4-Tage-Woche und Arbeitsrecht
Überstunden, Urlaub, Verträge: Was bei einer 4-Tage-Woche rechtlich gilt

Unternehmen, die eine 4-Tage-Woche einführen wollen, sollten den rechtlichen Rahmen kennen. Denn das Arbeitsrecht setzt der Ausgestaltung Grenzen.

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4-Tage-Woche und Arbeitsrecht
© MirageC / Moment RF / Getty Images

Ist eine 4-Tage-Woche in meinem Betrieb möglich? Diese Frage bewegt momentan Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Branchen. Ein Tag mehr Freizeit pro Woche ist ein gutes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Versuche aus anderen Ländern haben viel Beachtung gefunden. Auch in Deutschland soll es nun einen Test geben: Die gemeinnützige Organisation 4 Day Week Global und das Beratungsunternehmen Intraprenör suchen 50 Firmen, die eine 4-Tage-Woche sechs Monate lang unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Münster ausprobieren wollen. Arbeitsrechtlich ist bei einer 4-Tage-Woche jedoch einiges zu beachten. Arbeitgeber sollten die folgenden Rahmenbedingungen kennen:

4-Tage-Woche: Welche Modelle sind möglich?

  • 100-80-100-Modell: Die Angestellten arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen – beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten volles Gehalt.
  • Belgisches Modell: Die Angestellten verteilen ihre Arbeitsstunden auf vier Tage – beispielsweise zehn Stunden pro Tag bei einer 40-Stunden-Woche. Sie erhalten volles Gehalt.
  • Kombination aus Arbeitszeitverkürzung und Verteilung auf vier Tage: Statt einen ganzen Arbeitstag zu streichen, können Unternehmen auch die Wochenarbeitszeit um ein paar Stunden kürzen. Zum Beispiel von 40 auf 38 Stunden mit vier Tagen à 9,5 Stunden.
  • Modell „Teilzeit ohne Lohnausgleich“: Angestellte arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen – beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten 80 Prozent Gehalt. Ein Recht auf Teilzeit ist für Arbeitnehmer schon seit 2001 gesetzlich verankert.

Was ist bei Arbeitszeit und Überstunden zu beachten?

Auch bei der 4-Tage-Woche gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes:

  • Wochenhöchstarbeitszeit: Gesetzlich erlaubt sind bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche.
  • Tageshöchstarbeitszeit: Länger als zehn Stunden am Tag dürfen Angestellte in Deutschland nicht arbeiten.

Unternehmen, die bei der 4-Tage-Woche auf das „Belgische Modell“ setzen und 40 Arbeitsstunden auf vier Tage verteilen, büßen wegen der Tageshöchstarbeitszeit Flexibilität ein: Überstunden sind an regulären Arbeitstagen nicht mehr möglich; Mehrarbeit kann nur an einem der eigentlich freien Tage geleistet werden.

Bei einer 40-Stunden-Woche können Minderjährige, Schwangere oder Stillende nicht am „Belgischen Modell“ teilnehmen. Denn:

  • Schwangere und Stillende dürfen nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten.
  • Minderjährige dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten.

Welche Pausenzeiten gelten bei einer 4-Tage-Woche?

Genau wie die Obergrenze für die Arbeitszeit müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten bei einer 4-Tage-Woche eingehalten werden: Das Arbeitszeitgesetz schreibt mindestens 30 Minuten nach sechs Arbeitsstunden und 45 Minuten nach neun Stunden vor. Zwischen zwei Schichten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Wie viel Urlaubsanspruch besteht bei einer 4-Tage-Woche?

Unternehmen sollten unbedingt daran denken, die Urlaubslänge an die 4-Woche anzupassen, rät Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel. „Gut formulierte Arbeitsverträge enthalten eine Klausel dazu, dass eine Veränderung der Arbeitstage auch zu einem veränderten Urlaubsanspruch führt“, sagt er.

Der Experte
Volker GörzelVolker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Tage Urlaub im Jahr vor. Es geht jedoch von einer Sechs-Tage-Woche aus – sodass sich umgerechnet ein Monat Urlaubsanspruch pro Mitarbeiter und Jahr aus dem Gesetz ergibt. Bei einer 4-Tage-Woche sinkt die Mindestzahl an Urlaubstagen entsprechend auf 16 Tage im Jahr. Wer bisher 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche gewährt hat, kommt auf 24 Tage bei vier Tagen.

Es lohnt sich, den Urlaubsanspruch genau mit dem Team durchzugehen. Urlaubstage seien ein Thema, das häufig zu Konflikten führe, so Arbeitsrechtler Görzel.

Mehr dazu: Urlaubsanspruch: Was Arbeitgeber wissen sollten

Wie werden Feiertage bei einer 4-Tage-Woche gehandhabt?

Ob Mitarbeiter Feiertage an einem anderen Tag nacharbeiten müssen, hängt davon ab, was im Vertrag steht. Üblicherweise vereinbaren Arbeitgeber bei einer 4-Tage-Woche feste Arbeitstage. In diesem Fall müssen die Beschäftigten Feiertage, die auf einen dieser Arbeitstage fallen, nicht nacharbeiten.

Wurde ein flexibler Einsatz vereinbart, kann der Arbeitgeber verlangen, dass an einem anderen Tag gearbeitet wird. „Wenn Unternehmen eine 4-Tage-Woche einführen, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, wäre das jedoch kontraproduktiv“, gibt Görzel zu bedenken. Schließlich sind Montag und Freitag die besonders beliebten freien Tage. Wer sich als Arbeitgeber versucht offenzuhalten, darüber zu bestimmen, weckt Misstrauen.

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Muss bei einer 4-Tage-Woche der Arbeitsvertrag geändert werden?

„Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass die Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen Mitarbeitern schriftlich mitgeteilt werden müssen“, so Görzel. Meistens probieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die 4-Tage-Woche in einer Testphase aus. Auch die Bedingungen für diesen Zeitraum müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festhalten.

Können Arbeitgeber eine 4-Tage-Woche einseitig anordnen?

Zwar können Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts Arbeitsorte und auch -zeiten bestimmen. Sie können jedoch nicht in jedem Fall einseitig eine 4-Tage-Woche festlegen. Ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Sind darin die Arbeitstage, zum Beispiel von Montag bis Freitag, festgehalten, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach ändern. Ist im Arbeitsvertrag ein flexibler Einsatz der Angestellten vorgesehen, hat das Unternehmen mehr Freiheit bei der Anordnung geänderter Arbeitstage und -zeiten. Möchten Angestellte nicht mitziehen, bleibt als letzter Ausweg nur die Änderungskündigung.

Mehr zum Thema: Änderungskündigung: Arbeitsrecht im Überblick und Musterschreiben

Für diesen Schritt muss es jedoch betriebliche Gründe geben. Die wären zum Beispiel gegeben, wenn ein Gastronom die Öffnungszeiten seines ­Restaurants einschränken muss, weil ihm Personal fehlt, oder wenn ein Industriebetrieb in einer schlechten Auftragslage freitags nicht arbeitet, um Kosten zu sparen. „Der Wunsch eines Arbeitgebers, eine 4-Tage-Woche einzuführen, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern, würde wahrscheinlich nicht als betrieblicher Grund anerkannt werden“, vermutet Görzel.

Ist eine 4-Tage-Woche mitbestimmungspflichtig?

Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss er der 4-Tage-Woche zustimmen. „Die Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die Wochentage sind grundsätzlich zustimmungspflichtig“, so Görzel.

Müssen Arbeitgeber allen Angestellten eine 4-Tage-Woche anbieten?

Arbeitgeber dürfen nicht manchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die 4-Tage-Woche erlauben und sie anderen Angestellten mit vergleichbaren Aufgaben verweigern.

Ist eine 4-Tage-Woche in meinem Betrieb möglich? Diese Frage bewegt momentan Unternehmerinnen und Unternehmer aus allen Branchen. Ein Tag mehr Freizeit pro Woche ist ein gutes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Versuche aus anderen Ländern haben viel Beachtung gefunden. Auch in Deutschland soll es nun einen Test geben: Die gemeinnützige Organisation 4 Day Week Global und das Beratungsunternehmen Intraprenör suchen 50 Firmen, die eine 4-Tage-Woche sechs Monate lang unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Münster ausprobieren wollen. Arbeitsrechtlich ist bei einer 4-Tage-Woche jedoch einiges zu beachten. Arbeitgeber sollten die folgenden Rahmenbedingungen kennen: 4-Tage-Woche: Welche Modelle sind möglich? 100-80-100-Modell: Die Angestellten arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen - beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten volles Gehalt. Belgisches Modell: Die Angestellten verteilen ihre Arbeitsstunden auf vier Tage - beispielsweise zehn Stunden pro Tag bei einer 40-Stunden-Woche. Sie erhalten volles Gehalt. Kombination aus Arbeitszeitverkürzung und Verteilung auf vier Tage: Statt einen ganzen Arbeitstag zu streichen, können Unternehmen auch die Wochenarbeitszeit um ein paar Stunden kürzen. Zum Beispiel von 40 auf 38 Stunden mit vier Tagen à 9,5 Stunden. Modell "Teilzeit ohne Lohnausgleich": Angestellte arbeiten 80 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen - beispielsweise 32 Stunden anstatt bisher 40. Sie erhalten 80 Prozent Gehalt. Ein Recht auf Teilzeit ist für Arbeitnehmer schon seit 2001 gesetzlich verankert. Was ist bei Arbeitszeit und Überstunden zu beachten? Auch bei der 4-Tage-Woche gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes: Wochenhöchstarbeitszeit: Gesetzlich erlaubt sind bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche. Tageshöchstarbeitszeit: Länger als zehn Stunden am Tag dürfen Angestellte in Deutschland nicht arbeiten. Unternehmen, die bei der 4-Tage-Woche auf das "Belgische Modell" setzen und 40 Arbeitsstunden auf vier Tage verteilen, büßen wegen der Tageshöchstarbeitszeit Flexibilität ein: Überstunden sind an regulären Arbeitstagen nicht mehr möglich; Mehrarbeit kann nur an einem der eigentlich freien Tage geleistet werden. Bei einer 40-Stunden-Woche können Minderjährige, Schwangere oder Stillende nicht am "Belgischen Modell" teilnehmen. Denn: Schwangere und Stillende dürfen nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten. Minderjährige dürfen nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Welche Pausenzeiten gelten bei einer 4-Tage-Woche? Genau wie die Obergrenze für die Arbeitszeit müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten bei einer 4-Tage-Woche eingehalten werden: Das Arbeitszeitgesetz schreibt mindestens 30 Minuten nach sechs Arbeitsstunden und 45 Minuten nach neun Stunden vor. Zwischen zwei Schichten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Wie viel Urlaubsanspruch besteht bei einer 4-Tage-Woche? Unternehmen sollten unbedingt daran denken, die Urlaubslänge an die 4-Woche anzupassen, rät Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel. „Gut formulierte Arbeitsverträge enthalten eine Klausel dazu, dass eine Veränderung der Arbeitstage auch zu einem veränderten Urlaubsanspruch führt“, sagt er. Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Tage Urlaub im Jahr vor. Es geht jedoch von einer Sechs-Tage-Woche aus – sodass sich umgerechnet ein Monat Urlaubsanspruch pro Mitarbeiter und Jahr aus dem Gesetz ergibt. Bei einer 4-Tage-Woche sinkt die Mindestzahl an Urlaubstagen entsprechend auf 16 Tage im Jahr. Wer bisher 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche gewährt hat, kommt auf 24 Tage bei vier Tagen. Es lohnt sich, den Urlaubsanspruch genau mit dem Team durchzugehen. Urlaubstage seien ein Thema, das häufig zu Konflikten führe, so Arbeitsrechtler Görzel. Mehr dazu: Urlaubsanspruch: Was Arbeitgeber wissen sollten Wie werden Feiertage bei einer 4-Tage-Woche gehandhabt? Ob Mitarbeiter Feiertage an einem anderen Tag nacharbeiten müssen, hängt davon ab, was im Vertrag steht. Üblicherweise vereinbaren Arbeitgeber bei einer 4-Tage-Woche feste Arbeitstage. In diesem Fall müssen die Beschäftigten Feiertage, die auf einen dieser Arbeitstage fallen, nicht nacharbeiten. Wurde ein flexibler Einsatz vereinbart, kann der Arbeitgeber verlangen, dass an einem anderen Tag gearbeitet wird. „Wenn Unternehmen eine 4-Tage-Woche einführen, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, wäre das jedoch kontraproduktiv“, gibt Görzel zu bedenken. Schließlich sind Montag und Freitag die besonders beliebten freien Tage. Wer sich als Arbeitgeber versucht offenzuhalten, darüber zu bestimmen, weckt Misstrauen. Muss bei einer 4-Tage-Woche der Arbeitsvertrag geändert werden? „Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass die Änderung wesentlicher Arbeitsbedingungen Mitarbeitern schriftlich mitgeteilt werden müssen“, so Görzel. Meistens probieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die 4-Tage-Woche in einer Testphase aus. Auch die Bedingungen für diesen Zeitraum müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festhalten. [mehr-zum-thema] Können Arbeitgeber eine 4-Tage-Woche einseitig anordnen? Zwar können Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts Arbeitsorte und auch -zeiten bestimmen. Sie können jedoch nicht in jedem Fall einseitig eine 4-Tage-Woche festlegen. Ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Sind darin die Arbeitstage, zum Beispiel von Montag bis Freitag, festgehalten, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach ändern. Ist im Arbeitsvertrag ein flexibler Einsatz der Angestellten vorgesehen, hat das Unternehmen mehr Freiheit bei der Anordnung geänderter Arbeitstage und -zeiten. Möchten Angestellte nicht mitziehen, bleibt als letzter Ausweg nur die Änderungskündigung. Mehr zum Thema: Änderungskündigung: Arbeitsrecht im Überblick und Musterschreiben Für diesen Schritt muss es jedoch betriebliche Gründe geben. Die wären zum Beispiel gegeben, wenn ein Gastronom die Öffnungszeiten seines ­Restaurants einschränken muss, weil ihm Personal fehlt, oder wenn ein Industriebetrieb in einer schlechten Auftragslage freitags nicht arbeitet, um Kosten zu sparen. „Der Wunsch eines Arbeitgebers, eine 4-Tage-Woche einzuführen, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern, würde wahrscheinlich nicht als betrieblicher Grund anerkannt werden“, vermutet Görzel. Ist eine 4-Tage-Woche mitbestimmungspflichtig? Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss er der 4-Tage-Woche zustimmen. „Die Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die Wochentage sind grundsätzlich zustimmungspflichtig“, so Görzel. Müssen Arbeitgeber allen Angestellten eine 4-Tage-Woche anbieten? Arbeitgeber dürfen nicht manchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die 4-Tage-Woche erlauben und sie anderen Angestellten mit vergleichbaren Aufgaben verweigern.