Arbeitsunfall melden
Was Arbeitgeber über die Meldepflicht bei Unfällen wissen müssen

Ein Mitarbeiter hat sich verletzt? Unter Umständen muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsunfall melden. Alle Informationen zur Meldepflicht im Überblick.

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Ein Mitarbeiter tritt im Betrieb in einen Nagel und fällt mehr als drei Tage aus? Als Arbeitgeber muss man diesen Arbeitsunfall melden.
Ein Mitarbeiter tritt im Betrieb in einen Nagel und fällt mehr als drei Tage aus? Als Arbeitgeber muss man diesen Arbeitsunfall melden.
© Waler / Fotolia.com

Wann ist ein Unfall als Arbeitsunfall einzustufen?

Als Arbeitsunfall (teilweise auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt) gelten alle Unfälle,

  • die dem Mitarbeiter auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb (Wegeunfall) oder während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII).
  • Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen sowie die Teilnahme am Betriebssport, an Dienstreisen, an Betriebsausflügen beziehungsweise Betriebsfesten.

Hat sich ein Arbeitnehmer verletzt, während er in der Arbeitszeit seinen Privatangelegenheiten nachging, gilt der Unfall nicht als Arbeitsunfall. Folglich übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten nicht. So urteilte etwa das Sozialgericht Karlsruhe im Oktober 2015, dass eine Arbeitnehmerin keinen Unfallversicherungsschutz genießt, wenn sie außerhalb der üblichen Pausenzeiten ihren Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen (Az.: S 4 U 1189/15). Ebenfalls nicht als Versicherungsfall gelten Unfälle, wenn der Arbeitnehmer Schutzanweisungen ignoriert hat, etwa trotz Helmpflicht keinen Helm getragen hat.

Wann muss ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden?

Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut § 193 SGB VII alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt. Der Unfalltag wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Ebenfalls meldepflichtig sind tödliche Arbeitsunfälle.

Binnen welcher Frist muss die Meldung des Arbeitsunfalls erfolgen?

Bei Unfällen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind die zuständigen Versicherungen sofort zu benachrichtigen. Ansonsten muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen.

Wie kann der Arbeitgeber den Unfall melden?

Zur Meldung von Unfällen stellen die Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen in der Regel Formulare zur Verfügung. Zwei Exemplare sind an den Versicherungsträger zu senden. Der dritte Durchschlag sollte im Unternehmen archiviert werden. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit, den Unfall online zu melden.

Wer muss die Unfallanzeige noch erhalten?

Zusätzlich zum Versicherungsträger erhalten das Gewerbeaufsichtsamt oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz eine Kopie.

Welche Besonderheiten gelten für geringfügig Beschäftigte?

Geringfügig Beschäftigte, so genannte Minijobber, müssen nicht nur bei der Minijob-Zentrale, sondern auch bei der Unfallversicherung angemeldet werden. Sie sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sogar dann versichert, wenn der Firmenchef die offizielle Meldung noch nicht abgegeben hat.

Welche Informationen sind wichtig für den Mitarbeiter?

Nach einem Arbeitsunfall kann sich der Mitarbeiter nicht von einem Mediziner seiner Wahl behandeln lassen. Muss er beispielsweise länger als eine Woche ärztlich behandelt werden oder müssen ihm Heil- und Hilfsmittel verordnet werden, hat der Mitarbeiter einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese mehr als 3500 Mediziner werden von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallkasse bestimmt und sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie. Zudem verfügen die Experten über eine besondere Ausbildung in Sachen Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen.

Was sollte der Arbeitgeber noch bedenken?

Beschäftigt ein Unternehmer zwei oder mehr Mitarbeiter, braucht er mindestens einen Ersthelfer, der Verletzte versorgen kann, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Die entsprechenden Regelungen zum Thema Ersthelfer im Betrieb sollte deshalb jeder Arbeitgeber kennen.

Und: Wenn ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall ins Krankenhaus muss oder sogar stirbt, ist das für die Angehörigen, die Kollegen und auch für den Arbeitgeber eine schwierige Situation. Wie sich Arbeitgeber im Krisenfall verhalten sollten, lesen Sie in unserem Artikel zum Umgang mit Arbeitsunfällen.

Wann ist ein Unfall als Arbeitsunfall einzustufen? Als Arbeitsunfall (teilweise auch Betriebsunfall oder Berufsunfall genannt) gelten alle Unfälle, die dem Mitarbeiter auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb (Wegeunfall) oder während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII). Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen sowie die Teilnahme am Betriebssport, an Dienstreisen, an Betriebsausflügen beziehungsweise Betriebsfesten. Hat sich ein Arbeitnehmer verletzt, während er in der Arbeitszeit seinen Privatangelegenheiten nachging, gilt der Unfall nicht als Arbeitsunfall. Folglich übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten nicht. So urteilte etwa das Sozialgericht Karlsruhe im Oktober 2015, dass eine Arbeitnehmerin keinen Unfallversicherungsschutz genießt, wenn sie außerhalb der üblichen Pausenzeiten ihren Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen (Az.: S 4 U 1189/15). Ebenfalls nicht als Versicherungsfall gelten Unfälle, wenn der Arbeitnehmer Schutzanweisungen ignoriert hat, etwa trotz Helmpflicht keinen Helm getragen hat. Wann muss ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden? Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut § 193 SGB VII alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt. Der Unfalltag wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Ebenfalls meldepflichtig sind tödliche Arbeitsunfälle. Binnen welcher Frist muss die Meldung des Arbeitsunfalls erfolgen? Bei Unfällen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind die zuständigen Versicherungen sofort zu benachrichtigen. Ansonsten muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen. Wie kann der Arbeitgeber den Unfall melden? Zur Meldung von Unfällen stellen die Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen in der Regel Formulare zur Verfügung. Zwei Exemplare sind an den Versicherungsträger zu senden. Der dritte Durchschlag sollte im Unternehmen archiviert werden. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten auch die Möglichkeit, den Unfall online zu melden. Wer muss die Unfallanzeige noch erhalten? Zusätzlich zum Versicherungsträger erhalten das Gewerbeaufsichtsamt oder das Staatliche Amt für Arbeitsschutz eine Kopie. Welche Besonderheiten gelten für geringfügig Beschäftigte? Geringfügig Beschäftigte, so genannte Minijobber, müssen nicht nur bei der Minijob-Zentrale, sondern auch bei der Unfallversicherung angemeldet werden. Sie sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sogar dann versichert, wenn der Firmenchef die offizielle Meldung noch nicht abgegeben hat. Welche Informationen sind wichtig für den Mitarbeiter? Nach einem Arbeitsunfall kann sich der Mitarbeiter nicht von einem Mediziner seiner Wahl behandeln lassen. Muss er beispielsweise länger als eine Woche ärztlich behandelt werden oder müssen ihm Heil- und Hilfsmittel verordnet werden, hat der Mitarbeiter einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese mehr als 3500 Mediziner werden von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallkasse bestimmt und sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie. Zudem verfügen die Experten über eine besondere Ausbildung in Sachen Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Was sollte der Arbeitgeber noch bedenken? Beschäftigt ein Unternehmer zwei oder mehr Mitarbeiter, braucht er mindestens einen Ersthelfer, der Verletzte versorgen kann, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Die entsprechenden Regelungen zum Thema Ersthelfer im Betrieb sollte deshalb jeder Arbeitgeber kennen. Und: Wenn ein Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall ins Krankenhaus muss oder sogar stirbt, ist das für die Angehörigen, die Kollegen und auch für den Arbeitgeber eine schwierige Situation. Wie sich Arbeitgeber im Krisenfall verhalten sollten, lesen Sie in unserem Artikel zum Umgang mit Arbeitsunfällen.
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