Überstunden und Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber unbedingt beachten sollten
Überstunden und Arbeitsrecht
Was Sie bei Überstunden unbedingt beachten sollten
Sie wollen Überstunden anordnen? Oder diese pauschal abgelten? Die Arbeitsrechtlerin Sandra Schiffgen erklärt, welche Rechte Arbeitgeber haben und wie Sie Konflikte mit dem Team vermeiden.
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impulse: Frau Schiffgen, welchen Fehler machen Unternehmerinnen und Unternehmer beim Thema Überstunden häufig?
Sandra Schiffgen: Den, im Arbeitsalltag das Allermeiste allein mündlich zu regeln. Dabei vergessen sie: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben zwar die Befugnis, Überstunden anzuordnen. Erbringen müssen Mitarbeitende sie aber nur, wenn diese Befugnis schriftlich fixiert und geregelt ist, idealerweise im Arbeitsvertrag. Sonst besteht für sie keine Pflicht, mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu leisten.
Das heißt: Wenn ich nichts schriftlich habe, könnten Teammitglieder auch in der größten Not einfach heimgehen? Nicht, wenn es eine echte Notsituation ist, es etwa einen Brand gab oder eine Überschwemmung. Dann wäre es Arbeitsverweigerung, angeordnete Überstunden nicht zu leisten. Ein akuter Personalmangel infolge einer Krankheitswelle dagegen wäre keine solche Notsituation. Dann könnten Teammitglieder Überstunden ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
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impulse: Frau Schiffgen, welchen Fehler machen Unternehmerinnen und Unternehmer beim Thema Überstunden häufig?
Sandra Schiffgen: Den, im Arbeitsalltag das Allermeiste allein mündlich zu regeln. Dabei vergessen sie: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben zwar die Befugnis, Überstunden anzuordnen. Erbringen müssen Mitarbeitende sie aber nur, wenn diese Befugnis schriftlich fixiert und geregelt ist, idealerweise im Arbeitsvertrag. Sonst besteht für sie keine Pflicht, mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu leisten.
Das heißt: Wenn ich nichts schriftlich habe, könnten Teammitglieder auch in der größten Not einfach heimgehen?
Nicht, wenn es eine echte Notsituation ist, es etwa einen Brand gab oder eine Überschwemmung. Dann wäre es Arbeitsverweigerung, angeordnete Überstunden nicht zu leisten. Ein akuter Personalmangel infolge einer Krankheitswelle dagegen wäre keine solche Notsituation. Dann könnten Teammitglieder Überstunden ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
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