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Welche Frist gilt 2023 für die Abgabe der Steuererklärung 2022?
Stichtag fürs Einreichen der Steuererklärung ist normalerweise jeweils der 31. Juli des Folgejahres. Das gilt seit 2019 – vorher war es der 31. Mai des Folgejahres. Hintergrund der Änderungen ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (PDF).
2023 gibt es jedoch noch eine zusätzliche Fristverlängerung: Wie schon in den beiden Vorjahren bekommen alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, dafür mehr Zeit. Für die Steuererklärung 2022 beträgt die Verlängerung zwei Monate – Stichtag ist also der 30. September 2023. Diese Änderung ist festgeschrieben im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (PDF), das Mitte 2022 vom Bundestag beschlossen wurde.
Der Hintergrund: Für viele dürfte es auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie aufwändiger sein, die Steuererklärung für 2022 zu erstellen. Etwa, weil sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen wollen oder Kurzarbeitergeld und Corona-Zuschüsse aus dem Programm der Überbrückungshilfe angeben müssen.
2023 fällt der 30. September auf einen Samstag. Daher gibt es zwei zusätzliche Tage Aufschub: Bis Montag, den 2. Oktober 2023, muss die Steuererklärung all jener Steuerzahler beim Finanzamt eingetroffen sein, die gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind – das schließt die meisten Selbstständigen und Unternehmerinnen und Unternehmer ein. Dieselbe Frist gilt im Übrigen auch für die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für 2022.
Welche Abgabefrist gilt, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für 2022 erledigt?
Nur diejenigen, die ihre Steuerklärung selbst einreichen wollen, müssen dies bis zum 30. September 2023 tun. Steuerberater müssen die Steuererklärung für ihre Mandanten grundsätzlich spätestens 14 Monate nach Jahresende abgeben, also Ende Februar des übernächsten Jahres.

Doch für die Steuererklärung 2022 bekommen Steuerberater fünf Monate mehr Zeit: Stichtag für die Steuererklärung 2022 ist damit der 31. Juli 2024.
Diese Frist gilt ebenso für alle, die sich bei ihrer Steuererklärung von einem Lohnsteuerverein helfen lassen (diese Möglichkeit steht allerdings nur Angestellten offen).
Steuerberater hatten bereits eine Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2021 bekommen. Dabei wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um sechs Monate nach hinten verschoben: Steuerberater haben nun bis zum 31. August 2023 Zeit, die Steuererklärung ihrer Mandanten für 2021 einzureichen.
Wie kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Wer seine Steuererklärung nicht bis zum 30. September, beziehungsweise 2. Oktober 2023 fertig bekommt, weil er über Lose-Blatt-Sammlungen mit Rechnungen und Belegen brütet oder an den Formularen des Finanzamts verzweifelt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dafür muss man keine Formulare ausfüllen – es reicht aus, ein formloses Schreiben per Brief oder Fax ans Finanzamt zu schicken.
Darin sollte man seine Steuernummer angeben und kurz begründen, warum man einen Aufschub benötigt. Sie können Ihre Sachbearbeiter auch anrufen und um eine Fristverlängerung bitten – sie vermerken dies dann in Ihrer Akte.
Über das elektronische Elster-Portal können Sie die Fristverlängerung online beantragen.

Welche Frist gilt für die freiwillige Steuererklärung?
Alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben vier Jahre Zeit dafür. Die Fristen lauten folglich:
- Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023
- Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024
- Steuererklärung 2021: 31. Dezember 2025
- Steuererklärung 2022: 31. Dezember 2026
Wer ist überhaupt gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Grundsätzlich müssen alle Selbstständigen, Unternehmer, Gewerbetreibenden und Freiberufler eine Steuererklärung abgeben. Es gelten 2023 jedoch folgende Einkommensuntergrenzen:

- 10.908 Euro Jahreseinkommen für Singles
- 21.816 Euro Jahreseinkommen für Ehepartner
Dieser Grundfreibetrag ist festgelegt in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG). Nur wer mehr verdient, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Arbeitnehmer müssen nur unter folgenden Bedingungen eine Steuererklärung abgeben:
- Gemeinsam veranlagte Ehepartner haben die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 bzw. 4 mit Faktor gewählt.
- Für den Steuerzahler oder Ehepartner gelten individuelle Freibeträge.
- Der Steuerzahler hatte neben dem Gehalt weitere Einkünfte oder bezog Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld) in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr.
- Der Steuerzahler hat von mehreren Arbeitgebern ein Gehalt erhalten, das nicht pauschal versteuert wurde.
- Der Steuerzahler wurde geschieden und er selbst oder sein ehemaliger Ehepartner haben im selben Jahr wieder geheiratet.
- Der Steuerzahler hatte Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr, wie etwa Mieteinnahmen.
Gelten die oben genannten Punkte nicht und der Arbeitnehmer war das gesamte Jahr über beim selben Arbeitgeber angestellt, ist er also nicht von der Frist betroffen.
Rentner müssen nur eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr Rente als den oben genannten Grundfreibetrag erhalten.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreiche?
Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und dies vergessen, schickt das Finanzamt als Erstes eine Mahnung. Darin wird ein Termin festgelegt, bis zu dem Sie die Steuererklärung nachreichen müssen.
Liegen Ihre Unterlagen auch an diesem Termin noch nicht vor, schätzt der Finanzbeamte Ihr Einkommen und verschickt den Steuerbescheid. Danach haben Sie noch vier Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Ist diese Frist verstrichen, steht Ihre Steuer für 2022 fest – steuerliche Vergünstigungen, etwa durch Werbungskosten, können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
Wer sich zu lange für seine Erklärung Zeit lässt, dem droht zusätzlich ein Verspätungszuschlag – und zwar automatisch. Die Regelungen dazu sind in §152 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens fixiert.
Der Verspätungszuschlag beträgt für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen (z.B. Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung), 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer. Mindestens jedoch sind es 25 Euro pro angefangenem Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag ist auf höchstens 25.000 Euro beschränkt.
Der automatische Verspätungszuschlag trifft jedoch nur diejenigen, die Steuern nachzahlen müssen. Bei einer Steuererstattung oder wenn das Finanzamt die Steuer auf 0 Euro festsetzt, greift der Zuschlag nicht automatisch. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Finanzbehörden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen. Diesen Ermessensspielraum haben Finanzbeamte allerdings nur, wenn die verspätete Steuerklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Steuerjahres abgegeben wird. Danach erfolgt der Verspätungszuschlag automatisch.
Wichtig: Durch die Fristverlängerung zur Steuererklärung im Zuge der Corona-Krise verlängern sich auch die Fristen bei den Verspätungszuschlägen entsprechend.
Wie lange dauert es, bis das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet?
Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid im Briefkasten landet und man weiß, wie viele Steuern man zurückerstattet bekommt oder nachzahlen muss? Die Antwort: Es kommt ganz darauf an, wo man wohnt. Denn bei den Bearbeitungszeiten gibt es von Finanzamt zu Finanzamt massive Unterschiede. Einen Überblick, wie lange Finanzämter in Deutschland und Ihr eigenen Finanzamt brauchen, finden Sie in diesem Artikel Steuerbescheid: Das sind die langsamsten Finanzämter Deutschlands
Abgabefristen auf einen Blick
Abgabefrist freiwillige Steuererklärung | Abgabefrist verpflichtende Steuererklärung | Abgabefrist bei Hilfe durch Steuerberater | |
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Steuererklärung 2019 | 31. Dezember 2023 | 31. Juli 2020 | 31. Februar 2021 |
Steuererklärung 2020 | 31. Dezember 2024 | 31. Oktober 2021 | 31. August 2022 |
Steuererklärung 2021 | 31. Dezember 2025 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 |
Steuererklärung 2022 | 31. Dezember 2026 | 2. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
