Vermögen verschenken: Wie Sie Geld, Haus oder Firma steuergünstig per Schenkung übertragen
Vermögen verschenken
Wie Sie Geld, Haus oder Firma steuergünstig per Schenkung übertragen
Unternehmer können die Krise nutzen, um steuergünstig Vermögen auf die Kinder oder den Partner zu übertragen. Worauf es ankommt, wenn Geld, Haus oder Firma verschenkt werden.
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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Eingebrochene Umsätze, gefallene Immobilienpreise, Turbulenzen am Aktienmarkt – die Coronakrise hat zu vielen Verwerfungen geführt. 2020 droht etlichen Vermögensanlagen ein Wertverlust. Doch darin steckt auch eine Chance: Sind Firmenanteile, Immobilien und Aktien niedrig bewertet, sinkt auch die Schenkungsteuer, wenn das Vermögen übertragen wird.
Steht der Entschluss für eine Schenkung fest, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einen Teil des Erbes steuergünstig auf die nächste Generation zu übertragen: „Wer perspektivisch eine Schenkung plant, sollte sein Vorhaben jetzt prüfen und unter Umständen vorziehen“, empfiehlt der Fachanwalt für Erbrecht Andreas Kühne von der Kanzlei BKL Fischer Kühne und Partner in Bonn. In der Krise würden sich oftmals mehr Vermögenswerte in die gesetzlichen Freibeträge „packen“ lassen als davor oder danach.
Der Grund: In welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt, hängt vom steuerlichen Bemessungswert der Schenkung ab – und der liegt im Sommer 2020 oft deutlich niedriger als noch vor Ausbruch der Pandemie. Schenkende gewinnen dadurch mehr Spielraum, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das verschenkte Vermögen perspektivisch wieder an Wert gewinnt.
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Eingebrochene Umsätze, gefallene Immobilienpreise, Turbulenzen am Aktienmarkt – die Coronakrise hat zu vielen Verwerfungen geführt. 2020 droht etlichen Vermögensanlagen ein Wertverlust. Doch darin steckt auch eine Chance: Sind Firmenanteile, Immobilien und Aktien niedrig bewertet, sinkt auch die Schenkungsteuer, wenn das Vermögen übertragen wird.
Steht der Entschluss für eine Schenkung fest, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einen Teil des Erbes steuergünstig auf die nächste Generation zu übertragen: „Wer perspektivisch eine Schenkung plant, sollte sein Vorhaben jetzt prüfen und unter Umständen vorziehen“, empfiehlt der Fachanwalt für Erbrecht Andreas Kühne von der Kanzlei BKL Fischer Kühne und Partner in Bonn. In der Krise würden sich oftmals mehr Vermögenswerte in die gesetzlichen Freibeträge „packen“ lassen als davor oder danach.
Der Grund: In welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt, hängt vom steuerlichen Bemessungswert der Schenkung ab – und der liegt im Sommer 2020 oft deutlich niedriger als noch vor Ausbruch der Pandemie. Schenkende gewinnen dadurch mehr Spielraum, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das verschenkte Vermögen perspektivisch wieder an Wert gewinnt.
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