1. Freistellungs-Bingo
Noch immer gibt es zwar kaum Zinsen, dennoch sollten sich Anleger jedes Jahr ihre Freistellungsaufträge vornehmen – vor allem, wenn sie bei mehreren Banken Einlagen haben. Ziel ist es, die Freistellungsaufträge so zu verteilen, dass keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Die Freibeträge für Singles liegen immer noch bei 801 Euro im Jahr. Paare profitieren von 1602 Euro per annum.
Hinweis: Über die Anlage „Kap“ der Einkommensteuererklärung bekommt man das Geld sonst auch zurück.
2. Das Elend mit den Zinsen
Eine Sache, mit der sich die neue Regierung beschäftigen muss: Die 6 Prozent Zinsen p. a. auf Nachzahlungen oder Erstattungen sind nicht konform mit der Verfassung, das hat das Bundesverfassungsgericht im August 2021 beschlossen (Az.: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
Jetzt muss eine Neuregelung erfolgen bis Mitte 2022. „Diese wird allerdings nur rückwirkend für die Jahre ab 2019 gelten, obwohl die 6 Prozent eigentlich auch in den Vorjahren verfassungswidrig waren“, sagt Gregor Sprißler, Steuerberater bei Korte und Partner in Recklinghausen. Vorsicht: Aussetzungs-, Hinterziehungs- oder Stundungszinsen sowie Prozesszinsen sind von dem Urteil nicht umfasst.
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