Überbrückungshilfe II
So erhält Ihr Unternehmen die neue Überbrückungshilfe II

Bricht wegen Corona der Umsatz ein, können Unternehmen nun Überbrückungshilfe II beantragen. Wer hat Anspruch? Wie viel Geld gibt es? Und wie stellt man den Antrag?

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Wer profitiert von den Corona Überbrückungshilfen des Bundes?
© marketlan / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler: Wer durch die Pandemie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zu verkraften hat, bekommt für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 einen Teil seiner Fixkosten erstattet, sofern er die Antragsvoraussetzungen erfüllt.

Das Programm knüpft an die Überbrückungshilfe I an, mit der die Bundesregierung Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den Monaten Juni, Juli und August 2020 unterstützt hat. Insgesamt stehen für die Hilfen 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Die Hürden für die Überbrückungshilfe I waren so hoch, dass in unserem Haus nur rund jede vierte Prüfung auch in einer Förderung mündet“, sagt Ralf Klein von der Steuerberatungsgesellschaft FRTG Group Essen. Die Bedingungen für die Überbrückungshilfen II wurden nun etwas gelockert. Klein rechnet damit, dass deutlich mehr Unternehmer nun Geld bekommen werden.

Weitere Informationen zu aktuellen Corona-Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier: Gesetzesänderungen 2021: Neue Gesetze im Überblick 

Für eine Förderung bis Ende Juni 2021 gibt es eine weitere Überbrückungshilfe: Überbrückungshilfe III: Was Unternehmen wissen sollten

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe II?

„Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Überbrückungshilfe ist ein deutlicher Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr“, erläutert der Betriebswirt Klein. Außerdem muss dieser Einbruch durch die Corona-Krise verursacht worden sein. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I wurden einige Regeln aber gelockert.

Anspruch auf Förderung haben:

  • Unternehmen, die zwischen April und August in zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten haben (in der Überbrückungshilfe I musste der Umsatzeinbruch bei 60 Prozent liegen)
  • Alternativ berechtigt ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum.

Als Unternehmen ausgeschlossen von den aktuellen Überbrückungshilfen sind Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden.

Wie viel Geld bekommen die Unternehmen?

Insgesamt werden die Fördersätze erhöht. Unternehmen erhalten eine Erstattung in Höhe von:

  • 90 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um mehr als 70 Prozent eingebrochen ist (bislang erhielten sie in diesem Fall 80 Prozent ihrer Fixkosten)
  • 60 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um 50 bis 70 Prozent eingebrochen ist (bislang erhielten sie in diesem Fall 50 Prozent ihrer Fixkosten)
  • 40 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um mehr als 30 Prozent eingebrochen ist (bislang galt das bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 40 Prozent)

Bei den Überbrückungshilfen I war die Unterstützung von KMU auf 9000 bzw. 15.000 Euro gedeckelt. Diese Deckelung wurde aufgehoben, nun können Unternehmen jeder Größe bis zu 200.000 Euro für vier Monate bekommen. Unternehmer erhalten pro Monat also maximal 50.000 Euro.

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig sowohl Nachzahlungen, als auch Rückzahlungen möglich sein. Bei den Überbrückungshilfen I war bislang nur eine Nachzahlung möglich – es sei denn, Unternehmer hatten nachweislich falsche Angaben gemacht.

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Welche Fixkosten werden erstattet?

Nicht gefördert werden Kosten für die private Lebensführung. Je nach Bundesland gibt es aber einen sogenannten Unternehmerlohn von 1000 Euro pro Monat, der private Kosten decken soll. Auch Fixkosten, die in einem Unternehmensverbund an andere Firmen fließen, übernimmt der Staat nicht.

Löhne und Gehälter immerhin werden anteilig bezuschusst: „20 Prozent der Fixkosten können angesetzt werden“, erklärt Klein. Bei den Überbrückungshilfen I waren es nur 10 Prozent. Bedingung ist allerdings, dass sich die Belegschaft nicht bereits in Kurzarbeit befindet. Die Kosten für Azubis können Unternehmer zu 100 Prozent zu den fixen Kosten hinzurechnen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge.

Auch weitere Posten wie Miete, Strom, Kreditzinsen, Versicherungen, Grundsteuern oder Lizenzgebühren fallen in diese Kategorie. Auch die Kosten für den Steuerberater, die bei der Beantragung der Überbrückungshilfe anfallen, zählen zu den Fixkosten.

Wie können Betroffene einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen?

Den Antrag auf Überbrückungshilfe können nur zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer stellen. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer prüfen den Antrag und kümmern sich auch um die Auszahlung des Geldes.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss die Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten prüfen und bestätigen, bevor er die Überbrückungshilfen für den Unternehmer beantragt. Dafür sind zahlreiche Nachweise nötig: „Wir haben eine Checkliste mit rund drei Dutzend Punkten, welche Unterlagen beigebracht werden müssen“, sagt Klein.

Dazu zählen beispielsweise der Gesellschaftervertrag, ein Körperschaftssteuerbescheid oder Bescheide über bereits bewilligte Fördermittel. Oft liegen dem Steuerberater diese Unterlagen allerdings schon vor. Auf der Website der Bundessteuerberaterkammer befindet sich eine vollständige Checkliste über die benötigten Unterlagen im Word-Format.

Darüber hinaus müssen Unternehmer nachweisen, dass ihr Unternehmen nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist. Dafür können sie einen Bonitätsnachweis für 2019 bei der Creditreform anfordern oder ihren Steuerberater autorisieren, eine B2B-Fördergeldauskunft für den gleichen Zeitraum bei der Schufa einzuholen. Die Anfrage hat keinen Einfluss auf die Bewertung eines Unternehmens, etwa auf den jeweiligen Schufa-Score.

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Wie lange dauert die Bearbeitung?

Unternehmer können die Hilfen seit Ende Oktober 2020 beantragen. Je nach Komplexität des Falls rechnet Klein mit einem halben Arbeitstag pro Antrag für den Steuerberater. Bei den Überbrückungshilfen I dauerte die Auszahlung oft lange. Klein rechnet diesmal mit einer schnelleren Auszahlung.

Anträge für die Überbrückungshilfe II können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Klein empfiehlt, den Antrag möglichst schnell zu stellen, um rasch wieder Liquidität zu gewinnen. Sollten die im Fördertopf bereitgestellten Gelder nicht ausreichen, rechnet der Betriebswirt damit, dass die Bundesregierung sie noch einmal aufstocken wird. „Schließlich ist die Anzahl der förderfähigen Unternehmen dieses Mal auch deutlich größer“, erklärt Klein.

Was droht bei Überzahlung?

Zusätzlich zur Vorab-Prüfung prüft die jeweilige Bewilligungsstelle des Bundeslandes im Nachhinein, ob sich die Umsätze in den Monaten September bis Dezember 2020 tatsächlich so entwickelt haben wie prognostiziert. Unternehmer haben zu diesem Zweck bis Ende 2021 Zeit, die korrekten Umsätze nachzumelden.

Eine Rückzahlung droht, wenn ein Unternehmen zu viel Hilfe erhalten hat oder im Förderzeitraum pleitegegangen ist. Wer vor dem 31. Dezember 2020 Insolvenz anmeldet, muss die erhaltenen Überbrückungshilfen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz zurückzahlen. Allerdings wurde die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, unter bestimmten Umständen bis zum 31. Dezember ausgesetzt.

Neu ist: Wer nicht mindestens 10 Prozent seiner Rechnungen sofort begleichen kann, muss in jedem Fall Insolvenz anmelden.

Mehr zum Thema: Insolvenzantragspflicht: Dieser Insolvenz-Irrtum ist gefährlich

Was droht bei Falschangaben?

Auch wenn der Steuerberater die Angaben im Antrag prüft, ist das kein Freifahrtschein: „Für die Angaben, die er gemacht hat, haftet immer der Unternehmer“, warnt Klein. Der Steuerberater ist bei der Beantragung der Hilfen lediglich die ausführende Stelle und haftet entsprechend nur für Fehler, die er selbst gemacht hat.

Wer bewusst Falschangaben macht, begeht zudem eine Straftat: „Mit dem Straftatbestand des Subventionsbetrugs ist nicht zu spaßen!“ Es drohen empfindliche Geldstrafen und schlimmstenfalls gar Gefängnis sowie das Verbot einer weiteren Geschäftsführertätigkeit.

Lesen Sie dazu auch: Corona-Soforthilfe zurückzahlen: So wehren Sie sich gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler: Wer durch die Pandemie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zu verkraften hat, bekommt für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 einen Teil seiner Fixkosten erstattet, sofern er die Antragsvoraussetzungen erfüllt. Das Programm knüpft an die Überbrückungshilfe I an, mit der die Bundesregierung Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den Monaten Juni, Juli und August 2020 unterstützt hat. Insgesamt stehen für die Hilfen 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung. „Die Hürden für die Überbrückungshilfe I waren so hoch, dass in unserem Haus nur rund jede vierte Prüfung auch in einer Förderung mündet“, sagt Ralf Klein von der Steuerberatungsgesellschaft FRTG Group Essen. Die Bedingungen für die Überbrückungshilfen II wurden nun etwas gelockert. Klein rechnet damit, dass deutlich mehr Unternehmer nun Geld bekommen werden. Weitere Informationen zu aktuellen Corona-Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier: Gesetzesänderungen 2021: Neue Gesetze im Überblick  Für eine Förderung bis Ende Juni 2021 gibt es eine weitere Überbrückungshilfe: Überbrückungshilfe III: Was Unternehmen wissen sollten Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe II? „Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Überbrückungshilfe ist ein deutlicher Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr“, erläutert der Betriebswirt Klein. Außerdem muss dieser Einbruch durch die Corona-Krise verursacht worden sein. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I wurden einige Regeln aber gelockert. Anspruch auf Förderung haben: Unternehmen, die zwischen April und August in zwei aufeinanderfolgenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten haben (in der Überbrückungshilfe I musste der Umsatzeinbruch bei 60 Prozent liegen) Alternativ berechtigt ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Als Unternehmen ausgeschlossen von den aktuellen Überbrückungshilfen sind Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden. Wie viel Geld bekommen die Unternehmen? Insgesamt werden die Fördersätze erhöht. Unternehmen erhalten eine Erstattung in Höhe von: 90 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um mehr als 70 Prozent eingebrochen ist (bislang erhielten sie in diesem Fall 80 Prozent ihrer Fixkosten) 60 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um 50 bis 70 Prozent eingebrochen ist (bislang erhielten sie in diesem Fall 50 Prozent ihrer Fixkosten) 40 Prozent ihrer Fixkosten, wenn ihr Umsatz um mehr als 30 Prozent eingebrochen ist (bislang galt das bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 40 Prozent) Bei den Überbrückungshilfen I war die Unterstützung von KMU auf 9000 bzw. 15.000 Euro gedeckelt. Diese Deckelung wurde aufgehoben, nun können Unternehmen jeder Größe bis zu 200.000 Euro für vier Monate bekommen. Unternehmer erhalten pro Monat also maximal 50.000 Euro. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig sowohl Nachzahlungen, als auch Rückzahlungen möglich sein. Bei den Überbrückungshilfen I war bislang nur eine Nachzahlung möglich - es sei denn, Unternehmer hatten nachweislich falsche Angaben gemacht. Welche Fixkosten werden erstattet? Nicht gefördert werden Kosten für die private Lebensführung. Je nach Bundesland gibt es aber einen sogenannten Unternehmerlohn von 1000 Euro pro Monat, der private Kosten decken soll. Auch Fixkosten, die in einem Unternehmensverbund an andere Firmen fließen, übernimmt der Staat nicht. Löhne und Gehälter immerhin werden anteilig bezuschusst: „20 Prozent der Fixkosten können angesetzt werden“, erklärt Klein. Bei den Überbrückungshilfen I waren es nur 10 Prozent. Bedingung ist allerdings, dass sich die Belegschaft nicht bereits in Kurzarbeit befindet. Die Kosten für Azubis können Unternehmer zu 100 Prozent zu den fixen Kosten hinzurechnen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Auch weitere Posten wie Miete, Strom, Kreditzinsen, Versicherungen, Grundsteuern oder Lizenzgebühren fallen in diese Kategorie. Auch die Kosten für den Steuerberater, die bei der Beantragung der Überbrückungshilfe anfallen, zählen zu den Fixkosten. Wie können Betroffene einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen? Den Antrag auf Überbrückungshilfe können nur zugelassene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer stellen. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer prüfen den Antrag und kümmern sich auch um die Auszahlung des Geldes. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt? Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss die Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten prüfen und bestätigen, bevor er die Überbrückungshilfen für den Unternehmer beantragt. Dafür sind zahlreiche Nachweise nötig: „Wir haben eine Checkliste mit rund drei Dutzend Punkten, welche Unterlagen beigebracht werden müssen“, sagt Klein. Dazu zählen beispielsweise der Gesellschaftervertrag, ein Körperschaftssteuerbescheid oder Bescheide über bereits bewilligte Fördermittel. Oft liegen dem Steuerberater diese Unterlagen allerdings schon vor. Auf der Website der Bundessteuerberaterkammer befindet sich eine vollständige Checkliste über die benötigten Unterlagen im Word-Format. Darüber hinaus müssen Unternehmer nachweisen, dass ihr Unternehmen nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist. Dafür können sie einen Bonitätsnachweis für 2019 bei der Creditreform anfordern oder ihren Steuerberater autorisieren, eine B2B-Fördergeldauskunft für den gleichen Zeitraum bei der Schufa einzuholen. Die Anfrage hat keinen Einfluss auf die Bewertung eines Unternehmens, etwa auf den jeweiligen Schufa-Score. Wie lange dauert die Bearbeitung? Unternehmer können die Hilfen seit Ende Oktober 2020 beantragen. Je nach Komplexität des Falls rechnet Klein mit einem halben Arbeitstag pro Antrag für den Steuerberater. Bei den Überbrückungshilfen I dauerte die Auszahlung oft lange. Klein rechnet diesmal mit einer schnelleren Auszahlung. Anträge für die Überbrückungshilfe II können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Klein empfiehlt, den Antrag möglichst schnell zu stellen, um rasch wieder Liquidität zu gewinnen. Sollten die im Fördertopf bereitgestellten Gelder nicht ausreichen, rechnet der Betriebswirt damit, dass die Bundesregierung sie noch einmal aufstocken wird. „Schließlich ist die Anzahl der förderfähigen Unternehmen dieses Mal auch deutlich größer“, erklärt Klein. Was droht bei Überzahlung? Zusätzlich zur Vorab-Prüfung prüft die jeweilige Bewilligungsstelle des Bundeslandes im Nachhinein, ob sich die Umsätze in den Monaten September bis Dezember 2020 tatsächlich so entwickelt haben wie prognostiziert. Unternehmer haben zu diesem Zweck bis Ende 2021 Zeit, die korrekten Umsätze nachzumelden. Eine Rückzahlung droht, wenn ein Unternehmen zu viel Hilfe erhalten hat oder im Förderzeitraum pleitegegangen ist. Wer vor dem 31. Dezember 2020 Insolvenz anmeldet, muss die erhaltenen Überbrückungshilfen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz zurückzahlen. Allerdings wurde die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, unter bestimmten Umständen bis zum 31. Dezember ausgesetzt. Neu ist: Wer nicht mindestens 10 Prozent seiner Rechnungen sofort begleichen kann, muss in jedem Fall Insolvenz anmelden. Mehr zum Thema: Insolvenzantragspflicht: Dieser Insolvenz-Irrtum ist gefährlich Was droht bei Falschangaben? Auch wenn der Steuerberater die Angaben im Antrag prüft, ist das kein Freifahrtschein: „Für die Angaben, die er gemacht hat, haftet immer der Unternehmer“, warnt Klein. Der Steuerberater ist bei der Beantragung der Hilfen lediglich die ausführende Stelle und haftet entsprechend nur für Fehler, die er selbst gemacht hat. Wer bewusst Falschangaben macht, begeht zudem eine Straftat: „Mit dem Straftatbestand des Subventionsbetrugs ist nicht zu spaßen!“ Es drohen empfindliche Geldstrafen und schlimmstenfalls gar Gefängnis sowie das Verbot einer weiteren Geschäftsführertätigkeit. Lesen Sie dazu auch: Corona-Soforthilfe zurückzahlen: So wehren Sie sich gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen