Betriebsferien
Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr scheinen vielen Arbeitgebern attraktiv. Welche Bedingungen gelten: Infos zu Ankündigung, Dauer, Urlaub.

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Betriebsferien
© MicroStockHub/iStock/Getty Images Plus/Getty Images

Ferien, maue Auftragslage, Kunden und Zulieferer sind im Urlaub. Da kann Unternehmer schon mal der Frust packen. Doch den Betrieb einfach vorübergehend schließen, das ist nicht ohne Weiteres möglich. Was Arbeitgeber beim Thema Betriebsferien beachten müssen.

Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?

Werksferien lösen bei den Mitarbeitern selten Begeisterung aus. Wer keine Kinder hat, hat die Urlaubstage vielleicht für Reisen außerhalb der Ferienzeiten verplant und will von den günstigeren Nebensaisonpreisen profitieren, manche Angestellte würden lieber ein paar verlängerte Wochenenden im Schrebergarten machen als zwei Wochen Werksurlaub am Stück und Familien müssen ihre Ferien mit denen der Kita oder Schule koordinieren.

Diese Wünsche für die Urlaubsplanung muss der Arbeitgeber ernst nehmen. In Paragraf 7 im Bundesurlaubsgesetz heißt es: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange […] entgegenstehen.“

Mehr dazu hier: Urlaubsplanung: Diese Rechte haben Arbeitgeber beim Urlaub

Nach Einschätzung von Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gilt dies auch für Betriebsurlaub: „Der Arbeitgeber muss nach überwiegender Meinung der Gerichte dringende betriebliche Erfordernisse für Betriebsurlaub vorweisen können.“ Sind diese betrieblichen Belange gegeben, kann er allerdings von seinem Direktionsrecht Gebrach machen – und über die Wünsche der Arbeitnehmer hinweggehen.

Welche Gründe rechtfertigen Betriebsferien?

Als Beispiel führt Birkhahn eine Arztpraxis an: „Wenn der Arzt im Urlaub ist, haben die Arzthelferinnen nichts zu tun.“ Anordnen könne der Arbeitgeber Werksferien auch in Zulieferbetrieben, deren einziger Kunde Betriebsurlaub macht. Oft haben Betriebsferien auch saisonale Gründe, etwa die Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn viele Branchen ruhen. Dass der Chef Lust hat, nach Mallorca zu fahren, und seine Angestellten nicht allein im Betrieb zurücklassen will, wäre aber kein ausreichender Grund für Betriebsurlaub.

Zur Person
Dr. Alexander Birkhahn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter bei Dornbach in Koblenz. Die Dornbach Gruppe bietet an 20 Standorten Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung an und betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.

Ebenso wenig ist Auftragsmangel ein Grund für einen betrieblichen Zwangsurlaub. Bleiben Aufträge aus, trägt der Arbeitgeber das „Betriebsrisiko“, er kann also den Laden nicht einfach dicht machen. Etwas Anderes gilt aber dann, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Droht wegen des Auftragsmangels die Insolvenz, dann könnten „dringende betriebliche Belange“ für einen Betriebsurlaub sprechen. Das dürfte auch der Fall sein, wenn ein Unternehmen schwer von den Folgen der Corona-Pandemie getroffen wird.

Mit einem rechtlichen Kniff können sich Unternehmen das Leben etwas erleichtern. „Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag verankern, dass er berechtigt ist, Betriebsferien anzuordnen“, sagt Birkhahn. Ist das Thema im Urlaubsparagrafen des Arbeitsvertrags klar geregelt, ist der Arbeitgeber mit Werksferien rechtlich auf der sicheren Seite.

Wie lang dürfen Betriebsferien dauern?

Eine konkrete Höchstanzahl an Arbeitstagen ist für Betriebsferien nicht gesetzlich festgelegt. Eines geht aus verschiedenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aber klar hervor: Der Zwangsurlaub darf nicht den ganzen Jahresurlaub umfassen – der Arbeitnehmer muss Urlaubstage zur freien Verfügung übrig behalten.

Nur wie viele genau? Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1981 drei Fünftel des Jahresurlaubs als „angemessen“ bezeichnet (Az.: 1 ABR 79/79). Demzufolge müssen also mindestens 40 Prozent des Gesamturlaubs dem Mitarbeiter individuell zur Verfügung stehen. Die Gerichte entscheiden in dieser Frage aber nicht einheitlich. Anwalt Birkhahn nennt als Faustformel einen Zeitraum von zwei Wochen: „Bei längeren Betriebsferien kann’s kritisch werden, wenn der Fall vor Gericht geht.“

Wie weit im Voraus muss der Arbeitgeber Betriebsurlaub ankündigen?

Mal eben spontan die Firma für zwei Wochen dicht machen und ein Schild „Vorübergehend geschlossen“ an die Tür hängen? „Das geht nicht“, stellt Anwalt Birkhahn klar. Üblicherweise sollen die Arbeitnehmer ihre Urlaubsplanung Anfang des Jahres festlegen. Dafür ist es nötig, dass sie die Lage und Dauer des Betriebsurlaubs kennen. „Der Arbeitgeber darf die Urlaubspläne seiner Mitarbeiter nicht im Nachhinein durch Betriebsferien durchkreuzen“, sagt Birkhahn.

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Zwar gebe es keine gesetzlich geregelte Ankündigungsfrist, nach gültiger Rechtsprechung müsse der Vorlauf aber „im Rahmen des Zumutbaren“ sein, erklärt der Arbeitsrechtler: „Ein halbes Jahr würde ich mindestens ansetzen.“ Besser sei ein Jahr.

Bei geplanten Betriebsferien in der Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist es übrigens sinnvoll zu erwähnen, dass auch für Heiligabend und Silvester Urlaub eingereicht werden muss – es sei denn, im Betrieb gibt es abweichende Regelungen.

Ausführliche Informationen hier: Müssen Angestellte für Heiligabend und Silvester Urlaub einreichen?

Hat der Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen ein Mitbestimmungsrecht bei Betriebsferien?

Hält sich der Chef an die oben genannten Bedingungen, darf er Betriebsferien anordnen – allerdings gilt das nur in Unternehmen ohne Betriebsrat. Denn der Betriebsurlaub ist mitbestimmungspflichtig: Gibt es in der Firma aber einen Betriebsrat, hat dieser mitzureden über die Dauer und Lage der Betriebsferien. So regelt es das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG, § 87, Abs. 1, Satz 5).

In vielen Unternehmen hat es sich bewährt, zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Damit werden die Rahmenbedingungen für Betriebsferien und andere Urlaubsgrundsätze festgezurrt und künftige Verhandlungen gehen dadurch schneller vonstatten.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter in den Betriebsferien krank wird?

Wer im Urlaub erkrankt, hat Anspruch darauf, dass die Tage zurückerstattet werden. So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Paragraf 9 – und diese Regel gilt nicht nur bei Urlaub, den der Angestellte selbst eingereicht hat, sondern auch bei Zwangsurlaub durch Betriebsferien.

Allerdings muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest belegen – einfach krankmelden reicht nicht!

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Lesen Sie dazu auch: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Wann Urlaub verfällt und wann Chefs ihn auszahlen müssen

Werden die Betriebsferien auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer angerechnet?

Die Urlaubstage während der Betriebsferien werden behandelt wie die, die der Arbeitnehmer selbst eingereicht hat: Sie werden vom Jahresurlaub abgezogen. Zusätzlichen Urlaub muss ein Betrieb seinen Mitarbeitern wegen des Betriebsurlaubs also nicht gewähren.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaub hat, um im Betriebsurlaub frei zu nehmen?

Der Arbeitgeber will in der Urlaubszeit zwischen den Jahren Betriebsferien anordnen und der Mitarbeiter hat keinen Resturlaub mehr? Pech für den Betrieb: Schließlich hat er den Urlaub selbst genehmigt. Der Chef hat nun zwei Möglichkeiten, fasst Anwalt Birkhahn zusammen: „Entweder er lässt die Leute trotzdem kommen, macht also keine Betriebsferien, oder er stellt die Leute bezahlt von der Arbeit frei.“

Das gilt übrigens auch, wenn der Urlaub bereits genehmigt, aber noch nicht angetreten wurde: Einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht ohne Weiteres wegnehmen.

Urlaub aus dem nächsten Jahr muss der Arbeitnehmer für Betriebsferien nicht opfern: Der Urlaubsanspruch ist an das Urlaubsjahr gebunden (BUrlG, § 7, Abs. 3, Satz 1). Und auch zu unbezahltem Urlaub darf das Unternehmen seine Mitarbeiter nicht zwingen.

Mehr zum Thema unbezahlter Urlaub: Was Chefs über unbezahlten Urlaub wissen sollten

Ferien, maue Auftragslage, Kunden und Zulieferer sind im Urlaub. Da kann Unternehmer schon mal der Frust packen. Doch den Betrieb einfach vorübergehend schließen, das ist nicht ohne Weiteres möglich. Was Arbeitgeber beim Thema Betriebsferien beachten müssen. Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen? Werksferien lösen bei den Mitarbeitern selten Begeisterung aus. Wer keine Kinder hat, hat die Urlaubstage vielleicht für Reisen außerhalb der Ferienzeiten verplant und will von den günstigeren Nebensaisonpreisen profitieren, manche Angestellte würden lieber ein paar verlängerte Wochenenden im Schrebergarten machen als zwei Wochen Werksurlaub am Stück und Familien müssen ihre Ferien mit denen der Kita oder Schule koordinieren. Diese Wünsche für die Urlaubsplanung muss der Arbeitgeber ernst nehmen. In Paragraf 7 im Bundesurlaubsgesetz heißt es: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange […] entgegenstehen." Mehr dazu hier: Urlaubsplanung: Diese Rechte haben Arbeitgeber beim Urlaub Nach Einschätzung von Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gilt dies auch für Betriebsurlaub: "Der Arbeitgeber muss nach überwiegender Meinung der Gerichte dringende betriebliche Erfordernisse für Betriebsurlaub vorweisen können." Sind diese betrieblichen Belange gegeben, kann er allerdings von seinem Direktionsrecht Gebrach machen - und über die Wünsche der Arbeitnehmer hinweggehen. Welche Gründe rechtfertigen Betriebsferien? Als Beispiel führt Birkhahn eine Arztpraxis an: "Wenn der Arzt im Urlaub ist, haben die Arzthelferinnen nichts zu tun." Anordnen könne der Arbeitgeber Werksferien auch in Zulieferbetrieben, deren einziger Kunde Betriebsurlaub macht. Oft haben Betriebsferien auch saisonale Gründe, etwa die Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn viele Branchen ruhen. Dass der Chef Lust hat, nach Mallorca zu fahren, und seine Angestellten nicht allein im Betrieb zurücklassen will, wäre aber kein ausreichender Grund für Betriebsurlaub. [zur-person] Ebenso wenig ist Auftragsmangel ein Grund für einen betrieblichen Zwangsurlaub. Bleiben Aufträge aus, trägt der Arbeitgeber das "Betriebsrisiko", er kann also den Laden nicht einfach dicht machen. Etwas Anderes gilt aber dann, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Droht wegen des Auftragsmangels die Insolvenz, dann könnten "dringende betriebliche Belange" für einen Betriebsurlaub sprechen. Das dürfte auch der Fall sein, wenn ein Unternehmen schwer von den Folgen der Corona-Pandemie getroffen wird. Mit einem rechtlichen Kniff können sich Unternehmen das Leben etwas erleichtern. "Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag verankern, dass er berechtigt ist, Betriebsferien anzuordnen", sagt Birkhahn. Ist das Thema im Urlaubsparagrafen des Arbeitsvertrags klar geregelt, ist der Arbeitgeber mit Werksferien rechtlich auf der sicheren Seite. Wie lang dürfen Betriebsferien dauern? Eine konkrete Höchstanzahl an Arbeitstagen ist für Betriebsferien nicht gesetzlich festgelegt. Eines geht aus verschiedenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aber klar hervor: Der Zwangsurlaub darf nicht den ganzen Jahresurlaub umfassen - der Arbeitnehmer muss Urlaubstage zur freien Verfügung übrig behalten. Nur wie viele genau? Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1981 drei Fünftel des Jahresurlaubs als "angemessen" bezeichnet (Az.: 1 ABR 79/79). Demzufolge müssen also mindestens 40 Prozent des Gesamturlaubs dem Mitarbeiter individuell zur Verfügung stehen. Die Gerichte entscheiden in dieser Frage aber nicht einheitlich. Anwalt Birkhahn nennt als Faustformel einen Zeitraum von zwei Wochen: "Bei längeren Betriebsferien kann's kritisch werden, wenn der Fall vor Gericht geht." Wie weit im Voraus muss der Arbeitgeber Betriebsurlaub ankündigen? Mal eben spontan die Firma für zwei Wochen dicht machen und ein Schild "Vorübergehend geschlossen" an die Tür hängen? "Das geht nicht", stellt Anwalt Birkhahn klar. Üblicherweise sollen die Arbeitnehmer ihre Urlaubsplanung Anfang des Jahres festlegen. Dafür ist es nötig, dass sie die Lage und Dauer des Betriebsurlaubs kennen. "Der Arbeitgeber darf die Urlaubspläne seiner Mitarbeiter nicht im Nachhinein durch Betriebsferien durchkreuzen", sagt Birkhahn. Zwar gebe es keine gesetzlich geregelte Ankündigungsfrist, nach gültiger Rechtsprechung müsse der Vorlauf aber "im Rahmen des Zumutbaren" sein, erklärt der Arbeitsrechtler: "Ein halbes Jahr würde ich mindestens ansetzen." Besser sei ein Jahr. Bei geplanten Betriebsferien in der Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist es übrigens sinnvoll zu erwähnen, dass auch für Heiligabend und Silvester Urlaub eingereicht werden muss - es sei denn, im Betrieb gibt es abweichende Regelungen. Ausführliche Informationen hier: Müssen Angestellte für Heiligabend und Silvester Urlaub einreichen? Hat der Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen ein Mitbestimmungsrecht bei Betriebsferien? Hält sich der Chef an die oben genannten Bedingungen, darf er Betriebsferien anordnen - allerdings gilt das nur in Unternehmen ohne Betriebsrat. Denn der Betriebsurlaub ist mitbestimmungspflichtig: Gibt es in der Firma aber einen Betriebsrat, hat dieser mitzureden über die Dauer und Lage der Betriebsferien. So regelt es das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG, § 87, Abs. 1, Satz 5). In vielen Unternehmen hat es sich bewährt, zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Damit werden die Rahmenbedingungen für Betriebsferien und andere Urlaubsgrundsätze festgezurrt und künftige Verhandlungen gehen dadurch schneller vonstatten. [mehr-zum-thema] Was passiert, wenn ein Mitarbeiter in den Betriebsferien krank wird? Wer im Urlaub erkrankt, hat Anspruch darauf, dass die Tage zurückerstattet werden. So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Paragraf 9 – und diese Regel gilt nicht nur bei Urlaub, den der Angestellte selbst eingereicht hat, sondern auch bei Zwangsurlaub durch Betriebsferien. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest belegen – einfach krankmelden reicht nicht! Lesen Sie dazu auch: Urlaubsanspruch bei Krankheit: Wann Urlaub verfällt und wann Chefs ihn auszahlen müssen Werden die Betriebsferien auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer angerechnet? Die Urlaubstage während der Betriebsferien werden behandelt wie die, die der Arbeitnehmer selbst eingereicht hat: Sie werden vom Jahresurlaub abgezogen. Zusätzlichen Urlaub muss ein Betrieb seinen Mitarbeitern wegen des Betriebsurlaubs also nicht gewähren. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaub hat, um im Betriebsurlaub frei zu nehmen? Der Arbeitgeber will in der Urlaubszeit zwischen den Jahren Betriebsferien anordnen und der Mitarbeiter hat keinen Resturlaub mehr? Pech für den Betrieb: Schließlich hat er den Urlaub selbst genehmigt. Der Chef hat nun zwei Möglichkeiten, fasst Anwalt Birkhahn zusammen: "Entweder er lässt die Leute trotzdem kommen, macht also keine Betriebsferien, oder er stellt die Leute bezahlt von der Arbeit frei." Das gilt übrigens auch, wenn der Urlaub bereits genehmigt, aber noch nicht angetreten wurde: Einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht ohne Weiteres wegnehmen. Urlaub aus dem nächsten Jahr muss der Arbeitnehmer für Betriebsferien nicht opfern: Der Urlaubsanspruch ist an das Urlaubsjahr gebunden (BUrlG, § 7, Abs. 3, Satz 1). Und auch zu unbezahltem Urlaub darf das Unternehmen seine Mitarbeiter nicht zwingen. Mehr zum Thema unbezahlter Urlaub: Was Chefs über unbezahlten Urlaub wissen sollten
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