Minijob anmelden
Neue Verdienstgrenze: Wie Arbeitgeber Minijobber einstellen – und was sie beachten müssen

Viel los im Betrieb? Minijobber helfen – und sind flexibel einsetzbar. Zum 1. Oktober gelten neue gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber über Minijobs und kurzfristige Beschäftigung wissen müssen.

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Wer als Arbeitgeber einen Minijob anmelden will, muss einiges beachten.

6,5 Millionen gewerbliche Minijobber arbeiten derzeit in Deutschland. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Verdienstgrenze für sie von 450 auf 520 Euro – und der ebenfalls zum 1. Oktober 2022 erhöhte Mindestlohn gilt auch für sie.

Zudem ist die Minijobgrenze zukünftig laut Gesetz an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt: Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze bei Minijobs. Damit ist gewährleistet, dass mit steigendem Mindestlohn die monatliche Arbeitszeit der Minijobber nicht mehr sinkt.

Was Arbeitgeber wissen müssen, damit die Zusammenarbeit mit Minijobbern klappt.

Welche Vorteile bringen Minijobber?

Viele Kunden im Laden – aber eben nur zu Stoßzeiten? Immer dann, wenn es Arbeitsspitzen gibt und eine Vollzeitkraft sich nicht lohnt, ist es eine Überlegung wert, einen Minijobber einzustellen. „Ein großer Vorteil, den Arbeitgeber durch Minijobber haben, ist die Flexibilität“, sagt Christiane Krüger von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Diese ist Träger der Minijob-Zentrale – der zentralen Anlaufstelle für alle, die einen Minijobber anmelden wollen.

Was genau ist ein Minijob?

Das Gesetz schreibt es vor: Nach § 8 SGB IV ist ein Minijob eine geringfügige Beschäftigung. Ein Mitarbeiter arbeitet also nur wenige Stunden im Betrieb und verdient pro Monat einen begrenzten Betrag.

Der Minijobber selbst spart durch diese Regelung. Minijobs sind für Menschen attraktiv, die etwas dazu verdienen wollen, etwa Schüler, Studenten oder Rentner. Als Minijobber müssen sie außer zur Rentenversicherung keine Sozialversicherungsabgaben zahlen – und können sich sogar von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Am Ende des Monats können Arbeitnehmer so das volle Gehalt netto ausgezahlt bekommen.

Mehr dazu hier: Beschäftigung von Studenten: Was Arbeitgeber wissen müssen

Kellnern, Buchhaltung führen oder Haare schneiden: „Grundsätzlich können Minijobber viele Tätigkeiten übernehmen“, sagt Krüger. Wie der Arbeitgeber diesen anmelden muss, ist abhängig von Verdienst und Arbeitsdauer. Es gibt zwei typische Fälle:

Fall 1: Der Minijob mit Verdienstgrenze

Firmen können Minijobber regelmäßig einsetzen, etwa als Logistiker in den Abendstunden, oder auch flexibel, etwa um den Ausfall eines erkrankten Kollegen aufzufangen. Arbeitgeber müssen Minijobbern mit Verdienstgrenze einen festen Stundenlohn zahlen, beispielsweise 13 Euro pro Stunde. Wenigstens aber den Mindestlohn. So ist es im Mindestlohngesetz festgelegt.

Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn per Gesetz erhöht – er beträgt dann 12 Euro. Zudem erhöht sich die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Diese Erhöhung soll gewährleisten, dass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist.

Die Arbeitsstunden des Minijobbers können Arbeitgeber flexibel verteilen. Sie müssen aber den Gesamtverdienst im Auge behalten. Denn die Lohngrenze von 520 Euro im Monat (oder 6240 Euro im Jahr) darf bei dieser Art von Minijob nicht überschritten werden – sonst ist der Arbeitnehmer regulär sozialversicherungspflichtig und damit kein Minijobber mehr.

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Damit das nicht passiert, müssen Arbeitgeber vorab den Jahresverdienst inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kalkulieren.

Was ist, wenn der Jahresverdienst die Grenze überschreitet?

Bei einem regelmäßigen Lohn zwischen 520,01 Euro und 1600 Euro im Monat handelt es sich um einen sogenannten Midijob im Übergangsbereich. Auch diese Obergrenze wird zum 1. Oktober angehoben – von vormals 1300 Euro.

Welche Kosten beim Midijob für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, lässt sich mit dem Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung feststellen.

Dürfen Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausüben?

Firmen dürfen Minijobber auch dann einstellen, die diese weitere Minijobs mit Verdienstgrenze bei anderen Arbeitgebern haben. Wichtig: Dabei bleibt die Verdienstgrenze allerdings bestehen. Insgesamt darf der Minijobber also regelmäßig monatlich nicht mehr verdienen als 520 Euro.

Ausnahme: Übt ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze erlaubt.

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Fall 2: Die kurzfristige Beschäftigung

Interessant für Betriebe mit Saisonarbeitern oder beispielsweise Betreiber von Weihnachtsmarktständen: Arbeitet ein Minijobber maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber ihn als kurzfristig beschäftigt anmelden.

Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung gilt der Mindestlohn. Eine Verdienstgrenze ist aber nicht einzuhalten. „In einem sehr kurzen Zeitraum darf der Arbeitnehmer also deutlich mehr verdienen als bei einem Minijob mit Verdienstgrenze. Die monatliche Verdienstgrenze von derzeit 520 Euro, beziehungsweise 6240 Euro im Jahr, gelten dann nicht“, so Expertin Krüger.

Wichtig: Die Arbeit darf nicht „berufsmäßig“ sein, da es sich sonst um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. „Nicht berufsmäßig heißt, dass die Beschäftigung von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und ich mir über meine Arbeit nicht dauerhaft den Lebensunterhalt sichern kann“, erklärt Krüger. (Hier können Sie selbst prüfen, ob eine Berufsmäßigkeit vorliegt).

Minijob anmelden: So geht’s

Wer kann einen Minijobber einstellen?

Sowohl private Haushalte als auch Gewerbe können Minijobber anstellen. Aber Achtung: Ausschließlich private Haushalte können haushaltsnahe Tätigkeiten wie etwa Putzen, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit als geringfügige Beschäftigung über den sogenannten Haushaltsscheck anmelden. Alle anderen Tätigkeiten müssen Chefs als gewerblichen Minijob anmelden.

Wann muss man einen Minijob anmelden?

„Mit der ersten Abrechnung, spätestens jedoch 6 Wochen nach dem Start des Arbeitsverhältnisses, müssen Arbeitgeber ihren Minijobber angemeldet haben“, so Krüger. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Wie meldet man den Minijob an?

Die Anmeldung geschieht generell über die Minijob-Zentrale – die Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen in ganz Deutschland. Privathaushalte können ihre Haushaltshilfe online oder per Post anmelden.

Gewerbliche Arbeitgeber nutzen für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen ein bestimmtes Programm (siehe Schritt 2). Außerdem müssen sie den Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden und deren Beiträge zahlen.

Schritt 1: Der neue Angestellte sollte einen Personalfragebogen ausfüllen. Dadurch kann das Unternehmen einschätzen, wie er sozialversicherungspflichtig zu beurteilen ist. Den Fragebogen sollte man aufbewahren, um ihn etwa bei Betriebsprüfungen vorlegen zu können. Achtung: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag!

Schritt 2: Die Angaben zur Sozialversicherung melden Arbeitgeber der Minijob-Zentrale in einem Online-Formular über das Programm sv.net – Sozialversicherung im Internet. Zum Einloggen benötigt man unter anderem die Betriebsnummer. Wer noch keine hat, bekommt sie über den Onlineantrag für die Betriebsnummer.

Wie sv.net funktioniert, zeigt ein Erklärvideo. Außerdem finden sich im Programm Ausfüllhinweise für das Formular.

Achtung, Sonderfall! Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit oder illegalen Arbeit besteht, müssen laut  § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV nicht nur den Minijobber über sv.net anmelden, sondern auch eine Sofortanmeldung vornehmen – und zwar spätestens zum ersten Arbeitseinsatz.

Laut Bundesagentur für Arbeit gehört zu diesen Branchen etwa das Bau- oder Gaststättengewerbe. Eine Übersicht der Minijob-Zentrale zeigt, wen genau die Sofortanmeldung betrifft. Die Meldung können Arbeitgeber über sv.net vornehmen – diese wird dann an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt.

Was kosten Minijobber?

„Dass Minijobber im Gewerbe günstiger sind als andere Arbeitnehmer, ist ein verbreiteter Irrglaube“, sagt Krüger. Durch die Pauschalsteuer und die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber zahle, können die Abgaben eines Minijobbers sogar höher sein als bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. „Vergleicht man Teilzeitkräfte und Minijobber, können Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen, keine oder kaum Kosten vermeiden“, so Krüger.

Die regulären, monatlichen Kosten für den Arbeitgeber – ohne Sonderzahlungen – setzen sich aus dem Arbeitsentgelt für den Mitarbeiter, den Lohnabgaben und den Unfallversicherungskosten zusammen.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze („520-Euro-Job“) betragen die Abgaben für gewerbliche Arbeitgeber 2022 (Abgaben + Pauschsteuer + Unfallversicherung) von diesen Gesamtkosten rund 33 Prozent:

15% Rentenversicherung
13% Krankenversicherung* (bei gesetzlicher Versicherung)
2% Pauschsteuer** (Besteuerung ohne individuelle Lohnsteuermerkmale) oder individuelle Lohnsteuer oder pauschale Lohnsteuer von 20%
0,90% Umlage U1 – Lohnfortzwahlung wegen Krankheit
0,49% Umlage U2 – Mutterschutzaufwendungen
0,09% Umlage U3 – Insolvenzgeldumlage
ca. 1,3% Unfallversicherung (Mittel der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung)

* Krankenversicherung: Bei einer gesetzlichen Versicherung zahlen Unternehmer pauschal 13 Prozent des Monatslohns an die Minijob-Zentrale. Ist der Minijobber privatversichert, zahlt der Arbeitgeber keine Krankenversicherung für ihn.

** Pausch- oder Lohnsteuer: Arbeitgeber können die Besteuerung bei einem Minijob mit Verdienstgrenze selbst bestimmen. Die Pauschsteuer von 2 Prozent führen Firmen an die Minijobzentrale ab – oder aber sie rechnen nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers ab. Die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent ist zu zahlen, wenn ein Mitarbeiter für mehrere Minijobs gemeldet ist, aber auch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung tragen Arbeitgeber nur die Kosten für die Unfallversicherung und die Umlagen U1, U2 und U3 (keine Sozialversicherungsabgaben). Sie zahlen außerdem Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse des Minijobbers oder eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Die Pauschale gilt unter anderem dann, wenn ein Minijobber nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Arbeitstage angestellt ist und sein durchschnittlicher Stundenlohn maximal 15 Euro beträgt.

Beispielrechnung: Ist ein Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert und hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bekommt 520 Euro monatliches Arbeitsentgelt und der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Umlagen (U1, U2, U3) verpflichtet, ergeben sich für den Arbeitgeber 162,66 Euro Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Die Gesamtkosten betragen also plus Unfallversicherung (ca. 1,3 Prozent des Entgelts = 6,76 Euro) insgesamt 689,42 Euro für den Arbeitgeber. Eine Übersicht der Abgaben für gewerbliche Minijobber lässt sich mit dem Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale kalkulieren.

Was ist bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten?

Unternehmen zahlen die Sozialversicherungsbeiträge für ihren Minijobber. Diese müssen im Arbeitszeitraum des Minijobbers in der Regel bis spätestens am drittletzten Werktag im Monat bei der Minijob-Zentrale eingegangen sein. Das heißt für das restliche Jahr 2022 folgendes:

  • 27. Oktober
  • 28. November
  • 28. Dezember

Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Fristen einhalten, können sie ein SEPA-Basislastschriftmandat mit der Minijob-Zentrale einrichten.

Außerdem müssen Unternehmen einen monatlichen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln. Diesen können sie über sv.net elektronisch erstellen und verschicken.

Neue Verdienstobergrenze: Was bedeutet der Bestandschutz?

Beschäftigte, die bislang mehr als 450 Euro und maximal 520 Euro im Monat verdient haben, fielen in einen Übergangsbereich: Sie waren zwar sozialversicherungspflichtig und galten als Midijobber, mussten aber reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der neuen Verdienstgrenze von 520 Euro würden diese Beschäftigten automatisch zu Minijobbern – und damit von der Sozialversicherung befreit. „Das hat allerdings einen Nachteil: Arbeitnehmer müssten sich dann in vielen Fällen selbst krankenversichern“, sagt Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis in Neubrandenburg.

Daher hat der Gesetzgeber einen Bestandschutz eingerichtet: Bis zum 31.12.2023 bleiben die Alt-Midijobber, die aufgrund ihrer Verdiensthöhe nun Minijobber wären, weiterhin sozialversichert. Voraussetzungen: Der durchschnittliche Arbeitslohn im Monat bleibt gleich – und es wird keine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt.

Warum ist der Bestandsschutz für Arbeitgeber schwierig?

Steuerberaterin Frenzel hält den Bestandsschutz in der Theorie für sinnvoll. „In der Praxis aber entstehen dadurch auch für die Arbeitgeber Nachteile. So wird etwa die Lohnabrechnung der Bestandsschutzfälle kompliziert“, so die Expertin.

Zum einen müsste der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abgemeldet werden, da ein sogenannter Beitragsgruppenwechsel stattfindet. Zum anderen müssten Arbeitgeber für die Bestandsschutzfälle zwei Meldungen monatlich machen: einmal an die Krankenkasse und einmal an die Minijob-Zentrale – bislang war nur erstere nötig.

„Diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand können sich Arbeitgeber sparen, indem Sie den Lohn auf 521 Euro erhöhen – und die Bestandsschutzfälle damit wieder grundsätzlich zu Midijobbern machen“, erklärt Frenzel.

Das führe zwar zu höheren Lohnkosten. Aber: „Durch die Erhöhung des Mindestlohns müssten Arbeitgeber sowieso mehr zahlen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gleichen zeitlichen Umfang wie bisher weiterarbeiten sollen“, so Frenzel.

Hinzu kommt: Durch eine neue, vorteilhafte Berechnung der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung im Übergangsbereich von Mini- zu Midijob profitieren Arbeitnehmer besonders stark von einer solchen Lohnerhöhung.

Ein Rechenbeispiel: Bekäme ein Arbeitnehmer mit Bestandsschutz aktuell 460 Euro und der Arbeitgeber würde das Entgelt auf 521 Euro erhöhen, also um 61 Euro, bekäme der Arbeitnehmer bei Steuerklasse 1 ganze 114 Euro netto im Monat mehr. „Wer seinen Beschäftigten also etwas Gutes tun will, sollte die Vergütung über die neue 520-Euro-Verdienstgrenze des Minijobs hinaus erhöhen“, fasst Steuerberaterin Frenzel zusammen.

Profitieren auch Minijobber von der Energiepreispauschale?

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht unter anderem die einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale vor. Auch Minijobber profitieren davon: Die Energiepreispauschale wird entweder direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt – oder kann von den Beschäftigten über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

„Wichtig zu beachten: Die Energiepreispauschale wurde mit dem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt. Minijobber, die am 1. September 2022 keine Beschäftigung ausgeübt haben, aber irgendwann zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr 2022, können die 300 Euro Energiepreispauschale über ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen“, sagt Steuerberaterin Frenzel.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Minijobbern?

„Minijobber genießen nahezu die gleichen Rechte wie Teil- und Vollzeitarbeitskräfte“, sagt Krüger. „Einen wichtigen Unterschied zu anderen Arbeitnehmern gibt es aber, nämlich das Krankengeld bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit. Darauf gibt es im Minijob kein Recht. Denn der Minijob selbst begründet keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Minijobberinnen und Minijobber sind zwar in der Krankenversicherung abgesichert, aber nicht automatisch durch den Minijob, sondern über eine Krankenversicherung, die ohnehin besteht, also zum Beispiel über die Hauptbeschäftigung, die Familienversicherung oder über das Job-Center.“

Sonst seien die Ansprüche aber die gleichen: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gelten Minijobber als Teilzeitbeschäftigte. Dadurch sind sie arbeitsrechtlich abgesichert und genießen etwa Kündigungsschutz, das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Erholungsurlaub.

Außerdem gilt auch bei Minijobs der Mindestlohn von derzeit 12 Euro. Ein Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dem Minijobber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.

Gut zu wissen: Minijobs können auch als Arbeit auf Abruf gestaltet werden, um die Aushilfskraft nur zu beschäftigen, wenn es nötig ist. Das bietet sich zum Beispiel für Arbeitgeber in der Gastronomie an, die je nach Wetter mehr oder weniger Unterstützung benötigen.

Mehr dazu lesen Sie hier: Arbeit auf Abruf: Diese Regeln gelten für Abrufarbeit 

Wo finden Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte?

Wer über eine Stellenanzeige auf der eigenen Firmen-Website nicht fündig wird, kann Annoncen schalten: Minijobber findet man etwa über Jobportale oder Ebay-Kleinanzeigen. Auch soziale Netzwerke, etwa Job-Facebook-Gruppen, können bei der Suche hilfreich sein.

Als Minijobber können vom Studenten bis zum Rentner verschiedene Menschen arbeiten: „Viele arbeiten in der Rente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, als Minijobber. Ohne Abgaben ist ihr Verdienst brutto gleich netto“, sagt Krüger.

Hinzu kommt: „Wer eine Beschäftigung oder einen Minijobber im Privathaushalt sucht, der kann den kostenlosen Service der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nutzen. Hier haben Haushaltshilfen und private Arbeitgeber die Möglichkeit, unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anzubieten oder zu finden.“

6,5 Millionen gewerbliche Minijobber arbeiten derzeit in Deutschland. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich die Verdienstgrenze für sie von 450 auf 520 Euro – und der ebenfalls zum 1. Oktober 2022 erhöhte Mindestlohn gilt auch für sie. Zudem ist die Minijobgrenze zukünftig laut Gesetz an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt: Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze bei Minijobs. Damit ist gewährleistet, dass mit steigendem Mindestlohn die monatliche Arbeitszeit der Minijobber nicht mehr sinkt. Was Arbeitgeber wissen müssen, damit die Zusammenarbeit mit Minijobbern klappt. Welche Vorteile bringen Minijobber? Viele Kunden im Laden – aber eben nur zu Stoßzeiten? Immer dann, wenn es Arbeitsspitzen gibt und eine Vollzeitkraft sich nicht lohnt, ist es eine Überlegung wert, einen Minijobber einzustellen. „Ein großer Vorteil, den Arbeitgeber durch Minijobber haben, ist die Flexibilität“, sagt Christiane Krüger von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Diese ist Träger der Minijob-Zentrale – der zentralen Anlaufstelle für alle, die einen Minijobber anmelden wollen. Was genau ist ein Minijob? Das Gesetz schreibt es vor: Nach § 8 SGB IV ist ein Minijob eine geringfügige Beschäftigung. Ein Mitarbeiter arbeitet also nur wenige Stunden im Betrieb und verdient pro Monat einen begrenzten Betrag. Der Minijobber selbst spart durch diese Regelung. Minijobs sind für Menschen attraktiv, die etwas dazu verdienen wollen, etwa Schüler, Studenten oder Rentner. Als Minijobber müssen sie außer zur Rentenversicherung keine Sozialversicherungsabgaben zahlen – und können sich sogar von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Am Ende des Monats können Arbeitnehmer so das volle Gehalt netto ausgezahlt bekommen. Mehr dazu hier: Beschäftigung von Studenten: Was Arbeitgeber wissen müssen Kellnern, Buchhaltung führen oder Haare schneiden: „Grundsätzlich können Minijobber viele Tätigkeiten übernehmen“, sagt Krüger. Wie der Arbeitgeber diesen anmelden muss, ist abhängig von Verdienst und Arbeitsdauer. Es gibt zwei typische Fälle: Fall 1: Der Minijob mit Verdienstgrenze Firmen können Minijobber regelmäßig einsetzen, etwa als Logistiker in den Abendstunden, oder auch flexibel, etwa um den Ausfall eines erkrankten Kollegen aufzufangen. Arbeitgeber müssen Minijobbern mit Verdienstgrenze einen festen Stundenlohn zahlen, beispielsweise 13 Euro pro Stunde. Wenigstens aber den Mindestlohn. So ist es im Mindestlohngesetz festgelegt. Zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn per Gesetz erhöht – er beträgt dann 12 Euro. Zudem erhöht sich die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Diese Erhöhung soll gewährleisten, dass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist. Die Arbeitsstunden des Minijobbers können Arbeitgeber flexibel verteilen. Sie müssen aber den Gesamtverdienst im Auge behalten. Denn die Lohngrenze von 520 Euro im Monat (oder 6240 Euro im Jahr) darf bei dieser Art von Minijob nicht überschritten werden – sonst ist der Arbeitnehmer regulär sozialversicherungspflichtig und damit kein Minijobber mehr. Damit das nicht passiert, müssen Arbeitgeber vorab den Jahresverdienst inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kalkulieren. Was ist, wenn der Jahresverdienst die Grenze überschreitet? Bei einem regelmäßigen Lohn zwischen 520,01 Euro und 1600 Euro im Monat handelt es sich um einen sogenannten Midijob im Übergangsbereich. Auch diese Obergrenze wird zum 1. Oktober angehoben – von vormals 1300 Euro. Welche Kosten beim Midijob für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, lässt sich mit dem Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung feststellen. Dürfen Arbeitnehmer mehrere Minijobs ausüben? Firmen dürfen Minijobber auch dann einstellen, die diese weitere Minijobs mit Verdienstgrenze bei anderen Arbeitgebern haben. Wichtig: Dabei bleibt die Verdienstgrenze allerdings bestehen. Insgesamt darf der Minijobber also regelmäßig monatlich nicht mehr verdienen als 520 Euro. Ausnahme: Übt ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze erlaubt. Fall 2: Die kurzfristige Beschäftigung Interessant für Betriebe mit Saisonarbeitern oder beispielsweise Betreiber von Weihnachtsmarktständen: Arbeitet ein Minijobber maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Arbeitgeber, kann der Arbeitgeber ihn als kurzfristig beschäftigt anmelden. Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung gilt der Mindestlohn. Eine Verdienstgrenze ist aber nicht einzuhalten. „In einem sehr kurzen Zeitraum darf der Arbeitnehmer also deutlich mehr verdienen als bei einem Minijob mit Verdienstgrenze. Die monatliche Verdienstgrenze von derzeit 520 Euro, beziehungsweise 6240 Euro im Jahr, gelten dann nicht“, so Expertin Krüger. Wichtig: Die Arbeit darf nicht „berufsmäßig“ sein, da es sich sonst um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. „Nicht berufsmäßig heißt, dass die Beschäftigung von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und ich mir über meine Arbeit nicht dauerhaft den Lebensunterhalt sichern kann“, erklärt Krüger. (Hier können Sie selbst prüfen, ob eine Berufsmäßigkeit vorliegt). Minijob anmelden: So geht’s Wer kann einen Minijobber einstellen? Sowohl private Haushalte als auch Gewerbe können Minijobber anstellen. Aber Achtung: Ausschließlich private Haushalte können haushaltsnahe Tätigkeiten wie etwa Putzen, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit als geringfügige Beschäftigung über den sogenannten Haushaltsscheck anmelden. Alle anderen Tätigkeiten müssen Chefs als gewerblichen Minijob anmelden. Wann muss man einen Minijob anmelden? „Mit der ersten Abrechnung, spätestens jedoch 6 Wochen nach dem Start des Arbeitsverhältnisses, müssen Arbeitgeber ihren Minijobber angemeldet haben“, so Krüger. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Wie meldet man den Minijob an? Die Anmeldung geschieht generell über die Minijob-Zentrale – die Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen in ganz Deutschland. Privathaushalte können ihre Haushaltshilfe online oder per Post anmelden. Gewerbliche Arbeitgeber nutzen für Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen ein bestimmtes Programm (siehe Schritt 2). Außerdem müssen sie den Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden und deren Beiträge zahlen. Schritt 1: Der neue Angestellte sollte einen Personalfragebogen ausfüllen. Dadurch kann das Unternehmen einschätzen, wie er sozialversicherungspflichtig zu beurteilen ist. Den Fragebogen sollte man aufbewahren, um ihn etwa bei Betriebsprüfungen vorlegen zu können. Achtung: Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag! Schritt 2: Die Angaben zur Sozialversicherung melden Arbeitgeber der Minijob-Zentrale in einem Online-Formular über das Programm sv.net – Sozialversicherung im Internet. Zum Einloggen benötigt man unter anderem die Betriebsnummer. Wer noch keine hat, bekommt sie über den Onlineantrag für die Betriebsnummer. Wie sv.net funktioniert, zeigt ein Erklärvideo. Außerdem finden sich im Programm Ausfüllhinweise für das Formular. Achtung, Sonderfall! Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit oder illegalen Arbeit besteht, müssen laut  § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV nicht nur den Minijobber über sv.net anmelden, sondern auch eine Sofortanmeldung vornehmen – und zwar spätestens zum ersten Arbeitseinsatz. Laut Bundesagentur für Arbeit gehört zu diesen Branchen etwa das Bau- oder Gaststättengewerbe. Eine Übersicht der Minijob-Zentrale zeigt, wen genau die Sofortanmeldung betrifft. Die Meldung können Arbeitgeber über sv.net vornehmen – diese wird dann an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt. Was kosten Minijobber? „Dass Minijobber im Gewerbe günstiger sind als andere Arbeitnehmer, ist ein verbreiteter Irrglaube“, sagt Krüger. Durch die Pauschalsteuer und die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber zahle, können die Abgaben eines Minijobbers sogar höher sein als bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. „Vergleicht man Teilzeitkräfte und Minijobber, können Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen, keine oder kaum Kosten vermeiden“, so Krüger. Die regulären, monatlichen Kosten für den Arbeitgeber – ohne Sonderzahlungen – setzen sich aus dem Arbeitsentgelt für den Mitarbeiter, den Lohnabgaben und den Unfallversicherungskosten zusammen. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze („520-Euro-Job“) betragen die Abgaben für gewerbliche Arbeitgeber 2022 (Abgaben + Pauschsteuer + Unfallversicherung) von diesen Gesamtkosten rund 33 Prozent: 15% Rentenversicherung 13% Krankenversicherung* (bei gesetzlicher Versicherung) 2% Pauschsteuer** (Besteuerung ohne individuelle Lohnsteuermerkmale) oder individuelle Lohnsteuer oder pauschale Lohnsteuer von 20% 0,90% Umlage U1 - Lohnfortzwahlung wegen Krankheit 0,49% Umlage U2 - Mutterschutzaufwendungen 0,09% Umlage U3 - Insolvenzgeldumlage ca. 1,3% Unfallversicherung (Mittel der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) * Krankenversicherung: Bei einer gesetzlichen Versicherung zahlen Unternehmer pauschal 13 Prozent des Monatslohns an die Minijob-Zentrale. Ist der Minijobber privatversichert, zahlt der Arbeitgeber keine Krankenversicherung für ihn. ** Pausch- oder Lohnsteuer: Arbeitgeber können die Besteuerung bei einem Minijob mit Verdienstgrenze selbst bestimmen. Die Pauschsteuer von 2 Prozent führen Firmen an die Minijobzentrale ab – oder aber sie rechnen nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers ab. Die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent ist zu zahlen, wenn ein Mitarbeiter für mehrere Minijobs gemeldet ist, aber auch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung tragen Arbeitgeber nur die Kosten für die Unfallversicherung und die Umlagen U1, U2 und U3 (keine Sozialversicherungsabgaben). Sie zahlen außerdem Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse des Minijobbers oder eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Die Pauschale gilt unter anderem dann, wenn ein Minijobber nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Arbeitstage angestellt ist und sein durchschnittlicher Stundenlohn maximal 15 Euro beträgt. Beispielrechnung: Ist ein Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert und hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bekommt 520 Euro monatliches Arbeitsentgelt und der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Umlagen (U1, U2, U3) verpflichtet, ergeben sich für den Arbeitgeber 162,66 Euro Abgaben an die Minijob-Zentrale. Die Gesamtkosten betragen also plus Unfallversicherung (ca. 1,3 Prozent des Entgelts = 6,76 Euro) insgesamt 689,42 Euro für den Arbeitgeber. Eine Übersicht der Abgaben für gewerbliche Minijobber lässt sich mit dem Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale kalkulieren. Was ist bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten? Unternehmen zahlen die Sozialversicherungsbeiträge für ihren Minijobber. Diese müssen im Arbeitszeitraum des Minijobbers in der Regel bis spätestens am drittletzten Werktag im Monat bei der Minijob-Zentrale eingegangen sein. Das heißt für das restliche Jahr 2022 folgendes: 27. Oktober 28. November 28. Dezember Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Fristen einhalten, können sie ein SEPA-Basislastschriftmandat mit der Minijob-Zentrale einrichten. Außerdem müssen Unternehmen einen monatlichen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln. Diesen können sie über sv.net elektronisch erstellen und verschicken. Neue Verdienstobergrenze: Was bedeutet der Bestandschutz? Beschäftigte, die bislang mehr als 450 Euro und maximal 520 Euro im Monat verdient haben, fielen in einen Übergangsbereich: Sie waren zwar sozialversicherungspflichtig und galten als Midijobber, mussten aber reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der neuen Verdienstgrenze von 520 Euro würden diese Beschäftigten automatisch zu Minijobbern – und damit von der Sozialversicherung befreit. „Das hat allerdings einen Nachteil: Arbeitnehmer müssten sich dann in vielen Fällen selbst krankenversichern“, sagt Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis in Neubrandenburg. Daher hat der Gesetzgeber einen Bestandschutz eingerichtet: Bis zum 31.12.2023 bleiben die Alt-Midijobber, die aufgrund ihrer Verdiensthöhe nun Minijobber wären, weiterhin sozialversichert. Voraussetzungen: Der durchschnittliche Arbeitslohn im Monat bleibt gleich – und es wird keine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt. Warum ist der Bestandsschutz für Arbeitgeber schwierig? Steuerberaterin Frenzel hält den Bestandsschutz in der Theorie für sinnvoll. „In der Praxis aber entstehen dadurch auch für die Arbeitgeber Nachteile. So wird etwa die Lohnabrechnung der Bestandsschutzfälle kompliziert“, so die Expertin. Zum einen müsste der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abgemeldet werden, da ein sogenannter Beitragsgruppenwechsel stattfindet. Zum anderen müssten Arbeitgeber für die Bestandsschutzfälle zwei Meldungen monatlich machen: einmal an die Krankenkasse und einmal an die Minijob-Zentrale – bislang war nur erstere nötig. „Diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand können sich Arbeitgeber sparen, indem Sie den Lohn auf 521 Euro erhöhen – und die Bestandsschutzfälle damit wieder grundsätzlich zu Midijobbern machen“, erklärt Frenzel. Das führe zwar zu höheren Lohnkosten. Aber: „Durch die Erhöhung des Mindestlohns müssten Arbeitgeber sowieso mehr zahlen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gleichen zeitlichen Umfang wie bisher weiterarbeiten sollen“, so Frenzel. Hinzu kommt: Durch eine neue, vorteilhafte Berechnung der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung im Übergangsbereich von Mini- zu Midijob profitieren Arbeitnehmer besonders stark von einer solchen Lohnerhöhung. Ein Rechenbeispiel: Bekäme ein Arbeitnehmer mit Bestandsschutz aktuell 460 Euro und der Arbeitgeber würde das Entgelt auf 521 Euro erhöhen, also um 61 Euro, bekäme der Arbeitnehmer bei Steuerklasse 1 ganze 114 Euro netto im Monat mehr. „Wer seinen Beschäftigten also etwas Gutes tun will, sollte die Vergütung über die neue 520-Euro-Verdienstgrenze des Minijobs hinaus erhöhen“, fasst Steuerberaterin Frenzel zusammen. Profitieren auch Minijobber von der Energiepreispauschale? Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht unter anderem die einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale vor. Auch Minijobber profitieren davon: Die Energiepreispauschale wird entweder direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt – oder kann von den Beschäftigten über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. „Wichtig zu beachten: Die Energiepreispauschale wurde mit dem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt. Minijobber, die am 1. September 2022 keine Beschäftigung ausgeübt haben, aber irgendwann zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr 2022, können die 300 Euro Energiepreispauschale über ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen“, sagt Steuerberaterin Frenzel. Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Minijobbern? „Minijobber genießen nahezu die gleichen Rechte wie Teil- und Vollzeitarbeitskräfte“, sagt Krüger. „Einen wichtigen Unterschied zu anderen Arbeitnehmern gibt es aber, nämlich das Krankengeld bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit. Darauf gibt es im Minijob kein Recht. Denn der Minijob selbst begründet keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Minijobberinnen und Minijobber sind zwar in der Krankenversicherung abgesichert, aber nicht automatisch durch den Minijob, sondern über eine Krankenversicherung, die ohnehin besteht, also zum Beispiel über die Hauptbeschäftigung, die Familienversicherung oder über das Job-Center.“ Sonst seien die Ansprüche aber die gleichen: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gelten Minijobber als Teilzeitbeschäftigte. Dadurch sind sie arbeitsrechtlich abgesichert und genießen etwa Kündigungsschutz, das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Erholungsurlaub. Außerdem gilt auch bei Minijobs der Mindestlohn von derzeit 12 Euro. Ein Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dem Minijobber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Gut zu wissen: Minijobs können auch als Arbeit auf Abruf gestaltet werden, um die Aushilfskraft nur zu beschäftigen, wenn es nötig ist. Das bietet sich zum Beispiel für Arbeitgeber in der Gastronomie an, die je nach Wetter mehr oder weniger Unterstützung benötigen. Mehr dazu lesen Sie hier: Arbeit auf Abruf: Diese Regeln gelten für Abrufarbeit  Wo finden Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte? Wer über eine Stellenanzeige auf der eigenen Firmen-Website nicht fündig wird, kann Annoncen schalten: Minijobber findet man etwa über Jobportale oder Ebay-Kleinanzeigen. Auch soziale Netzwerke, etwa Job-Facebook-Gruppen, können bei der Suche hilfreich sein. Als Minijobber können vom Studenten bis zum Rentner verschiedene Menschen arbeiten: „Viele arbeiten in der Rente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, als Minijobber. Ohne Abgaben ist ihr Verdienst brutto gleich netto“, sagt Krüger. Hinzu kommt: „Wer eine Beschäftigung oder einen Minijobber im Privathaushalt sucht, der kann den kostenlosen Service der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nutzen. Hier haben Haushaltshilfen und private Arbeitgeber die Möglichkeit, unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anzubieten oder zu finden.“
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