Zukunftsfinanzierungsgesetz: Das sollten Sie über Mitarbeiterbeteiligung wissen
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Mitarbeiter an der Firma beteiligen? Das sollten Sie vorher klären
Die Bundesregierung hat die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen erleichtert. Wann es sich jetzt lohnt, Angestellte zu echten Teilhabern zu machen. Und wie Sie dabei vorgehen.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Firmen alle Register ziehen, um Mitarbeiter zu finden und zu halten. Ein Baustein, um Menschen an die Firma zu binden, kann ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sein. Dabei können Angestellte am finanziellen Erfolg des Unternehmens teilhaben oder sogar echte Mitgesellschafter werden– je nachdem, wie das Programm gestrickt ist.
Der grundsätzliche Vorteil dabei: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die am Unternehmen beteiligt sind, denken und handeln tendenziell langfristiger, denn ihre finanziellen Interessen werden mit denen des Unternehmens verknüpft. Gleichzeitig haben Arbeitgeber im Kampf um die besten Talente ein weiteres gutes Argument.
Meist werden die Anteile verbilligt oder unentgeltlich an die Mitarbeiter abgegeben. Dabei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der wie Arbeitslohn behandelt wird und auch sozialversicherungspflichtig ist. Steuerlich ist das nicht trivial und sollte gut vorbereitet sein.
Welche Grundsatzfragen sollten Sie sich stellen?
Zum Jahresende 2023 hat die Bundesregierung einen steuerlichen Nachteil echter Beteiligungsprogramme beseitigt. Rein steuerlich ist es jetzt für viele Unternehmen einfacher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt am Unternehmen zu beteiligen. Um zu entscheiden, ob so ein Programm zur eigenen Firma passt – oder ob es vielleicht bessere Alternativen gibt –, sollten Chefs und Chefinnen aber noch weitere Punkte bedenken:
Wer soll beteiligt werden? Richtet sich das Beteiligungsprogramm an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, vom Hausmeister bis zum Geschäftsführer? Oder sollen nur bestimmte Gruppen, zum Beispiel wichtige Führungskräfte, einbezogen werden?
Wie eng soll die Bindung an das Unternehmen sein? Wenn Mitarbeiter direkt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind, haben sie Pflichten und Rechte gegenüber dem Unternehmen. Wollen Sie Ihre Angestellten wirklich so eng in die Unternehmensführung einbinden und ihnen detaillierte Einblicke gewähren?
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In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Firmen alle Register ziehen, um Mitarbeiter zu finden und zu halten. Ein Baustein, um Menschen an die Firma zu binden, kann ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sein. Dabei können Angestellte am finanziellen Erfolg des Unternehmens teilhaben oder sogar echte Mitgesellschafter werden– je nachdem, wie das Programm gestrickt ist.
Der grundsätzliche Vorteil dabei: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die am Unternehmen beteiligt sind, denken und handeln tendenziell langfristiger, denn ihre finanziellen Interessen werden mit denen des Unternehmens verknüpft. Gleichzeitig haben Arbeitgeber im Kampf um die besten Talente ein weiteres gutes Argument.
Meist werden die Anteile verbilligt oder unentgeltlich an die Mitarbeiter abgegeben. Dabei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der wie Arbeitslohn behandelt wird und auch sozialversicherungspflichtig ist. Steuerlich ist das nicht trivial und sollte gut vorbereitet sein.
Welche Grundsatzfragen sollten Sie sich stellen?
Zum Jahresende 2023 hat die Bundesregierung einen steuerlichen Nachteil echter Beteiligungsprogramme beseitigt. Rein steuerlich ist es jetzt für viele Unternehmen einfacher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt am Unternehmen zu beteiligen. Um zu entscheiden, ob so ein Programm zur eigenen Firma passt – oder ob es vielleicht bessere Alternativen gibt –, sollten Chefs und Chefinnen aber noch weitere Punkte bedenken:
Wer soll beteiligt werden? Richtet sich das Beteiligungsprogramm an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, vom Hausmeister bis zum Geschäftsführer? Oder sollen nur bestimmte Gruppen, zum Beispiel wichtige Führungskräfte, einbezogen werden?
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