Steuererklärung Die neuen Fristen für 2022 – und wie Sie eine Fristverlängerung beantragen

Mehr Zeit für die Steuererklärung: Welche Fristen 2022 aufgrund der Corona-Krise gelten, wer eine zusätzliche Fristverlängerung beantragen kann – und wie das geht.

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Welche Frist gilt 2022 für die Abgabe der Steuererklärung?

Stichtag fürs Einreichen der Steuererklärung ist normalerweise jeweils der 31. Juli des Folgejahres. Das gilt seit 2019 – vorher war es der 31. Mai des Folgejahres. Hintergrund der Änderungen ist das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Be­steue­rungs­ver­fah­rens (PDF).

2022 gibt es jedoch noch eine zusätzliche Fristverlängerung: Wie schon im Vorjahr bekommen alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen, dafür drei Monate mehr Zeit – also bis zum 31. Oktober 2022. Diese Änderung ist festgeschrieben im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (PDF), das Ende Mai vom Bundestag beschlossen wurde.

Der Hintergrund: Für viele dürfte es wegen der Corona-Pandemie aufwändiger sein, die Steuererklärung für das Jahr 2021 zu erstellen. Etwa, weil sie Corona-Zuschüsse aus dem Programm der Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld angeben müssen oder aber die Homeoffice-Pauschale geltend machen wollen.

2022 fällt der 31. Oktober auf einen Montag. Bis dahin muss die Steuererklärung all jener Steuerzahler beim Finanzamt eingetroffen sein, die gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind – das schließt die meisten Selbstständigen und Unternehmer ein. Dieselbe Frist gilt im Übrigen auch für die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für 2021.

Wer in einem Bundesland wohnt, in dem der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag) ist, hat für die Abgabe der Steuererklärung sogar Zeit bis zum 1. November 2022. Diese Bundesländer sind: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Welche Abgabefrist gilt, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung 2021 erledigt?

Nur diejenigen, die ihre Steuerklärung selbst einreichen wollen, müssen dies bis zum 31. Oktober 2022 tun. Steuerberater müssen die Steuererklärung für ihre Mandanten grundsätzlich spätestens 14 Monate nach Jahresende abgeben, also Ende Februar des übernächsten Jahres.

Doch für die Steuererklärung 2021 bekommen Steuerberater sechs Monate mehr Zeit: Stichtag für die Steuererklärung 2021 ist damit der 31. August 2023.

Diese Frist gilt ebenso für alle, die sich bei ihrer Steuererklärung von einem Lohnsteuerverein helfen lassen (diese Möglichkeit steht allerdings nur Angestellten offen).

Steuerberater haben außerdem eine weitere Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 bekommen. So wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um insgesamt sechs Monate nach hinten verschoben: Steuerberater haben nun bis zum 31. August 2022 Zeit, die Steuererklärung ihrer Mandanten für 2020 einzureichen.

Wie kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Wer seine Steuererklärung bis 31. Oktober beziehungsweise 1. November 2022 nicht fertig bekommt, weil er über Lose-Blatt-Sammlungen mit Rechnungen und Belegen brütet oder an den Formularen des Finanzamts verzweifelt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dafür muss man keine Formulare ausfüllen – es reicht aus, ein formloses Schreiben per Brief oder Fax ans Finanzamt zu schicken.

Darin sollte man seine Steuernummer angeben und kurz begründen, warum man einen Aufschub benötigt. Sie können Ihren Sachbearbeiter auch anrufen und um eine Fristverlängerung bitten – er vermerkt dies dann in Ihrer Akte.

Welche Frist gilt für die freiwillige Steuererklärung?

Alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben vier Jahre Zeit dafür. Die Fristen lauten folglich:

  • Steuererklärung 2018: 31. Dezember 2022
  • Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023
  • Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024
  • Steuererklärung 2021: 31. Dezember 2025

Wer ist überhaupt gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Grundsätzlich müssen alle Selbstständigen, Unternehmer, Gewerbetreibenden und Freiberufler eine Steuererklärung abgeben. Es gelten 2022 jedoch folgende Einkommensuntergrenzen:

  • 10.347 Euro Jahreseinkommen für Singles
  • 20.694 Euro Jahreseinkommen für Ehepartner

Dieser Grundfreibetrag ist festgelegt in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG). Nur wer mehr verdient, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Arbeitnehmer müssen nur unter folgenden Bedingungen eine Steuererklärung abgeben:

  • Gemeinsam veranlagte Ehepartner haben die Steuerklassen-Kombination 3 und 5 bzw. 4 mit Faktor gewählt.
  • Für den Steuerzahler oder Ehepartner gelten individuelle Freibeträge.
  • Der Steuerzahler hatte neben dem Gehalt weitere Einkünfte oder bezog Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld) in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr.
  • Der Steuerzahler hat von mehreren Arbeitgebern ein Gehalt erhalten, das nicht pauschal versteuert wurde.
  • Der Steuerzahler wurde geschieden und er selbst oder sein ehemaliger Ehepartner haben im selben Jahr wieder geheiratet.

Gelten die oben genannten Punkte nicht und der Arbeitnehmer war das gesamte Jahr über beim selben Arbeitgeber angestellt, ist er also nicht von der Frist betroffen. Rentner müssen nur eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr Rente als den oben genannten Grundfreibetrag erhalten.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und dies vergessen, schickt das Finanzamt als Erstes eine Mahnung. Darin wird ein Termin festgelegt, bis zu dem Sie die Steuererklärung nachreichen müssen.

Liegen Ihre Unterlagen auch an diesem Termin noch nicht vor, schätzt der Finanzbeamte Ihr Einkommen und verschickt den Steuerbescheid. Danach haben Sie noch vier Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Ist diese Frist verstrichen, steht Ihre Steuer für 2021 fest – steuerliche Vergünstigungen, etwa durch Werbungskosten, können dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Wer sich zu lange für seine Erklärung Zeit lässt, dem droht zusätzlich ein Verspätungszuschlag – und zwar automatisch. Der Verspätungszuschlag beträgt für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen (z.B. Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung), 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer. Mindestens jedoch sind es 25 Euro pro angefangenem Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag ist auf höchstens 25.000 Euro beschränkt.

Der automatische Verspätungszuschlag trifft jedoch nur diejenigen, die Steuern nachzahlen müssen. Bei einer Steuererstattung oder wenn das Finanzamt die Steuer auf 0 Euro festsetzt, greift der Zuschlag nicht automatisch. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der Finanzbehörden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen. Diesen Ermessensspielraum haben Finanzbeamte allerdings nur, wenn die verspätete Steuerklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Steuerjahres abgegeben wird. Danach erfolgt der Verspätungszuschlag automatisch.

Wichtig: Durch die Fristverlängerung zur Steuererklärung im Zuge der Corona-Krise verlängern sich auch die Fristen bei den Verspätungszuschlägen entsprechend.

 

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