließen.

Privatentnahme

In vielen Unternehmen gängige Praxis: Der Chef überführt den Gebrauchten per Entnahme in sein Privatvermögen. Achtung: Dadurch steigt der steuerpflichtige Gewinn, und zwar um den Buchwert des Autos.

Entnahme + Verkauf

Wer ein Fahrzeug entnimmt, nur um es danach als Privatmann und ohne Sachmängelhaftung weiterzuverkaufen, kann Ärger bekommen. Weisen Juristen einen Trick nach, ist der Haftungsausschluss nichtig.

Verschenken

Steuerlich unbefriedigend ist auch das Verschenken alter Autos. Wer freiwillig auf Geld verzichtet, muss trotzdem einen Gewinn verbuchen – und zwar in Höhe des Marktwerts des Gebrauchten plus Umsatzsteuer.

In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
Verkauf an Händler Der einfachste Weg: Der Gebrauchte geht an den Händler zurück, der ihn in Zahlung nimmt. Steuerlich entsteht ein Gewinn oder Verlust, wenn der Händler netto mehr oder weniger zahlt als in der Bilanz angesetzt. Verkauf an Kollegen Mehr Geld als Händler zahlen womöglich Kollegen, die den Wagen noch länger fahren würden. Es kann lohnen, sich mal bei anderen Firmen umzuhören. Verkauf an privat Wer als Unternehmer an privat verkauft, sollte aufpassen. In diesem Fall droht zwei Jahre lang, was früher Gewährleistung hieß und heute Sachmängelhaftung: Geht etwas kaputt, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an Unternehmer verkauft, kann die Haftung ausschließen. Privatentnahme In vielen Unternehmen gängige Praxis: Der Chef überführt den Gebrauchten per Entnahme in sein Privatvermögen. Achtung: Dadurch steigt der steuerpflichtige Gewinn, und zwar um den Buchwert des Autos. Entnahme + Verkauf Wer ein Fahrzeug entnimmt, nur um es danach als Privatmann und ohne Sachmängelhaftung weiterzuverkaufen, kann Ärger bekommen. Weisen Juristen einen Trick nach, ist der Haftungsausschluss nichtig. Verschenken Steuerlich unbefriedigend ist auch das Verschenken alter Autos. Wer freiwillig auf Geld verzichtet, muss trotzdem einen Gewinn verbuchen – und zwar in Höhe des Marktwerts des Gebrauchten plus Umsatzsteuer.
Mehr lesen über