Agitation am Arbeitsplatz
Was dürfen Arbeitnehmer alles sagen?

Agitieren Mitarbeiter am Arbeitsplatz, entstehen schnell Konflikte. Arbeitsrechtler Falko Daub erklärt, welche Äußerungen Chefs akzeptieren müssen und wann arbeitsrechtliche Sanktionen zulässig sind.

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Agitation am Arbeitsplatz
© FabrikaCr/iStock/Getty Images Plus/Getty Images

impulse: Herr Daub, was dürfen Agitierende am Arbeitsplatz so alles äußern?
Falko Daub: Im Grundsatz alles, was in die Kategorie „politische Meinungsäußerung“ fällt und von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedeckt ist. Jemand darf die Regierung kritisieren, Ansichten von AfD und NPD begrüßen oder als Veganer den Fleischessern Tierquälerei vorhalten. Das muss ich als Chef hinnehmen. Aber es gibt Grenzen.

Wo liegen diese Grenzen?
Zu weit gehen Äußerungen, die rechtsextrem sind, ausländer- oder verfassungsfeindlich. Oder beleidigend.

Haben Sie Beispiele, die zeigen, wo genau die Grenze verläuft?
Wenn ein Bauarbeiter zum Kollegen sagt: „Du Arschloch, gib mir endlich den Zement“, dann mag das zum Umgangston gehören, der in diesem Umfeld hinzunehmen ist – so haben Arbeitsgerichte bereits mehrfach entschieden. Auch im Bereich der Verschwörungsmythen wird kaum jemand mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Etwa, wenn eine Person sich in der Partei „dieBasis“ engagiert, die aus der Querdenken-Bewegung entstanden ist und die Impfkampagne zum Anzeichen einer Corona-Diktatur erklärt. Bezeichnet dieser Mensch aber einen Kollegen als „dummen obrigkeitshörigen Mitläufer“, ist dies schlicht beleidigend – und damit eine Straftat.


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impulse: Herr Daub, was dürfen Agitierende am Arbeitsplatz so alles äußern? Falko Daub: Im Grundsatz alles, was in die Kategorie „politische Meinungsäußerung“ fällt und von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedeckt ist. Jemand darf die Regierung kritisieren, Ansichten von AfD und NPD begrüßen oder als Veganer den Fleischessern Tierquälerei vorhalten. Das muss ich als Chef hinnehmen. Aber es gibt Grenzen. Wo liegen diese Grenzen? Zu weit gehen Äußerungen, die rechtsextrem sind, ausländer- oder verfassungsfeindlich. Oder beleidigend. Haben Sie Beispiele, die zeigen, wo genau die Grenze verläuft? Wenn ein Bauarbeiter zum Kollegen sagt: „Du Arschloch, gib mir endlich den Zement“, dann mag das zum Umgangston gehören, der in diesem Umfeld hinzunehmen ist – so haben Arbeitsgerichte bereits mehrfach entschieden. Auch im Bereich der Verschwörungsmythen wird kaum jemand mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Etwa, wenn eine Person sich in der Partei „dieBasis“ engagiert, die aus der Querdenken-Bewegung entstanden ist und die Impfkampagne zum Anzeichen einer Corona-Diktatur erklärt. Bezeichnet dieser Mensch aber einen Kollegen als „dummen obrigkeitshörigen Mitläufer“, ist dies schlicht beleidigend – und damit eine Straftat. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
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