Gehaltskürzung
Wann Sie das Gehalt Ihrer Mitarbeiter kürzen dürfen

Ob wegen mieser Auftragslage oder Minderleistung: Es gibt Fälle, in denen Chefs ihren Angestellten das Gehalt kürzen können. Welche das sind – und welche Fallstricke es gibt.

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Gehaltskürzungen
© jayk7 / Moment / Getty images

„Gehaltskürzungen sind im deutschen Arbeitsrecht der absolute Ausnahmefall“, sagt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Trixi Hoferichter aus Würzburg. Dass Unternehmen ihren Angestellten ihre Gehälter in der vertraglich vereinbarten Höhe auszahlen müssen, ist gesetzlich festgeschrieben. (§ 611 Absatz 2 BGB)

Unabhängig von den Gründen, aus denen ein Unternehmen Gehälter senken möchte, ist eine Gehaltssenkung nie ohne Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden möglich. „Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitnehmer stillschweigend weiterarbeitet. Man braucht explizit das Einverständnis“, sagt Nina Hartmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus München. Das neue, geringere Gehalt muss in einem Änderungsvertrag festgehalten werden, den beide Seiten unterschreiben.

Verweigern Arbeitnehmer die Zustimmung zu einem niedrigeren Gehalt, ist es für Arbeitgeber kaum möglich, ein Gehalt zu senken. Theoretisch gibt es noch die Änderungskündigung. Doch für diese gelten strengere Regelungen als für eine reguläre Kündigung und sie hat vor Gericht selten Bestand, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt.

„Eine Änderungskündigung, um das Entgelt zu reduzieren, geht nur in absoluten Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn in einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens ein umfassender Sanierungsplan vorliegt und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, sagt die Arbeitsrechtlerin Hartmann.

Mehr dazu hier: Änderungskündigung: Wie Sie Gehalt, Arbeitszeit oder Aufgaben eines Mitarbeiters ändern können

Gehaltskürzung im Krankheitsfall

In den ersten sechs Wochen einer Krankheit sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterhin zu zahlen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. „Es geht dabei um eine Lastenverteilung zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Versicherungsgemeinschaft bei Arbeitnehmern nicht sofort eintreten muss, sondern erstmal die Arbeitgeber einspringen sollen“, erklärt Nina Hartmann. Nach Ablauf der sechs Wochen müssen Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann mit Krankengeld ein.

Auch wenn Angestellte ausfallen, weil sie ihr krankes Kind versorgen, können Arbeitgeber das Gehalt nicht kürzen.

Es gibt für diesen Fall jedoch eine Ausnahme: „Es kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass § 616 BGB für die Erkrankung eines Kindes der Arbeitnehmerin nicht gilt“, sagt Trixi Hoferichter. Der genannte Paragraf schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer den Anspruch auf seine Vergütung nicht dadurch verliert, „dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Die Expertinnen
Trixi Hoferichter hat sich mit ihrer Kanzlei in Würzburg auf arbeitsrechtliche Fragen spezialisiert. Sie vertritt Arbeitgeber und –nehmer.
 
 
 
 
Nina Hartmann ist seit 2014 Partnerin für Arbeitsrecht bei der Münchner Kanzlei CMS Hasche Sigle.

Gehaltskürzungen bei selbstverschuldeten Unfällen

„Die Rechtsprechung sagt, im Grunde genommen gibt es keine Sport- und Freizeitaktivitäten, die so gefährlich sind, dass der Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung ausgeschlossen ist“, sagt Nina Hartmann. Verletzen sich Mitarbeitende beim Drachenfliegen, Bergsteigen, Kickboxen oder anderen risikoreicheren Sportarten, können Arbeitgeber nicht nach dem Prinzip „selbst schuld“ Gehälter kürzen. Nutze jemand jedoch zum Beispiel mangelhafte Ausrüstung, könnten Gerichte in Einzelfällen anders in entscheiden, so Hartmann.

Lesen Sie hier mehr dazu: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bekommen kranke Mitarbeiter immer Geld vom Arbeitgeber?

Gehaltskürzungen bei schlechten Leistungen

„Wenn Sie fünf Arbeitnehmer haben, die alle denselben Job machen, ist einer immer der schlechteste“, sagt die Juristin Nina Hartmann. „Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg. Deswegen ist die Minderung des Arbeitsentgelts wegen schlechter Leistungen im Prinzip ausgeschlossen.“

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Anders sieh es aus, wenn Beschäftigte Aufgaben gar nicht erledigen. „Bei einer Nichterfüllung können Gehaltskürzungen rechtmäßig sein“, sagt Hartmann. Surft eine Mitarbeiterin stundenlang privat im Internet, statt ihre Aufgaben zu erledigen, kann ein Arbeitgeber theoretisch das Gehalt kürzen.

So ein Fall könne zum Beispiel sein: Ein Mitarbeiter im Vertrieb reißt regelmäßig seine Zielvorgabe, täglich elf Kunden anzurufen. Seine Kolleginnen und Kollegen hingegen erfüllen das Soll. „Das wäre ein Indiz, dass er seiner Arbeit nicht wie vereinbart nachgeht. Aber das bewegt sich im Bereich des Verdachtes und ist deswegen schwierig“, so Hartmann. „Arbeitgeber sind in solchen Fällen in der Darlegungs- und Beweislast“, gibt sie zu bedenken.

Darum bieten sich Gehaltskürzungen nur als letztes Mittel an, wenn durch Gespräche, andere Angebote oder Maßnahmen wie Ermahnungen und Abmahnungen keine Verbesserungen erzielt werden können.

Lesen Sie hier mehr: Minderleister: 8 Ideen zum Umgang mit Low Performern

Gehaltskürzungen bei unentschuldigtem Fehlen

Kommt ein Mitarbeiter einmal nicht zur Arbeit, kann der Chef nicht direkt das Gehalt für den Tag einbehalten. Wenn jedoch jemand über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt, kann eine Gehaltskürzung zulässig sein.

Gehaltskürzungen als Ausgleich von Minusstunden

„Eine Gehaltskürzung wegen Minusstunden ist arbeitsrechtlich nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer selbst bestimmen kann, wann er seine wöchentliche Arbeitszeit erbringt“, sagt Rechtsanwältin Trixi Hoferichter. „Wenn nur der Arbeitgeber Einfluss auf Ausmaß und Einteilung der Arbeitszeit hat, darf er keine Gehaltskürzung aufgrund von Minusstunden vornehmen.“

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel: Sammelt eine Arbeitnehmerin Minusstunden an, weil sie in Schichtplänen mit weniger Stunden eingeplant wird, als in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, kann ihr Arbeitgeber ihr deswegen nicht den Lohn kürzen.

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Führen Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto, wird es noch komplizierter. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, ist es in Regel unmöglich, Minusstunden über Gehaltskürzungen auszugleichen, sagt Nina Hartmann. Denn in der Konstruktion des Arbeitszeitkontos ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten. Ist ein bestimmtes Kontingent überschritten, sollten Führungskraft und Mitarbeiter gemeinsam einen Plan machen, wie die Stunden nachgearbeitet werden können.

Anders sei es jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis endet. „Steht das Konto dann im Minus, darf Gehalt zum Ausgleich einbehalten werden“, so die Rechtsanwältin.

Gehaltskürzungen nach zu hohen Lohnzahlungen

In einem einfachen Fall darf eine Unternehmerin oder ein Unternehmer kurzzeitig das Gehalt kürzen: Wer versehentlich ein zu hohes Gehalt ausgezahlt hat, darf den zu viel bezahlten Betrag mit folgenden Gehältern verrechnen.

Wenn eine Unternehmerin zum Beispiel einer Mitarbeiterin im Mai 600 Euro zu viel gezahlt hat, darf die Chefin ihr im Juni 600 Euro weniger auszahlen.

Genauso können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Mitarbeiterdarlehen – also ein  Kredit, den der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gewährt hat – über eine gekürztes Gehalt zurückgezahlt wird.

Gehaltskürzungen bei Fehlern

Machen Angestellte eine Maschine kaputt, müssen sie den Schaden in den meisten Fällen nicht bezahlen. Mitarbeitende haften nur, wenn sie nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Ist das jedoch nachweislich der Fall, kann der Arbeitgeber Teile des Gehalts zur Aufrechnung des Schadens einbehalten.

Gehaltskürzungen in einer Krise

In vielen Unternehmen sind Gehälter der größte Kostenpunkt. Entsprechend naheliegend ist der Gedanke, hier zu sparen, wenn es der Firma nicht gut geht. Jedoch sind Gehaltskürzungen auch im Zuge einer wirtschaftlichen Not des Unternehmens nur möglich, wenn die Belegschaft dem Gehaltsverzicht zustimmt.

Mehr dazu hier: Gehaltsverzicht: Wie sich Lohnkosten auch ohne Kurzarbeit senken lassen

Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Kurzarbeit angeordnet. In der Zeit galten vereinfachte Regeln für die Maßnahme. In 2023 sind die Hürden für Kurzarbeit wieder höher.

Sonderzahlungen streichen

Mit der Zahlung beispielsweise eines 13. Gehalts oder einer Gratifikation zu Weihnachten oder mit dem Urlaubsgeld in der Sommerzeit belohnen Arbeitgeber die Treue ihrer Mitarbeiter – als freiwillige Leistung. Um die Freiheit zu behalten, in schlechten Jahren auf die Sonderzahlen zu verzichten, sollten Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die definieren unter welchen Umständen Sonderzahlungen wegfallen können.

Sind Weihnachts- und Urlaubsgeld in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben, können Arbeitgeber die Zahlungen nicht einfach einstellen, sondern müssen eine Einigung mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft finden.

Mehr zu Weihnachts- und Urlaubsgeld lesen Sie hier: Anspruch auf Weihnachtsgeld: Wann müssen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen?

Höhe von Lohnkürzungen

Nicht nur die Fälle sind selten, in denen Lohnkürzungen überhaupt möglich sind. Arbeitgeber dürfen auch nicht willkürlich die Höhe der Einschnitte festlegen: Auch für gekürzte Löhne gelten die Untergrenzen aus dem Mindestlohngesetz und aus Tarifverträgen, die für das Unternehmen gelten. Zusätzlich müssen Arbeitgeber auch noch Pfändungsfreibeträge beachten. Für Lohnpfändungen ist der Grundbetrag zum 1. Juli 2023 auf 1402,28 Euro gestiegen. Er erhöht sich alle zwei Jahre.

„Gehaltskürzungen sind im deutschen Arbeitsrecht der absolute Ausnahmefall“, sagt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Trixi Hoferichter aus Würzburg. Dass Unternehmen ihren Angestellten ihre Gehälter in der vertraglich vereinbarten Höhe auszahlen müssen, ist gesetzlich festgeschrieben. (§ 611 Absatz 2 BGB) Unabhängig von den Gründen, aus denen ein Unternehmen Gehälter senken möchte, ist eine Gehaltssenkung nie ohne Einwilligung der betroffenen Mitarbeitenden möglich. „Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitnehmer stillschweigend weiterarbeitet. Man braucht explizit das Einverständnis“, sagt Nina Hartmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus München. Das neue, geringere Gehalt muss in einem Änderungsvertrag festgehalten werden, den beide Seiten unterschreiben. Verweigern Arbeitnehmer die Zustimmung zu einem niedrigeren Gehalt, ist es für Arbeitgeber kaum möglich, ein Gehalt zu senken. Theoretisch gibt es noch die Änderungskündigung. Doch für diese gelten strengere Regelungen als für eine reguläre Kündigung und sie hat vor Gericht selten Bestand, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt. „Eine Änderungskündigung, um das Entgelt zu reduzieren, geht nur in absoluten Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn in einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens ein umfassender Sanierungsplan vorliegt und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“, sagt die Arbeitsrechtlerin Hartmann. Mehr dazu hier: Änderungskündigung: Wie Sie Gehalt, Arbeitszeit oder Aufgaben eines Mitarbeiters ändern können Gehaltskürzung im Krankheitsfall In den ersten sechs Wochen einer Krankheit sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterhin zu zahlen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. „Es geht dabei um eine Lastenverteilung zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Versicherungsgemeinschaft bei Arbeitnehmern nicht sofort eintreten muss, sondern erstmal die Arbeitgeber einspringen sollen“, erklärt Nina Hartmann. Nach Ablauf der sechs Wochen müssen Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen. Die gesetzliche Krankenkasse springt dann mit Krankengeld ein. Auch wenn Angestellte ausfallen, weil sie ihr krankes Kind versorgen, können Arbeitgeber das Gehalt nicht kürzen. Es gibt für diesen Fall jedoch eine Ausnahme: „Es kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass § 616 BGB für die Erkrankung eines Kindes der Arbeitnehmerin nicht gilt“, sagt Trixi Hoferichter. Der genannte Paragraf schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer den Anspruch auf seine Vergütung nicht dadurch verliert, „dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ [zur-person] Gehaltskürzungen bei selbstverschuldeten Unfällen „Die Rechtsprechung sagt, im Grunde genommen gibt es keine Sport- und Freizeitaktivitäten, die so gefährlich sind, dass der Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung ausgeschlossen ist“, sagt Nina Hartmann. Verletzen sich Mitarbeitende beim Drachenfliegen, Bergsteigen, Kickboxen oder anderen risikoreicheren Sportarten, können Arbeitgeber nicht nach dem Prinzip „selbst schuld“ Gehälter kürzen. Nutze jemand jedoch zum Beispiel mangelhafte Ausrüstung, könnten Gerichte in Einzelfällen anders in entscheiden, so Hartmann. Lesen Sie hier mehr dazu: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bekommen kranke Mitarbeiter immer Geld vom Arbeitgeber? Gehaltskürzungen bei schlechten Leistungen „Wenn Sie fünf Arbeitnehmer haben, die alle denselben Job machen, ist einer immer der schlechteste“, sagt die Juristin Nina Hartmann. „Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg. Deswegen ist die Minderung des Arbeitsentgelts wegen schlechter Leistungen im Prinzip ausgeschlossen.“ Anders sieh es aus, wenn Beschäftigte Aufgaben gar nicht erledigen. „Bei einer Nichterfüllung können Gehaltskürzungen rechtmäßig sein“, sagt Hartmann. Surft eine Mitarbeiterin stundenlang privat im Internet, statt ihre Aufgaben zu erledigen, kann ein Arbeitgeber theoretisch das Gehalt kürzen. So ein Fall könne zum Beispiel sein: Ein Mitarbeiter im Vertrieb reißt regelmäßig seine Zielvorgabe, täglich elf Kunden anzurufen. Seine Kolleginnen und Kollegen hingegen erfüllen das Soll. „Das wäre ein Indiz, dass er seiner Arbeit nicht wie vereinbart nachgeht. Aber das bewegt sich im Bereich des Verdachtes und ist deswegen schwierig“, so Hartmann. „Arbeitgeber sind in solchen Fällen in der Darlegungs- und Beweislast“, gibt sie zu bedenken. Darum bieten sich Gehaltskürzungen nur als letztes Mittel an, wenn durch Gespräche, andere Angebote oder Maßnahmen wie Ermahnungen und Abmahnungen keine Verbesserungen erzielt werden können. Lesen Sie hier mehr: Minderleister: 8 Ideen zum Umgang mit Low Performern Gehaltskürzungen bei unentschuldigtem Fehlen Kommt ein Mitarbeiter einmal nicht zur Arbeit, kann der Chef nicht direkt das Gehalt für den Tag einbehalten. Wenn jedoch jemand über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt, kann eine Gehaltskürzung zulässig sein. Gehaltskürzungen als Ausgleich von Minusstunden „Eine Gehaltskürzung wegen Minusstunden ist arbeitsrechtlich nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer selbst bestimmen kann, wann er seine wöchentliche Arbeitszeit erbringt“, sagt Rechtsanwältin Trixi Hoferichter. „Wenn nur der Arbeitgeber Einfluss auf Ausmaß und Einteilung der Arbeitszeit hat, darf er keine Gehaltskürzung aufgrund von Minusstunden vornehmen.“ In der Praxis bedeutet das zum Beispiel: Sammelt eine Arbeitnehmerin Minusstunden an, weil sie in Schichtplänen mit weniger Stunden eingeplant wird, als in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, kann ihr Arbeitgeber ihr deswegen nicht den Lohn kürzen. [mehr-zum-thema] Führen Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto, wird es noch komplizierter. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, ist es in Regel unmöglich, Minusstunden über Gehaltskürzungen auszugleichen, sagt Nina Hartmann. Denn in der Konstruktion des Arbeitszeitkontos ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten. Ist ein bestimmtes Kontingent überschritten, sollten Führungskraft und Mitarbeiter gemeinsam einen Plan machen, wie die Stunden nachgearbeitet werden können. Anders sei es jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis endet. „Steht das Konto dann im Minus, darf Gehalt zum Ausgleich einbehalten werden“, so die Rechtsanwältin. Gehaltskürzungen nach zu hohen Lohnzahlungen In einem einfachen Fall darf eine Unternehmerin oder ein Unternehmer kurzzeitig das Gehalt kürzen: Wer versehentlich ein zu hohes Gehalt ausgezahlt hat, darf den zu viel bezahlten Betrag mit folgenden Gehältern verrechnen. Wenn eine Unternehmerin zum Beispiel einer Mitarbeiterin im Mai 600 Euro zu viel gezahlt hat, darf die Chefin ihr im Juni 600 Euro weniger auszahlen. Genauso können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Mitarbeiterdarlehen – also ein  Kredit, den der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gewährt hat – über eine gekürztes Gehalt zurückgezahlt wird. Gehaltskürzungen bei Fehlern Machen Angestellte eine Maschine kaputt, müssen sie den Schaden in den meisten Fällen nicht bezahlen. Mitarbeitende haften nur, wenn sie nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ist das jedoch nachweislich der Fall, kann der Arbeitgeber Teile des Gehalts zur Aufrechnung des Schadens einbehalten. Gehaltskürzungen in einer Krise In vielen Unternehmen sind Gehälter der größte Kostenpunkt. Entsprechend naheliegend ist der Gedanke, hier zu sparen, wenn es der Firma nicht gut geht. Jedoch sind Gehaltskürzungen auch im Zuge einer wirtschaftlichen Not des Unternehmens nur möglich, wenn die Belegschaft dem Gehaltsverzicht zustimmt. Mehr dazu hier: Gehaltsverzicht: Wie sich Lohnkosten auch ohne Kurzarbeit senken lassen Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Kurzarbeit angeordnet. In der Zeit galten vereinfachte Regeln für die Maßnahme. In 2023 sind die Hürden für Kurzarbeit wieder höher. Sonderzahlungen streichen Mit der Zahlung beispielsweise eines 13. Gehalts oder einer Gratifikation zu Weihnachten oder mit dem Urlaubsgeld in der Sommerzeit belohnen Arbeitgeber die Treue ihrer Mitarbeiter – als freiwillige Leistung. Um die Freiheit zu behalten, in schlechten Jahren auf die Sonderzahlen zu verzichten, sollten Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die definieren unter welchen Umständen Sonderzahlungen wegfallen können. Sind Weihnachts- und Urlaubsgeld in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben, können Arbeitgeber die Zahlungen nicht einfach einstellen, sondern müssen eine Einigung mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft finden. Mehr zu Weihnachts- und Urlaubsgeld lesen Sie hier: Anspruch auf Weihnachtsgeld: Wann müssen Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen? Höhe von Lohnkürzungen Nicht nur die Fälle sind selten, in denen Lohnkürzungen überhaupt möglich sind. Arbeitgeber dürfen auch nicht willkürlich die Höhe der Einschnitte festlegen: Auch für gekürzte Löhne gelten die Untergrenzen aus dem Mindestlohngesetz und aus Tarifverträgen, die für das Unternehmen gelten. Zusätzlich müssen Arbeitgeber auch noch Pfändungsfreibeträge beachten. Für Lohnpfändungen ist der Grundbetrag zum 1. Juli 2023 auf 1402,28 Euro gestiegen. Er erhöht sich alle zwei Jahre.
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