Subventionsbetrug
Haftungsrisiken von Geschäftsführern in der Krise

Kurzarbeit, Nothilfen, Fördermittel – das umfassende staatliche Hilfsprogramm ist verlockend. Doch wer Hilfen unberechtigt in Anspruch nimmt, macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen und bei besonders krassen Fällen sogar Gefängnis.

, von

Kommentieren
© ChristianChan / iStock/Getty Images Plus / Getty Images

Der Staat verspricht, Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, mit Milliardenhilfen zu retten. Doch Vorsicht: Wer in der Krise die Soforthilfen von Bund und Ländern, die neuen Überbrückungshilfen oder andere Fördermittel beantragt hat, sollte besser auch korrekte Angaben gemacht haben. Bei fehlerhaften Anträgen müssen Firmenchefs nicht nur mit Rückzahlungen rechnen, es droht auch juristischer Ärger.

„Unternehmer haben sich wegen Subventionsbetrugs strafbar gemacht, wenn sie hier unehrlich oder auch nur nachlässig gewesen sind“, warnt Rechtsanwalt Volker Römermann. Geschäftsführer haften darüber hinaus auch, wenn sie zu Unrecht Hilfskredite oder Kurzarbeitergeld beansprucht haben – oder in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Ein Überblick.


Sie möchten weiterlesen?
impulse+ icon Anmelden
impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle impulse+ icon-Inhalte zugreifen.
impulse+ icon impulse-Mitglied werden
  • impulse-Magazin
  • alle impulse+ icon-Inhalte
  • digitales Unternehmer-Forum
  • exklusive Mitglieder-Events
  • und vieles mehr …
In eigener Sache
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Online-Workshop für Unternehmer
Heben Sie sich bereits von Ihrer Konkurrenz ab?
Im Online Workshop "Zukunft sichern: So entwickeln Sie Ihr Geschäftsmodell weiter" gehen Sie dieses Ziel an.
Der Staat verspricht, Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, mit Milliardenhilfen zu retten. Doch Vorsicht: Wer in der Krise die Soforthilfen von Bund und Ländern, die neuen Überbrückungshilfen oder andere Fördermittel beantragt hat, sollte besser auch korrekte Angaben gemacht haben. Bei fehlerhaften Anträgen müssen Firmenchefs nicht nur mit Rückzahlungen rechnen, es droht auch juristischer Ärger. „Unternehmer haben sich wegen Subventionsbetrugs strafbar gemacht, wenn sie hier unehrlich oder auch nur nachlässig gewesen sind“, warnt Rechtsanwalt Volker Römermann. Geschäftsführer haften darüber hinaus auch, wenn sie zu Unrecht Hilfskredite oder Kurzarbeitergeld beansprucht haben – oder in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Ein Überblick. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden
Mehr lesen über