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Privat versichert: Das klingt nach dem Luxus, sofort zum Facharzt gehen zu können, wenn das Knie schmerzt. Und nach dem Gefühl, zu den Privilegierten zu gehören – schließlich darf sich nicht jeder privat versichern. Doch im Alter wird der Luxus einer privaten Krankenversicherung (PKV) oft zur Kostenfalle: Ältere Privatversicherte ächzen unter ständig steigenden Beiträgen.
Viele Selbstständige wollen ihrem privaten Krankenversicherer deshalb den Rücken kehren. Allerdings sind die Möglichkeiten für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Zwei Experten erklären, mit welchen Tricks der Wechsel zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse gelingen kann.
Warum wollen Selbstständige zurück in die GKV?
Angestellte können sich ihre Krankenversicherung in der Regel nicht aussuchen – sie dürfen sich nur privat versichern, wenn sie im Jahr mehr als 64.350 Euro brutto verdienen (Stand 2021). Für Selbstständige und Unternehmer spielt diese Versicherungspflichtgrenze dagegen keine Rolle. Sie kommen jederzeit und mit jedem Einkommen in die PKV.
Steigende Beiträge
Gerade für junge Selbstständige lohnt sich das häufig: Eine private Krankenversicherung ist für sie meist günstiger als die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Doch der größte Vorteil der PKV, ihre zunächst günstigen Beiträge, wird mit jedem weiteren Lebensjahr zum größten Nachteil. Denn private Krankenversicherer berechnen die Prämien nach den Gesundheitskosten und der Lebenserwartung ihrer Versicherten – und nicht wie im gesetzlichen System nach dem Einkommen.
„Für die allermeisten Privatversicherten ziehen die Versicherungsbeiträge im Alter deutlich an“, erklärt Jochen Sunken, Leiter des Bereichs Gesundheit und Patientenschutz bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Monatliche Prämien von 1000 Euro und mehr sind dann keine Seltenheit. Als Ausweg bleiben oft nur PKV-Tarife mit einem reduzierten Leistungsumfang.
Wie Sie innerhalb der PKV in einen günstigeren Tarif wechseln können, lesen Sie hier: Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Raus aus der Beitragsfalle
Streit um Erstattung von Behandlungskosten
Ein weiterer Nachteil, der sich besonders im Alter bemerkbar macht, ist der hohe Verwaltungsaufwand: Anders als Kassenpatienten müssen Privatpatienten die meisten Behandlungen zunächst selbst zahlen, der Versicherer erstattet dann das Geld für die eingereichten Rechnungen.
„Der damit verbundene Aufwand ist nicht unerheblich“, erklärt Verbraucherschützer Sunken. „Schon für Gesunde kann das schwer zu bewältigen sein, aber wer schwer krank ist, hat oft gar nicht die Kraft, sich damit zu befassen, was unter welchen Umständen erstattet wird.“ Doch genau das müssen Privatversicherte tun. Und so kann jede Rechnung zur zusätzlichen Belastung werden: „Wir erleben immer wieder, dass private Krankenversicherer nur einen Teil der Kosten erstatten wollen.“
Wann ist eine Rückkehr in die GKV möglich?
Unternehmer, die unter extrem gestiegenen Beiträgen zu ihrer privaten Krankenversicherung leiden und daran zweifeln, dass sie diese in Zukunft überhaupt noch tragen können, sollten überlegen, ob sie zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Allerdings ist die Rückkehr in die GKV für Privatversicherte nicht ohne weiteres möglich: Wer einmal privat versichert ist, der bleibt es in der Regel auch.
Die Regelungen sollen verhindern, dass gesunde Gutverdiener in jungen Jahren von geringen Kosten und Privatpatienten-Status profitieren, später aber, wenn Arztkosten und Beiträge steigen, in die dann günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. „Es ist schlicht unsolidarisch, wenn Versicherte von der Solidargemeinschaft profitieren, obwohl sie selbst nicht ins gesetzliche System eingezahlt haben“, sagt Gesundheitsexperte Sunken.
Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren
Besonders schwierig ist der Weg zurück in die GKV für ältere Privatversicherte. Die Altersgrenze für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 55 Jahren. Wer älter ist, hat kaum noch Chancen auf einen Wechsel. Ältere kommen nur zurück in die gesetzlichen Kassen, wenn sie höchstens 470 Euro verdienen und der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist.
Rückkehr in die GKV bei Angestellten
Gutverdienende Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und auf diese Weise auch ihr Gehalt. So rutschen sie unter die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze. „Wenn das Gehalt später wieder steigt, bleiben sie trotzdem gesetzlich versichert“, erklärt Carola Sraier, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP). Selbstständige haben diese Möglichkeit nicht. Doch auch für sie gibt es Wege zurück in die GKV.
Welche Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es für Selbstständige?
Szenario 1: Die Selbstständigkeit aufgeben und sich arbeitslos melden
Eine Möglichkeit besteht darin, sich arbeitslos zu melden: Arbeitslose unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Wer sich arbeitslos meldet, wird wieder versicherungspflichtig und kommt damit zurück in das System gesetzlicher Krankenkassen“, sagt Patientenberaterin Sraier.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zuvor eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde und die Selbstständigkeit aufgegeben wird. Nur dann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) und damit eine Versicherungspflicht in der GKV. Wer nicht arbeitslosenversichert ist, hat lediglich Anspruch auf ALG II und kann schließlich nur beim privaten Krankenversicherer in einen Sozialtarif wechseln.
Allerdings sagt Sraier auch: „Dieser Ausweg entspricht in der Regel nicht der Mentalität von Selbstständigen und Unternehmern, die es gewohnt sind, für sich selbst zu sorgen.“
Szenario 2: Sich im Hauptberuf festanstellen lassen
Auch die Festanstellung kann eine Alternative sein, um sich wieder gesetzlich zu versichern. Denn: Wer im Hauptberuf angestellt ist, unterliegt der Versicherungspflicht und darf in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Voraussetzung dafür ist, dass das Einkommen zwischen der Minijobgrenze von 5400 Euro im Jahr und der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro liegt.
„Das Modell, sich bei einem befreundeten Unternehmer anstellen zu lassen, ist relativ weit verbreitet“, sagt Sraier. Gerade während der Coronakrise hätten viele Selbstständige diese Möglichkeit genutzt, um ihre teuren PKV-Prämien loszuwerden.
Allerdings erfordert dieser Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls die Aufgabe der Selbstständigkeit. Die Kassen prüfen außerdem, ob das Arbeitsverhältnis nur zum Schein eingegangen wurde oder ob es sich um eine echte Anstellung handelt.
Szenario 3: Die Selbstständigkeit zum Nebenerwerb machen
Wer nur noch im Nebenerwerb selbstständig ist, hauptsächlich aber einer Angestelltentätigkeit nachgeht, kann unter Umständen ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. „Das ist möglich“, sagt Sraier. „Allerdings muss die Festanstellung zeitlich und wirtschaftlich überwiegen.“
Der neue Job muss also mehr als die Hälfte der Arbeitszeit beanspruchen und das Gehalt muss höher sein als die Einkünfte aus der Selbstständigkeit. Erst dann ist eine Rückkehr in die GKV möglich.
Szenario 4: Ins Ausland gehen
Einen weiteren Ausweg bietet der Gang ins europäische Ausland: Wer sich die Beiträge zu seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kann, könnte auch übers Auswandern nachdenken. In vielen anderen europäischen Ländern wie etwa in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich oder Schweden gibt es nur eine einzige, obligatorische Krankenversicherung für Selbstständige und Angestellte gleichermaßen.
Wer seine private Krankenversicherung in Deutschland kündigt, den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, dort arbeitet und sich mindestens zwölf Monate gesetzlich krankenversichert, den müssen gesetzliche Kassen in Deutschland bei einer Rückkehr als freiwilliges Mitglied versichern.
„Das nutzen zum Beispiel viele Gastronomen, die in Deutschland ein eigenes Lokal hatten, indem sie nach der Geschäftsaufgabe noch eine Saison in Österreich als Servicekraft arbeiten“, berichtet Sraier.
Szenario 5: Sich beim Bundesfreiwilligendienst bewerben
Um einen Platz beim Bundesfreiwilligendienst, etwa als Sanitäter oder in der Kinderbetreuung, kann sich jeder bewerben. Wer sich auf diese Weise sozial engagiert, profitiert unter Umständen auch selbst. Denn: Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, der meistens zwölf Monate dauert, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer im Anschluss daran seine selbstständige Tätigkeit wieder aufnimmt, kann als freiwilliges Mitglied gesetzlich krankenversichert bleiben.
Szenario 6: Sich beim Partner mitversichern lassen
Wenn der Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist, können Privatversicherte auch über die kostenfreie Familienversicherung zurück in die GKV. Diese Lösung funktioniert allerdings nur, solange der Verdienst – abzüglich Werbekosten – unter der Einkommensgrenze in der Familienversicherung von 470 Euro im Monat liegt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung, einem sogenannten Minijob, liegt die Einkommensgrenze bei 450 Euro.
Mehr zum Thema: Minijob anmelden: Wie Arbeitgeber Minijobber einstellen – und was sie dabei beachten müssen
Die Rückkehr in die GKV mit Hilfe des Umwegs der Familienversicherung funktioniert theoretisch auch noch bei Privatversicherten, die 55 Jahre und älter sind. „Für Menschen über 55 ist dies eine der wenigen halbwegs realistischen Möglichkeit, in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen“, sagt Sunken von der Hamburger Verbraucherzentrale.
Allerdings setzt diese Lösung voraus, dass das regelmäßige Einkommen des Versicherten unter der 470-Euro-Grenze liegt. Auch dieses Szenario geht also mit der Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit einher. Auch für Rentner ist die Zuverdienstgrenze ein Problem: „Selbst eine Minirente verhindert bereits den Weg in die Familienversicherung“, sagt Sraier.
Was ist, wenn die Krankenversicherung eine Aufnahme ablehnt?
„Wenn die formalen Rahmenbedingungen erfüllt sind, ist ein Wechsel in die GKV in der Regel unproblematisch möglich“, sagt Patientenberaterin Sraier. Allerdings käme es durchaus vor, dass die Kassen noch Unterlagen nachfordern würden. Dies sei etwa der Fall, wenn die kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner beantragt werde: „Hier muss oft der Nachweis erbracht werden, dass wirklich kein eigenes Einkommen vorliegt.“
Wer von einer Krankenkasse – mutmaßlich zu Unrecht – abgelehnt wird, hat einen Monat Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, kann der Antragsteller vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Spätestens vor einem Rechtsstreit sollten Betroffene sich jedoch juristischen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht holen. Besser ist es, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen.
Wo erhalten Versicherte weitere Beratung?
Zum Wechsel von der PKV in die GKV können sich Versicherte unter anderem bei den Verbraucherzentralen ihres Bundeslands beraten lassen. Adressen von unabhängigen Beratungsstellen finden sich auch auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen sowie beim Verbund unabhängige Patientenberatung. Fragen zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung können Versicherte schließlich auch direkt bei der Patientenberatung der Krankenkassen klären.
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Ich finde es eine große Sauerei das man als Schwerbehinderter nicht aus der PKV rauskommt.
Man hat das Alter so runter gesetzt das man nicht mehr in die GKV wechseln kann.
Für mich ist das eine Diskriminierung.
Mfg
Dieter
Tatsächlich ist es so, dass man nach meiner persönlichen Erfahrung als privat Versicherter bei Abschluss eines Vertrages über die bekannten Risiken des enormen Beitragsanstiegs nicht informiert wird. In meinem Fall ist es beispielsweise so:
2001 – 2020 Anstieg der Gesundheitsausgaben PKV’s lt. destatis.de 94%
2001 – 2020 Anstieg meines Tarifbeitrags mind. 992%
Tolles Verhältnis!!!
Vor Abschluss eines PKV-Vertrage gilt:
Lassen Sie sich ausführlich informieren und fragen Sie ausdrücklich, was Sie im Alter zu erwarten haben. Man muss Ihnen antworten. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Warum ist denn die pirvate Krankenversicherung trotz besserer Leistungen in den Tarigen günstiger als die gesetzliche? Weil man als freiwillig Versicherter in der GKV einen solidarischen Betriag für diejenigen leisten muss, denen es in unserer Gesellschaft nicht so gut geht. Denn genau diesen Menschen bieten die privaten Versicherungen keinen Traif an.
Es werden als junge, gesunde und gutverdienende mit niedrigen Tarifen in die PKV gelockt. Damit verhalten sich die Versciherer nicht solidarisch und können entsprechend hohe Gewinne generieren. Um diese Gewinne zu halten müssen sie natürlich bei sich verschlechternden Risiken die Beiträge erhöhen. Und die Versicherten, die Jahrzehnte von diesem System profitiert haben, tricksen sich dann im Alter wieder in die GKV und finden das auch noch ok.
Bei der jährlichen FAZ-Vermessung der einkommensstärksten Berufsgruppen seit Jahren auf Platz 1: DIE ÄRZTE. Von einer existentiellen Bedrohung kann da keine Rede sein. Man hat lediglich in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund der Kostenentwicklung den Ärzten (etwas bösartig ausgedrückt) die Sitzheizung abgeschaltet.
Alle Versicherte (auch die GKVler), die selten zum Arzt gehen (müssen) und wenige Leistungen in Anspruch nehmen, leisten einen solidarischen Finanzierungsbeitrag.
Wer die Leute wohl in jungen Jahren so (falsch?) beraten hat? Die Versicherer? Die Makler?
Hallo, sehr schade, dass hier als wichtigster Grund für eine PKV wieder mal fälschlicherweise die günstigen Beiträge in jungen Jahren genannt werden. Kein Wunder, dass bei derartiger Tarifauswahl und Beratung der Kunde im Alter dann im Regen steht.
Und wieder ein Artikel, der das ganze Thema einseitig berichtet und ein Versicherungsbashing betreibt. […]
Natürlich ist es richtig, dass die Beiträge jedes Jahr steigen, wie übrigens auch in der GKV (jährl. Erhöhung der BBG). Nur da fällt es nicht so schnell auf… Im Alter fällt dann das Einkommen und der AG Zuschuss weg. Und auf einmal, ganz plötzlich, völlig überraschend, stehen da hohe Beiträge geringen Einnahmen gegenüber.
Der Fehler liegt nicht am System, sondern an den Menschen, bzw. an deren Beratern. Wer Top Leistungen haben will, muss auch dafür bezahlen. Und man muss Geld für die höheren Beiträge im Alter zurücklegen. So schwer ist das eigentlich nicht…
Wer Selbstständig tätig ist oder tätig sein will, muss damit auch soviel Geld verdienen, dass man entsprechend Altersvorsorge aufbauen kann. Ansonsten sollte man es einfach lassen!
[Anmerkung der Redaktion: Zweiter Satz gelöscht. Bitte beachten Sie unsere Netikette-Regeln gelöscht]
Was bei der ganzen Diskussion meist unberücksichtigt bleibt ist die Tatsache, dass Privatversicherte das Gesundheitssystem maßgeblich finanzieren. Ärzte können ohne Privatpatienten kaum „überleben“. Das man diesen Finanzieren am Ende vorwirft, sich nicht solidarisch zu verhalten finde ich haarsträubend! Wenn ich also 30 Jahre lang selten krank war, dennoch auch hohe Beiträge gezahlt habe und wenn ich dann doch mal beim Arzt war das 2,3 – 3,6fache (und das ist üblich!) bezahlt habe und somit gesetzlich Versicherte „gesponsert“ habe – dann interessiert das am Ende niemanden mehr. Wäre schön, das auch mal bei der Betrachtung zu berücksichtigen.
Schade, wieder ein Artikel zu dem Thema bei dem nur halb recherchiert wurde. Mir fehlt hier für eine gute Beratung der Hinweis auf die 9/10 Regelung … Was nützt die ganze „Beitragsersparnisjagd“ wenn ich dann aber im Rentenalter auf alle meine Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss… Im Zweifel zahle ich dann bei schlechterer Leistung in der GKV noch höhere Beiträge
Der Artikel bereitet mir Kopfschmerzen. Ich bin seit über 30 Jahren Unternehmer und im Rahmen der Gründung habe ich mir natürlich Gedanken über meine Krankenversicherung gemacht. Da dieser beschriebene „Beitragshorror“ schon damals bekannt war, habe ich mich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Das hat über viele Jahre hinweg immense Beiträge verursacht. Jetzt – in der Phase, in der ich mich aus dem Geschäftsleben zurückziehe – sinken meine Beiträge aber meinem Einkommen entsprechend, was mich hierauf entspannt blicken lässt. Andere Menschen haben sich in der Gründungsphase für die private KV entschieden und über Jahre hinweg deutlich niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen KV genossen. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, angesichts der zu erwartenden hohen Beiträge im Alter während dieser Phase von niedrigen Beiträgen entsprechende Rücklagen zu bilden? Stattdessen hoffen diejenigen, die in die private KV eingestiegen sind, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten, der sie lange Zeit verächtlich den Rücken zugewandt haben, sie im Alter auffängt. Unternehmer sollten auch hier eine gewisse soziale Verantwortung zeigen. Überrascht hat mich auch, dass die Verbraucherzentralen zu Möglichkeiten der Rückkehr in die gesetzliche KV beraten; da würde ich mir schon wünschen, dass auch die Verbraucherzentralen die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten vor Rückkehrern schützen.
Ich weiß nicht so recht, ob ich weinen oder lachen soll. Das hier unter der „Impulse-Flagge“ zu dieser Thematik eine breit angelegte Anleitung (oder besser „PKV-Fluchthilfe“) geliefert wird, irritiert mich zumindest sehr.
1. Die Leute, die so clever waren, jahrelang in der PKV Geld zu sparen und das „Leistungsparadies“ zu genießen, benötigen keine Anleitung. Die sind clever genug, den Rückweg zu bewerkstelligen.
2. Die überwältigende Zahl der „PKV-Flüchtlinge“ sind keine existentiell bedrohten Leute. Die jammern bloß, wollen einfach Geld sparen und setzen ihr „Cherry Picking“ fort.
Das ist rechtlich alles OK, aber höchst unsolidarisch (wie im Artikel richtig beschrieben).
Eine „Impulse-Anleitung“ hierfür ist aber vollkommen überflüssig.
BG
Hallo,
wir haben umfirmiert und sind von einer GbR zur GmbH geworden.
Folglich sind wir nun Angestellte und können uns die Kasse aussuchen.
Voraussetzung ist, eine vertrauenswürdige Person, die die Gesellschaft übernimmt und wir nur als Geschäftsführer angestellt sind.
Viel Glück