Überstunden und Arbeitsrecht
Was Sie bei Überstunden unbedingt beachten sollten

Sie wollen Überstunden anordnen? Oder diese pauschal abgelten? Die Arbeitsrechtlerin Sandra Schiffgen erklärt, welche Rechte Arbeitgeber haben und wie Sie Konflikte mit dem Team vermeiden.

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Überstunden und Arbeitsrecht
© Getty Images

impulse: Frau Schiffgen, welchen Fehler machen Unternehmerinnen und Unternehmer beim Thema Über­stunden häufig?
Sandra Schiffgen:
Den, im Arbeitsalltag das Allermeiste allein mündlich zu regeln. Dabei vergessen sie: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben zwar die ­Befugnis, Überstunden anzuordnen. Erbringen müssen Mitarbeitende sie aber nur, wenn diese Befugnis schriftlich fixiert und geregelt ist, ­idealerweise im Arbeitsvertrag. Sonst besteht für sie keine Pflicht, mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu leisten.

Das heißt: Wenn ich nichts schriftlich habe, könnten Teammitglieder auch in der größten Not einfach heimgehen?
Nicht, wenn es eine echte Notsituation ist, es etwa einen Brand gab oder eine Überschwemmung. Dann wäre es Arbeitsverweigerung, angeordnete Überstunden nicht zu leisten. Ein akuter Personalmangel infolge einer Krankheitswelle dagegen wäre keine solche Notsituation. Dann könnten Teammitglieder Überstunden ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.


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impulse: Frau Schiffgen, welchen Fehler machen Unternehmerinnen und Unternehmer beim Thema Über­stunden häufig? Sandra Schiffgen: Den, im Arbeitsalltag das Allermeiste allein mündlich zu regeln. Dabei vergessen sie: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben zwar die ­Befugnis, Überstunden anzuordnen. Erbringen müssen Mitarbeitende sie aber nur, wenn diese Befugnis schriftlich fixiert und geregelt ist, ­idealerweise im Arbeitsvertrag. Sonst besteht für sie keine Pflicht, mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu leisten. Das heißt: Wenn ich nichts schriftlich habe, könnten Teammitglieder auch in der größten Not einfach heimgehen? Nicht, wenn es eine echte Notsituation ist, es etwa einen Brand gab oder eine Überschwemmung. Dann wäre es Arbeitsverweigerung, angeordnete Überstunden nicht zu leisten. Ein akuter Personalmangel infolge einer Krankheitswelle dagegen wäre keine solche Notsituation. Dann könnten Teammitglieder Überstunden ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. .paywall-shader { position: relative; top: -250px; height: 250px; background: linear-gradient(to bottom, rgba(255, 255, 255, 0) 0%, rgba(255, 255, 255, 1) 90%); margin: 0 0 -250px 0; padding: 0; border: none; clear: both; } Sie möchten weiterlesen? Anmelden impulse-Mitglieder können nach dem Anmelden auf alle -Inhalte zugreifen. Jetzt anmelden impulse-Mitglied werden impulse-Magazin alle -Inhalte digitales Unternehmer-Forum exklusive Mitglieder-Events und vieles mehr … Jetzt Mitglied werden