Schadensersatz von Versicherungen
Versicherung abgeschlossen – Schutz ungewiss

Versicherungen sollen schützen, doch im Ernstfall beginnt immer öfter der Kampf ums Geld. Drei Gefahren, die bei der Schadenabwicklung ­drohen – und wie du sie vermeidest, um nicht leer auszugehen.

Aktualisiert am 12. Mai 2025, 14:12 Uhr, von Uwe Schmidt-Kasparek

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Foto eines brennenden Gebäudes
Brandgefährlich: Versicherungen verweigern oft den Schadensersatz.
© borcheee/Getty Images

Es gibt Angebote, die sollte man besser nicht annehmen, auch wenn sie von einer Versicherung kommen. Oder ­gerade dann.

Dieser Eindruck drängt sich beim Fall der Inhaberin eines Fachgeschäfts für Babykleidung im rheinischen Goch auf. Im Jahr 2024 brannte es in dem Gebäude, in dem sich das Ladenlokal befand.

Zwar griffen die Flammen nicht auf Strampler, Mützen oder Hosen in Kleinstgrößen über. Doch Qualm und Ruß drangen auch in die Fasern der Kleidung ein. Alles stank ­erbärmlich.

Also machte die Unternehmerin, die anonym bleiben will, bei ihrer Sachversicherung einen Brandschaden geltend. Ihre Erwartung: Ersatz des kompletten Einkaufswerts der betroffenen Ware. Schließlich seien die Kindersachen in diesem Zustand nicht mehr zu verkaufen.

Das sah die Versicherung anders. Die Assekuranz empfahl, die verrußte Kleidung mit Ozon zu reinigen. Das beseitige die Gerüche. Dann könne die Einzelhändlerin alles mit ­einem Nachlass von 20 Prozent verkaufen. Diesen Preisabschlag, so das Angebot, sei die Versicherung bereit, als Schadensersatz zu zahlen.

Der Unternehmerin entging nach dem Brand Tag für Tag Umsatz; der finanzielle Druck stieg. Also willigte sie ein. Besser ein wenig Geld als gar keines.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Das dürfte ein Fehler gewesen sein. Ozon ­beseitigt zwar lästige Gerüche, mitunter aber nicht die Schadstoffe.

„Die Folge könnte eine Gesundheitsgefährdung der Kleinkinder beim Tragen der Brandwäsche sein“, fürchtet der Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach, der die Unternehmerin ­damals beraten hat.

Die Geschäftsinhaberin entschied sich letztlich, die Ware doch nicht zu verkaufen. Und reichte Klage gegen die Versicherung ein. Sie fordert nun die Erstattung von 100 Prozent des Warenwerts. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

Ob bei Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Diebstahl oder Cyberangriffen – dass Versicherungen kaum etwas unversucht lassen, für Schäden nicht vollständig oder sogar überhaupt nicht aufkommen zu müssen, ist nicht neu.

Doch der Ärger darüber nimmt weiter zu. Scheinbar willkürlich verweigerten die Versicherer immer häufiger die Zahlung, beklagen Makler. „Oftmals sind die Begründungen schlicht nicht nachvollziehbar“, sagt etwa Thomas Haukje von den Nordwest Assekuranzmaklern aus Bremen.

Mangelhafte Schadenbearbeitung: die Ursachen

Wenig verwunderlich ist daher das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) aus dem Herbst 2024. Fast die Hälfte der 149 befragten Maklerhäuser bewertete die Schadenbearbeitung mit der Schulnote 5, also „mangelhaft“, oder sogar 6, „ungenügend“.

Die Unzufriedenheit der Profis hat drei zen­trale Ursachen, die für Unternehmerinnen und Unternehmer Gefahren sind:

  1. Die Versicherer lassen sich mitunter sehr viel Zeit, bis sie einen Schaden abschließend bearbeiten und tatsächlich Geld ­überweisen.
  2. Mit teils fragwürdigen Argumenten rechnen die Assekuranzen ihre Zahlungsverpflichtungen klein.
  3. Mithin verweigern die Versicherer jeglichen Schadensersatz mit dem Hinweis auf Kleingedrucktes in den Verträgen.


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